Fluggesellschaft Air France
Nationale Fluggesellschaft, Air France wurde 1933 gegründet.
Im kollektiven französischen Bewusstsein ist Air France nicht nur eine einfache Fluggesellschaft, sondern ein nationaler Schatz. Lange Zeit ein staatliches Unternehmen, fusionierte sie mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM und wurde zu Air France-KLM. Der französische Staat bleibt der größte Aktionär.
Air France hat dieses Image eines öffentlichen Dienstes bewahrt. Sie inspiriert Vertrauen bei den Reisenden und Stolz bei ihrem Personal.
Aber wie jede Fluggesellschaft kann auch Air France während ihrer Flüge auf Zwischenfälle stoßen. Wenn Sie eine Stornierung, eine Flugverspätung oder eine Überbuchung bei Air France erlebt haben, dann ist das Folgende für Sie relevant.

Wie kann man sich einen Flug von Air France erstatten lassen?
Ist es möglich, sich einen Flug von Air France erstatten zu lassen? Das hängt vom Grund ab, aber auch von den gewählten Optionen.
Standardmäßig ist ein Flugticket von Air France nicht erstattungsfähig. Aber es kann unter bestimmten Tarifoptionen erstattungsfähig werden.
In der Economy Class können Sie zwischen den Tarifen Light, Standard, Standard Plus und Flex wählen. Nur der Flex-Tarif ermöglicht eine Erstattung. Allerdings ist das Ticket deutlich teurer als der Light-Tarif.
Es liegt also an Ihnen zu entscheiden, ob Ihnen das erstattungsfähige Ticket interessant erscheint. Optional bietet Air France eine Stornoversicherung an, die Sie im Falle einer Stornierung, einer Flugverschiebung oder eines verpassten Fluges absichert.
Bestimmte gesetzlich vorgesehene Situationen gewähren das Recht auf Erstattung. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besagt, dass dies im Falle einer Flugannullierung, Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als 5 Stunden möglich ist.
Achtung: Wenn Sie die Erstattung von Air France in einer solchen Situation akzeptieren, verzichten Sie auf jegliche weitere Entschädigung und jegliche weitere Unterstützung.
Ihre Rechte bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft Air France
Im Falle von Flugbeeinträchtigungen sieht die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mehrere Bestimmungen für Reisende vor. Diese betreffen verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge.
Sie haben unter anderem das Recht auf:
- Eine alternative Beförderungslösung
- Getränke und Mahlzeiten bei längeren Verspätungen
- Unterkunft, wenn Sie über Nacht bleiben müssen
- Zwei Telefonanrufe
Diese Verordnung sieht auch eine Pauschalentschädigung vor. Diese ist jedoch nicht automatisch. Die Fluggesellschaft muss sie zahlen, außer:
- Wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus über die Verspätung informiert hat
- Wenn der angebotene Ersatzflug zu den gleichen Zeiten startet und ankommt
- Bei außergewöhnlichen Umständen (schlechtes Wetter, Risiken für Besatzung und Passagiere, Streik usw.)
Höhe der Entschädigungen
Die Höhe der Entschädigungen ist pauschal. Sie sind ab einem bestimmten Verspätungsgrad fällig und betragen:
- 250 € für Flüge unter 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
- 400 € für außereuropäische Flüge von 1500 bis 3500 km oder innereuropäische Flüge über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für außereuropäische Flüge über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung
Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für:
- Alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island starten
- Alle Flüge zu einem Flughafen in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, die von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden
Air France ist eine europäische Fluggesellschaft, daher betrifft sie dieser zweite Punkt.

Was tun bei einem Streik der Fluggesellschaft?
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nennt den Streik als außergewöhnlichen Umstand. Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaft ihn nicht vorhersehen konnte. Dies gilt bei Streiks der Fluglotsen oder Gepäckabfertiger.
Aber wenn es sich um einen Streik des Air France-Personals handelt, gilt das nicht mehr. Bei einer Streikankündigung muss die Fluggesellschaft die Reisenden innerhalb einer angemessenen Frist informieren. Wenn sie dies nicht schafft, muss sie die Reisenden entsprechend der entstandenen Verspätungen entschädigen.
Air France: Entschädigung bei Flugverspätung
Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, darf die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Außerdem wird keine Entschädigung fällig, solange die Verspätung nicht die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegten Schwellenwerte überschreitet.
Air France: Entschädigung bei Flugannullierung beantragen
Im Falle einer Stornierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, auch bei begrenzter Verspätung. Aber wenn diese im angemessenen Rahmen bleibt, gibt es einen Abschlag auf Ihre Entschädigung. Sie reduziert sich von:
- 250 auf 125 € für Flüge unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
- 400 auf 200 € für außereuropäische Flüge von 1500 bis 3500 km oder innereuropäische Flüge über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
- 600 auf 300 € für außereuropäische Flüge über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung
Air France: Entschädigung bei Überbuchung
Im Falle einer Verweigerung des Boardings aufgrund einer Überbuchung ist Air France verantwortlich. Sie muss Sie daher entschädigen.
Die Entschädigungstabelle ist dieselbe wie bei einer Annullierung, mit den gleichen Abschlägen, wenn die verursachte Verspätung im angemessenen Rahmen bleibt.
Was tun bei einem Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Air France?
Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, erfahren Sie dies durch die Anzeigen am Flughafen. Möglicherweise werden Sie auch per E-Mail am Vortag informiert.
Im Falle einer Überbuchung erfahren Sie dies erst beim Boarding, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird.
In beiden Fällen bleibt Air France Ihr bevorzugter Ansprechpartner. Sie können:
- Den Grund für den Vorfall erfragen
- Nach alternativen Beförderungslösungen fragen
- Wenn die Verspätung Kosten verursacht, deren Übernahme verlangen (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonanrufe)
- Schließlich, wenn die Verantwortung von Air France nachgewiesen ist, können Sie auf deren Website einen Entschädigungsantrag stellen
Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Air France? Delayed hilft Ihnen bei Ihren Ansprüchen
Air France mag für die Qualität ihrer Dienstleistungen bekannt sein, aber niemand ist vor Fehlern gefeit. Wenn Ihr Air France-Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Delayed, Spezialist für Fluggastrechte, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.
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