Flughafen Zürich

 Zürich ist ein zentraler Standort für den Finanz- und Bankensektor, daher ist sein Flughafen eine wesentliche Struktur für die Wirtschaft der Region. Der Flughafen Zürich gilt als einer der besten Flughäfen Europas, liegt nur 11 Minuten mit dem Zug vom Stadtzentrum entfernt und ist leicht mit dem Auto oder Zug erreichbar.

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Die Dienstleistungen des Flughafens Zürich 

Ob für einen Zwischenstopp oder einen Besuch in den Schweizer Bergen, der Flughafen Zürich bietet mehr als 80 Geschäfte, die das ganze Jahr über geöffnet sind. Die Geschäfte ermöglichen es Ihnen, die Wartezeit zu nutzen, um Ihre Einkäufe zu erledigen und die Schätze der Schweiz zu entdecken. Mit mehr als 30 Millionen Passagieren jährlich verzeichnet der Flughafen über 22.000 Flüge pro Monat (August 2023) und bedient mehr als 70 Länder, indem er über 122 Fluggesellschaften in seinen drei Terminals abfertigt.

Der Flughafen Zürich bietet allen Passagieren ein hochwertiges WLAN-Netzwerk, einen Parkservice sowie Autovermietungen. Reisende, die einen Zwischenstopp einlegen oder abreisen, können die zahlreichen Hotels in der Nähe nutzen, um ihre Reise stressfrei und entspannt vorzubereiten. Genießen Sie auch Ihren Aufenthalt am Flughafen Zürich, um guten Schweizer Schokolade zu probieren und vor dem Boarding in den Duty-Free-Shops einzukaufen.


 Ihre Rechte am Flughafen Zürich

Bei einer Flugreise kann es vorkommen, dass Sie eine Störung erleben, die Ihren Flug beeinträchtigt. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung zu erhalten. Unter bestimmten Bedingungen, die durch diese Verordnung geregelt sind, können Sie Ihre Rechte geltend machen und eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen.

 Höhe der Entschädigungen

Eine Flugverspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung berechtigen zu einer Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Streckenlänge und Dauer

Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben.

  • Für einen Flug von 1.500 km oder weniger: Sie können eine Entschädigung von 125 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € bei 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  •  Für einen innereuropäischen Flug von mehr als 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 200 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  •  Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können eine Entschädigung von 200 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  •  Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von mehr als 3.500 km: Sie können eine Entschädigung von 300 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € bei mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.

Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 ab?

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt, um Passagiere zu schützen, deren Flug eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchungerfahren hat. Es gibt zwei Fälle, in denen automatisch eine Entschädigung gewährt wird.

  • Passagiere, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
  •  Passagiere aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft sich jedoch in der Europäischen Union befinden.

Streik am Flughafen Zürich

 Streiks des Fluggesellschaftspersonals können zu einer Störung Ihres Fluges führen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, eine Forderung einzureichen und eine Entschädigung zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Streiks des Flughafenpersonals nicht von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt sind und keinen Anspruch auf Entschädigung geben.

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  Entschädigung bei Flugverspätung am Flughafen Zürich

Eine Flugverspätung ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung zu erhalten, um die entstandenen Unannehmlichkeiten auszugleichen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt jedoch die Bedingungen, unter denen ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Sobald eine Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen der Europäischen Union auftritt, können Passagiere eines verspäteten Fluges eine Forderung einreichen. 

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt nur Flüge ab, deren Verspätung auf besondere Umstände (ein technischer Defekt oder ein betrieblicher Fehler) zurückzuführen ist, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Bitte beachten Sie, dass außergewöhnliche Umstände in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung geben. 


  Entschädigung bei annulliertem Flug am Flughafen Zürich

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Passagieren, deren Flüge durch eine Verspätung oder Annullierung beeinträchtigt wurden, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Um Anspruch auf eine Entschädigung nach einer Störung zu haben, muss die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgt sein. Die Verordnung geht davon aus, dass Reisende nicht genügend Zeit hatten, um eine alternative Lösung zu finden.

Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den vollen Ticketpreis erstatten. Wenn Sie sich für den alternativen Flug entscheiden, wird Ihre Pauschalentschädigung auf Grundlage der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Entschädigung je nach Dauer der Verspätung und Länge des Fluges variiert.


Überbuchung am Flughafen Zürich

Eine Überbuchung oder Überreservierung bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, können Sie bei Ihrer Fluggesellschaft eine Entschädigung beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zu den Freiwilligen gehören dürfen, die auf das Boarding verzichten, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.

  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge ab. Für einen Flug bis zu 1500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
  •  Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
  •  Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 € und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.

Was tun bei Problemen während eines Fluges am Flughafen Zürich?

Wenn Ihr Flug eine Störungerfahren hat, denken Sie daran, die folgenden Dokumente für die Erstellung Ihres Reklamationsdossiersaufzubewahren.

  •  Buchungsdokumente: Ticketbuchung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
  •  Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
  •  Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
  •  Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an

 Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Zürich

Haben Sie eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung bei Ihrem Flug erlebt? Keine Sorge, Delayed und sein Team von Fachleuten helfen Ihnen bei Ihrer Entschädigungsforderung. Wir übernehmen für Sie alle administrativen Schritte von Anfang bis Ende. Sobald der Antrag genehmigt ist, erhalten Sie Ihre Entschädigung und können Ihren nächsten Aufenthalt am Flughafen Zürich planen.