Flugverspätung oder -annullierung am Flughafen Bastia Poretta
Trotz einer geringen Bevölkerungszahl hat Korsika ein hohes Flugaufkommen. Als beliebtes Touristenziel ist die Insel auf den Luftverkehr angewiesen. Obwohl man auch mit dem Schiff anreisen kann, entscheiden sich viele für das Flugzeug.
Als zweitgrößte Stadt der Insel der Schönheit hat Bastia natürlich seinen eigenen Flughafen, den Flughafen Bastia Poretta.
Der Flughafen liegt 20 km südlich der Stadt und war nicht der erste Flughafen. Zunächst diente Bastia Borgo als Luftwaffenstützpunkt der US Air Force. Nach dem Krieg übernahm Poretta die Rolle als ziviler Flughafen.
Wie können Sie Ihre Rechte bei einer Flugverspätung oder -annullierung am Flughafen Bastia wahrnehmen? Delayed erklärt es Ihnen.

Ihre Rechte am Flughafen Bastia Poretta
Der Flughafen Bastia Poretta liegt auf Korsika und ist in erster Linie ein französischer Flughafen. Obwohl Korsika eine Insel ist, gehört es nicht zu den Überseegebieten. Daher gilt das europäische Recht hier genauso wie im übrigen Frankreich.
Das bedeutet, dass dieser Flughafen unter die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fällt.
Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?
Diese Verordnung gilt grundsätzlich für alle Flüge, die von oder zu einem europäischen Flughafen starten oder landen.
Als europäischer Flughafen sind Sie betroffen, wenn Sie vom Flughafen Bastia abfliegen, unabhängig von Ihrem Ziel. Ebenso sind Sie betroffen, wenn Sie nach Bastia fliegen, unabhängig von Ihrem Abflugort.
Seit einem Urteil vom 24. Februar 2022 gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie in Bastia Poretta zwischenlanden, auf einem Flug, der von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem anderen Flughafen außerhalb der EU startet.
Die meisten Fluggesellschaften, die in Bastia Poretta operieren, stammen aus EU-Mitgliedstaaten. Drei Ausnahmen sind EasyJet, eine britische Fluggesellschaft, EasyJet Switzerland aus der Schweiz und Norwegian Air Shuttle aus Norwegen.
Die Schweiz und Norwegen gehören nicht zur Europäischen Union, sind aber Teil des Schengen-Raums. Daher wenden sie die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 an. Die von ihnen durchgeführten Flüge sind somit Gemeinschaftsflüge.
Es gibt auch zwei Flugverbindungen nach Großbritannien. Eine nach London-Heathrow, die saisonal von British Airways betrieben wird, und eine andere nach London-Gatwick, die von EasyJet betrieben wird. Seit dem Brexit gehört Großbritannien nicht mehr zur Europäischen Union und unterliegt daher nicht mehr dieser Verordnung.
Da Bastia jedoch der Abflug- oder Ankunftsort dieser Flüge ist, gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch für sie.
Streik am Flughafen Bastia Poretta
Es kommt häufig vor, dass ein Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder annulliert wird. In einem Flughafen gibt es jedoch verschiedene Berufsgruppen mit unterschiedlichen Arbeitgebern.
Die Fluggesellschaft ist nur dann verantwortlich, wenn ihre eigenen Mitarbeiter streiken.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine pauschale Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung vor, vorausgesetzt, diese Vorfälle liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft.
Wenn Ihr Lufthansa-Flug von Bastia nach Frankfurt wegen eines Streiks annulliert wird, gibt es zwei Möglichkeiten. Streikt das Lufthansa-Personal, muss die Fluggesellschaft Sie entschädigen. Streiken externe Mitarbeiter, liegt die Verantwortung nicht bei Lufthansa, und sie muss keine Entschädigung zahlen.
Entschädigung bei einer Verspätung am Flughafen Bastia Poretta
Wenn die Verantwortung der Fluggesellschaft nachgewiesen ist, sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine pauschale Entschädigung ab einem bestimmten Verspätungsgrad vor. Dieser sowie die Höhe der Entschädigung hängen von der zurückgelegten Flugstrecke ab.
Diese beträgt:
- 250 € für Flüge unter 1500 km mit mindestens 2 Stunden Verspätung
- 400 € für außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km oder gemeinschaftliche Flüge ab 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung
- 600 € für außergemeinschaftliche Flüge über 3500 km mit mindestens 4 Stunden Verspätung.
Entschädigung bei einem annullierten Flug am Flughafen Bastia Poretta
Eine Flugannullierung unterscheidet sich von einer Verspätung. Statt des ursprünglich geplanten Fluges bietet die Fluggesellschaft Ihnen einen neuen Flug mit einer neuen Flugnummer an.
Ist die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich, muss sie Sie entschädigen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der verursachten Verspätung ab.
Diese beträgt:
- 125 € für Flüge unter 1500 km, dann 250 € ab 2 Stunden Verspätung
- 200 € für außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km oder gemeinschaftliche Flüge ab 1500 km, dann 400 € ab 3 Stunden Verspätung
- 300 € für außergemeinschaftliche Flüge über 3500 km, dann 600 € ab 4 Stunden Verspätung

Überbuchung von Flügen am Flughafen Bastia Poretta
Bei einer Überbuchung ist die Situation anders: Die Fluggesellschaft ist in jedem Fall verantwortlich.
Das bedeutet, dass sie eine pauschale Entschädigung zahlen muss. Diese richtet sich nach dem gleichen Schema wie bei einer Flugannullierung.
Was tun bei Problemen mit einem Flug am Flughafen Bastia Poretta?
Bei Problemen sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist. In den ersten beiden Fällen muss geklärt werden, ob die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Ein Streik ist nicht die einzige mögliche Ursache. Es kann auch technische Probleme, unvorhergesehene Wetterbedingungen oder geopolitische Ereignisse geben. Eine Naturkatastrophe kann den Flugverkehr ebenfalls zum Erliegen bringen.
Auch wenn die Fluggesellschaft nicht immer zur Entschädigung verpflichtet ist, muss sie sich dennoch bis zu Ihrer Ankunft um Sie kümmern, unabhängig vom Grund der Verspätung oder Annullierung. Bei einer Annullierung muss sie Ihnen auch eine alternative Beförderung oder gegebenenfalls eine Rückerstattung anbieten. Achtung: Wenn Sie eine Rückerstattung der Fluggesellschaft akzeptieren, verzichten Sie auf jegliche weitere Betreuung.
Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Bastia Poretta
Niemand ist vor Flugbeeinträchtigungen sicher, weder in Bastia noch anderswo. Delayed, der Spezialist für den Schutz von Fluggästen, hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Es reicht nämlich nicht immer aus, seine Rechte zu kennen, um sie durchzusetzen. Selbst wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können die Fristen und Verfahren entmutigend sein. Befreien Sie sich von diesen Aufgaben und überlassen Sie sie Delayed.