Fluggesellschaft EasyJet

EasyJet ist eine bekannte britische Fluggesellschaft. Sie ist einer der Hauptkonkurrenten von Ryanair im Bereich der Billigflüge.

Wie andere Billigfluggesellschaften erzielt EasyJet Gewinne durch ein minimales Angebot. Standardmäßig berechtigt Ihr Flugticket Sie zum Transport und zur Mitnahme eines kleinen Handgepäcks. Für alles Weitere fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Garantien rund um Ihr Ticket sind daher ebenfalls begrenzt.

EasyJet operiert hauptsächlich im europäischen EU-Raum. Die meisten ihrer Flüge unterliegen daher der europäischen Verordnung über die Rechte von Flugreisenden.

Flugzeug der Fluggesellschaft EasyJet

Wie kann man sich einen Flug von EasyJet erstatten lassen?

Standardmäßig sind EasyJet-Flugtickets nicht erstattungsfähig. Die niedrigen Preise bedeuten auch eingeschränkte Garantien.

In bestimmten Fällen können Sie jedoch eine vollständige oder teilweise Erstattung Ihrer Tickets erwarten.

Wenn Sie Ihr Ticket weniger als 24 Stunden nach der Buchung stornieren, erhalten Sie eine vollständige Erstattung. Bei einer schweren Krankheit, die Sie daran hindert, Ihren Flug anzutreten, können Sie ebenfalls eine Erstattung erhalten. Beachten Sie jedoch, dass dies nicht automatisch erfolgt. Der Schweregrad der Krankheit liegt im Ermessen von EasyJet.

Im Todesfall ist eine Erstattung gegen Vorlage einer Sterbeurkunde möglich. Die verstorbene Person kann entweder Sie selbst oder eine andere Person auf Ihrer Buchung sein.

EasyJet bietet Ihnen zusätzlich eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung an. Wenn Sie eine Visa Premier oder eine Gold Mastercard besitzen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung Ihres Tickets erwarten.

In bestimmten Situationen sieht die europäische Verordnung ein Recht auf Erstattung vor. Dies betrifft Fälle von erheblichen Verspätungen, Flugannullierungen oder Überbuchungen, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beschrieben sind.


Ihre Rechte bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft EasyJet

EasyJet ist eine britische Fluggesellschaft. Seit dem Brexit unterliegt das Vereinigte Königreich nicht mehr der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Die britischen Behörden haben jedoch eine gleichwertige Regelung in ihr nationales Recht übernommen, die UK261-Verordnung.

Obwohl nicht alle Flüge von EasyJet dieser Verordnung unterliegen, gelten die darin enthaltenen Rechte auch für Flüge aus dem Vereinigten Königreich.

Sie haben Anspruch auf:

  • Mahlzeiten und Getränke bei längeren Verspätungen
  • Eine Hotelübernachtung, wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird
  • Zwei Telefonanrufe
  • Eine vollständige Erstattung, wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt oder Ihr Flug annulliert oder überbucht wurde

Darüber hinaus haben Sie, wenn die Verantwortung von EasyJet nachgewiesen wird, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.

Höhe der Entschädigungen

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine Entschädigung im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung nach einer Überbuchung vor. Die Entschädigung basiert auf der folgenden Pauschaltabelle:

· 250 € für einen Flug unter 1500 km mit mehr als 2 Stunden Verspätung;

  • 250 € für einen Flug unter 1500 km mit mehr als 2 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km mit mehr als 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km mit mehr als 4 Stunden Verspätung

Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt ab:

  • Jeden Flug, der von einem Flughafen in der Europäischen Union oder der Schweiz, Norwegen oder Island abfliegt
  • Jeden Flug zu einem Flughafen in der Europäischen Union oder der Schweiz, Norwegen oder Island, der von einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem dieser Staaten durchgeführt wird

EasyJet ist eine britische Fluggesellschaft und fällt daher nicht unter den zweiten Fall. Dennoch garantiert die UK261-Verordnung Ihnen gleichwertige Rechte.

Flugzeug der EasyJet am Flughafen

Was tun bei einem Streik der Fluggesellschaft?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erwähnt Streiks als „außergewöhnliche Umstände“. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Streiks der Fluggesellschaft. Ein Flughafen beschäftigt andere Berufsgruppen, wie Fluglotsen, Gepäckabfertiger…

Wenn der Streik innerhalb der Fluggesellschaft selbst stattfindet, ist diese verantwortlich. Bei Verspätungen, Flugannullierungen oder Überbuchungen aufgrund dieses Streiks ist daher eine Entschädigung fällig.

EasyJet: Entschädigung bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung greift das Entschädigungssystem.

Die Entschädigung erfolgt jedoch nicht automatisch; sie hängt vom Ausmaß der Verspätung ab. Wenn diese unter den in der europäischen Verordnung vorgesehenen Zeiten bleibt, schuldet Ihnen die Fluggesellschaft nichts.


EasyJet: Entschädigung bei Flugannullierung beantragen

Eine Annullierung bedeutet die vollständige Streichung Ihres Fluges. In diesem Fall erstellt EasyJet entweder einen neuen Flug oder bucht Sie auf einen bereits geplanten Flug um.

In jedem Fall gilt die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigungstabelle.

Wenn die Verspätung im angemessenen Rahmen bleibt, sind Abschläge auf die Entschädigungsbeträge möglich. Diese reduzieren sich von:

  • 250 auf 125 € für einen Flug unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  • 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
  • 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung

EasyJet: Entschädigung bei Überbuchung

Eine Überbuchung liegt vor, wenn EasyJet mehr Passagiere einplant, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind.

Dies kann für einige Passagiere zu einer Nichtbeförderung führen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, ist die Fluggesellschaft verantwortlich und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Entschädigung erfolgt nach der gleichen Tabelle wie bei Annullierungen.


Was tun bei einem Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft EasyJet?

Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, erfahren Sie dies über die Anzeigen am Flughafen oder per E-Mail-Benachrichtigung.

Wenn EasyJet Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert, erfahren Sie dies leider erst beim Boarding.

In jedem Fall bleibt EasyJet Ihr Hauptansprechpartner. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an das Bodenpersonal zu wenden. Sie können fragen nach:

  • Dem Grund für das Ereignis
  • Den Lösungen, die die Fluggesellschaft Ihnen anbietet
  • Der Übernahme der entstandenen Kosten (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonanrufe)
  • Wie Sie eine Entschädigung beantragen können

Für Letzteres warten Sie, bis Sie angekommen sind, um das Ausmaß der Verspätung zu beurteilen. Sie haben mindestens zwei Jahre Zeit, um die Reklamation einzureichen.


Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft EasyJet? Delayed hilft Ihnen bei Ihren Ansprüchen

Auch wenn Sie Ihre Rechte kennen, ist es nicht immer einfach, sie durchzusetzen.

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