Alles über die Entschädigung bei Flugannullierung mit Delayed erfahren!
Eine Flugannullierung kann die Reiseplanung erheblich stören, sei es bei einem Urlaubs- oder Geschäftsreise. Glücklicherweise sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union je nach Fall die Erstattung und/oder Entschädigung für annullierte Flüge von oder zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vor.
Die Entschädigung von Flügen ist genau unser Fachgebiet bei Delayed. Wir laden Sie ein, unsere Dienstleistungen zu entdecken, um von einem vereinfachten und vollständig digitalisierten Verfahren für Ihre Entschädigungsanfrage im Falle einer Flugannullierung in den letzten 3 Jahren zu profitieren. Bis zu 600 € Entschädigung könnten auf Sie warten. Um dies herauszufinden, nutzen Sie jetzt unsere Online-Plattform.
Entschädigung für einen annullierten Flug anfordernEntschädigung und Erstattung bei Flugannullierung: Was ist der Unterschied?
Um Ihre Rechte als Fluggast besser zu verstehen und durchzusetzen, sollten Sie zunächst wissen, was die Erstattung von der Entschädigung bei einer Flugannullierung unterscheidet. Auf der einen Seite bezieht sich die Erstattung auf den Kaufpreis Ihres Flugtickets. Auf der anderen Seite ist die Entschädigung ein Pauschalbetrag, der durch die zurückgelegte Flugstrecke zwischen dem Abflug- und dem Ankunftsflughafen bestimmt wird. Dieser Betrag beträgt 250 € für einen Flug von 1500 km oder weniger, 400 € für einen Flug von 1500 bis 3500 km und 600 € für einen Flug von mehr als 3500 km. Die Pauschalentschädigung ist also dazu gedacht, einen erlittenen Schaden, in diesem Fall die Annullierung eines Fluges, auszugleichen.
Erstattung und Entschädigung können bei Flugannullierung oder Überbuchung kumuliert werden. Bei Delayed bearbeiten wir keine Erstattungsanfragen. Allerdings ermöglicht Ihnen unsere Online-Plattform, kostenlos die Zulässigkeit Ihrer Entschädigungsanfrage für jeden annullierten, verspäteten oder überbuchten Flug der letzten 3 Jahre zu überprüfen. Sie können uns dann die Bearbeitung Ihrer Entschädigungsanfrage anvertrauen und den Stress der administrativen Verfahren vermeiden. Unser Team kümmert sich um die Überprüfung der Konformität Ihrer Belege und sendet diese an die zuständigen Stellen. Zudem übernehmen wir alle rechtlichen Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Entschädigungsanfrage: Eine feste Provision von 25 % wird nur im Falle einer positiven Antwort auf Ihre Anfrage erhoben.
Einfachheit und Effizienz, das zeichnet unsere Entschädigungsdienste für Fluggäste aus. Als Delayed-Kunde haben Sie einen festen Ansprechpartner in unserem Team, der die proaktive Bearbeitung Ihrer Entschädigungsanfrage für einen annullierten, verspäteten oder überbuchten Flug sicherstellt. Ihr persönlicher Berater informiert Sie in Echtzeit über den Fortschritt Ihrer Anfrage, über den Kommunikationskanal Ihrer Wahl. Garantiert ohne finanzielles Risiko, stellt unser Entschädigungsverfahren für einen annullierten, verspäteten oder überbuchten Flug sicher, dass Sie immer gewinnen.

Wie kann man für eine Entschädigung bei einer Flugannullierung berechtigt sein?
Innerhalb der Europäischen Union ist die Entschädigung für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge streng durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Ein annullierter Flug ist nur dann entschädigungsfähig, wenn der Abflughafen in der Europäischen Union liegt, unabhängig von der Fluggesellschaft, oder wenn der Zielflughafen in der Europäischen Union liegt und der Sitz der Fluggesellschaft ebenfalls innerhalb der Europäischen Union ist. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt auch die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ab, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, nämlich Island, Norwegen und die Schweiz. Die Nationalität der Passagiere hat keinen Einfluss auf die Entschädigung für annullierte, verspätete oder überbuchte Flüge.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 macht die Fluggesellschaften finanziell verantwortlich im Falle einer Flugannullierung, es sei denn, die Annullierung ist auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. So berechtigen technische Probleme, außer bei Herstellungsfehlern, oder betriebliche Probleme, wie Personalmangel bei einer Fluggesellschaft, zu einer Pauschalentschädigung, wenn sie für die Annullierung eines Fluges verantwortlich sind.
Eine Entschädigung für einen annullierten Flug kann jedoch nicht erfolgen, wenn die Fluggesellschaft ihre Passagiere mehr als 14 Tage vor dem Abflugdatum über die Annullierung informiert. Wird die Information weniger als 14 Tage vor dem Abflug übermittelt, betrachtet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dies als unzureichende Zeit für die Passagiere, um ihre Reiseplanung neu zu organisieren, und verpflichtet die Fluggesellschaften, eine Pauschalentschädigung als Ausgleich zu zahlen.
Eine Flugannullierung verpflichtet Ihre Fluggesellschaft, Ihnen einen alternativen Flug anzubieten oder den vollen Kaufpreis Ihres Flugtickets zu erstatten. Wenn Sie sich für eine Umbuchung entscheiden, wird die Höhe Ihrer Pauschalentschädigung basierend auf der zurückgelegten Flugstrecke und Ihrer Ankunftsverspätung im Vergleich zur geplanten Ankunftszeit Ihres ursprünglichen Fluges berechnet, bis zu einem Limit von 600 € pro Reisendem.
Entschädigungen pro Passagier für einen annullierten Flug mit Angebot eines Ersatzfluges:
| Entfernung / Verspätung | Weniger als 2h | Zwischen 2 und 3h | Zwischen 3 und 4h | + als 4h oder nie angekommen |
| Weniger als 1500km | 125 € | 250 € | 250 € | 250 € |
| EU und mehr als 1500km | 200 € | 200 € | 400 € | 400 € |
| Außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500km | 200 € | 200 € | 400 € | 400 € |
| Außerhalb der EU mehr als 3500 km | 300 € | 300 € | 300 € | 600 € |
Andererseits steht Ihnen keine Entschädigung für einen annullierten Flug zu, wenn Ihre Fluggesellschaft Ihnen eine Umbuchung unter Einhaltung der folgenden Kriterien anbietet:
- Für einen annullierten Flug zwischen 7 und 13 Tagen vor dem Abflugdatum: Ihre Fluggesellschaft bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug abfliegt und weniger als 4 Stunden nach dem ursprünglichen Flug ankommt.
- Für einen annullierten Flug weniger als 7 Tage vor dem Abflugdatum: Ihre Fluggesellschaft bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug abfliegt und weniger als 2 Stunden nach dem ursprünglichen Flug ankommt.
- Wenn Sie sich entscheiden, für Ihren annullierten Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erstattet zu werden, hängt die Höhe Ihrer Pauschalentschädigung ausschließlich von der ursprünglich geplanten Flugstrecke des annullierten Fluges ab, bis zu 600 € pro Reisendem.

Welche Umstände berechtigen nicht zu einer Entschädigung bei einer Flugannullierung?
Verschiedene sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ befreien die Fluggesellschaften tatsächlich von der Verpflichtung, ihre Passagiere für einen annullierten Flug zu entschädigen. Zu diesen Umständen gehören insbesondere extreme und schwierige Wetterbedingungen, teilweise oder vollständige Flugverkehrsbeschränkungen, Sicherheitsrisiken, medizinische Notfälle, Vogelschlag, Gesundheitskrisen usw. Darüber hinaus wird ein Streik des Flughafenpersonals, wie Gepäckabfertiger, Fluglotsen oder Sicherheitspersonal, ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand betrachtet und berechtigt daher nicht zu einer Pauschalentschädigung, selbst wenn er zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt. Es ist jedoch möglich, eine Entschädigung für einen annullierten Flug aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals oder der Ingenieure der betreffenden Fluggesellschaft zu erhalten.
Damit keine Entschädigung an die Passagiere gezahlt werden muss, müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie im Rahmen des Möglichen die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um dieser außergewöhnlichen Situation zu begegnen. Andernfalls haben die Passagiere das Recht, eine Entschädigung für ihren annullierten Flug zu verlangen.
Liste der außergewöhnlichen Umstände bei einer Flugannullierung und deren Entschädigungsberechtigung:
- Technisches Problem am Flugzeug
- Streik des Fluggesellschaftspersonals
- Extreme und schwierige Wetterbedingungen
- Externer Streik (Flughafenpersonal, Gepäckabfertiger, Fluglotsen usw.)
- Teilweise oder vollständige Flugverkehrsbeschränkungen
- Fehlfunktion der Flughafenausrüstung (Radar usw.)
- Medizinische Notfälle
- Politische Unruhen
- Sicherheitsrisiken
- Vogelschlag
- Gesundheitskrise

Wie stellt man eine Entschädigungsanfrage für einen annullierten Flug?
Wurde einer Ihrer Flüge in den letzten 3 Jahren annulliert? Sammeln Sie alle Reisedokumente zu diesem annullierten Flug, die als Beweise für Ihre Entschädigungsanfrage bei Delayed dienen.
Machen Sie das nächste Mal Ihre Rechte geltend! Wenn einer Ihrer zukünftigen Flüge unerwartet annulliert wird, zögern Sie nicht, Ihre Fluggesellschaft zu bitten, Ihre Mahlzeiten und Getränke zu bezahlen oder Ihnen sogar ein Hotelzimmer zu reservieren, wenn Ihr Ersatzflug am nächsten Tag geplant ist. Über die Entschädigung und Erstattung annullierter Flüge hinaus sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch die Unterstützung von Fluggästen vor.