Verspätung oder Annullierung eines Fluges am internationalen Flughafen Genf
Der internationale Flughafen Genf ist der zweitgrößte Flughafen der Schweiz, nach dem Flughafen Zürich. Er bedient hauptsächlich regionale Flüge, meist europäische oder in unmittelbarer Nähe zu Europa (Türkei, Maghreb).
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, gehört jedoch zum Schengen-Raum. Daher gelten einige Rechte des europäischen EU-Raums auch für die Schweiz. Diese Rechte sind am Flughafen Genf anwendbar.

Ihre Rechte am internationalen Flughafen Genf
Am internationalen Flughafen Genf und an allen Schweizer Flughäfen gilt das europäische Recht. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, daher ist die Freizügigkeit dieselbe wie im europäischen EU-Raum.
Die Schweiz hat auch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte ratifiziert. Daher gilt sie bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von Flügen am internationalen Flughafen Genf uneingeschränkt.
Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft alle Flüge, die von oder zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union starten oder landen. Sie gilt jedoch auch in Nicht-EU-Staaten, die bestimmte europäische Abkommen ratifiziert haben, wie Norwegen, Island und natürlich die Schweiz.
Zur Erinnerung: Für alle betroffenen Staaten legt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einen rechtlichen Rahmen fest, in dem die Fluggesellschaft bei Verspätungen Entschädigungen leisten muss. Diese Verordnung ist anwendbar:
- für Flüge ab Genf, unabhängig von der Herkunft der Fluggesellschaft
- für Flüge nach Genf, unabhängig von der Herkunft der Fluggesellschaft.
Beachten Sie jedoch, dass das Recht nicht automatisch gilt, wenn Sie in Genf einen Zwischenstopp einlegen. Ein Urteil vom 24. Februar 2022 hat einen Präzedenzfall geschaffen. Es besagt, dass ein Flug mit Zwischenstopp im EU-Raum nicht automatisch von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erfasst wird. Der Abflug- oder Ankunftsort muss ein europäischer Flughafen sein. Wenn Sie also von London nach Istanbul mit Zwischenstopp in Genf fliegen, sind Sie nicht betroffen.
Dies bleibt jedoch ein besonderer Fall, da die meisten Flüge ab und nach Genf europäische Flüge sind.
Streik am internationalen Flughafen Genf
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine pauschale Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung vor. Diese Entschädigung ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Verantwortung der Fluggesellschaft muss nachgewiesen sein.
Das ist jedoch nicht immer der Fall. Bei einem Streik zum Beispiel ist die Fluggesellschaft nicht immer die einzige mögliche Verantwortliche. An einem Flughafen gibt es verschiedene Berufsgruppen mit unterschiedlichen Arbeitgebern. Zwischen dem Flughafenpersonal, den Gepäckabfertigern (oft von Subunternehmern beschäftigt), den Sicherheitskräften, den Zollbeamten und den Fluglotsen (die Beamte sind) ist die Liste lang. All diese Berufe sind unverzichtbar. Ein Streik einer dieser Gruppen reicht aus, um den Verkehr zu stören.
Die Fluggesellschaft ist nur dann verantwortlich, wenn die Annullierung oder Verspätung auf einen Streik ihres eigenen Personals zurückzuführen ist.
Entschädigung bei Verspätung am internationalen Flughafen Genf
Wenn die Fluggesellschaft verantwortlich ist, wie hoch ist dann die Entschädigung bei Verspätung?
Die Entschädigung ist nicht immer fällig. Sie hängt von der Verspätungsdauer bei Ankunft ab. Zudem variiert der Betrag auch je nach zurückgelegter Flugstrecke:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung
Entschädigung bei einem annullierten Flug am internationalen Flughafen Genf
Wie bei Verspätungen muss auch bei Annullierungen die Fluggesellschaft verantwortlich sein. Sie haben nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn dies jedoch der Fall ist, haben Sie mehr Rechte als bei einer Verspätung.
Eine Annullierung bedeutet, dass die Fluggesellschaft einen anderen Flug mit einer neuen Flugnummer bereitstellt. Ist sie verantwortlich, erfolgt die Entschädigung automatisch. Sie kann reduziert werden, wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums umgebucht werden.
Die Entschädigung reduziert sich von:
- 250 auf 125 € für einen Flug unter 1500 km bei weniger als 2 Stunden Verspätung
- 400 auf 200 € für einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km oder einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km bei weniger als 3 Stunden Verspätung
- 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km bei weniger als 4 Stunden Verspätung.

Überbuchung von Flügen am internationalen Flughafen Genf
Im Gegensatz zu einer Annullierung oder Verspätung ist bei einer Überbuchung die Verantwortung der Fluggesellschaft eindeutig. Sie haben daher in jedem Fall Anspruch auf eine Entschädigung.
Diese entspricht dem gleichen Schema wie die Entschädigungen bei Annullierungen.
Was tun bei einem Flugbeeinträchtigung am internationalen Flughafen Genf?
Bei einem Flugbeeinträchtigung ist die Fluggesellschaft Ihr Hauptansprechpartner.
Natürlich ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, geopolitische Probleme). In diesem Fall muss sie Sie nicht entschädigen.
Sie ist jedoch immer verpflichtet, sich um Sie zu kümmern, bis sie Sie an Ihr Ziel gebracht hat. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein oder die Bedingungen Ihnen nicht zusagen, können Sie Ihren Flug stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung.
Zur Erinnerung: Das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) erinnert Sie an Ihre Rechte. Auch wenn dieser Text von der Schweizer Verwaltung stammt, basiert er auf europäischem Recht. Er ist daher im gesamten EU-Raum anwendbar.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht außerdem vor:
- Mahlzeiten und Getränke je nach Wartezeit
- zwei Telefonate
- eine Hotelübernachtung mit Transfer dorthin
- eine Umbuchung im Falle einer Annullierung oder alternativ eine vollständige oder teilweise Rückerstattung.
Delayed unterstützt Sie bei Flugbeeinträchtigungen am internationalen Flughafen Genf
Reisen Sie nach Genf oder von dort ab? Hatte Ihr Flug eine Verspätung, Annullierung oder Überbuchung? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
Als Experten für Fluggastrechte unterstützt Sie Delayed dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.