Fluggesellschaft Lufthansa
In Deutschland, Lufthansa ist die große nationale Fluggesellschaft. Ihr vollständiger Name ist „ Deutsche Lufthansa “, was man als „ Deutscher Luftfahrtbund “ übersetzen kann.
Gegründet 1953 in ihrer heutigen Form, war sie zunächst im Besitz der Bundesrepublik Deutschland , bevor sie in den 1990er Jahren schrittweise privatisiert wurde.
Nach der Anzahl der beförderten Passagiere ist sie die größte Fluggesellschaft Europas, vor Ryanair und Air France-KLM. Dieser Luftfahrtgigant besitzt auch mehrere andere Fluggesellschaften, wie Brussels Airlines, Germanwings oder Swiss International.
Lufthansa ist eine europäische Fluggesellschaft, mit allen Verpflichtungen, die dies im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht mit sich bringt.

Ist es möglich, eine Erstattung für einen geplanten Lufthansa-Flug zu erhalten?
Die Bedingungen für Erstattungen bei Lufthansa sind begrenzt. Wenn Sie in der Economy Class reisen, haben Sie Tarifoptionen, die mit mehr oder weniger vorteilhaften Angeboten verbunden sind.
In der Economy Class gibt es vier Optionen:
- Economy Light: Ticket änderbar mit 90 € Gebühr und nicht erstattungsfähig
- Economy Classic: Ticket änderbar mit 60 € Gebühr und nicht erstattungsfähig
- Economy Green: Ticket änderbar ohne Gebühr, aber nicht erstattungsfähig
- Economy Flex: Ticket änderbar ohne Gebühr und Erstattung möglich bis zu einem gewissen Grad
In der Business Class gibt es eine vorteilhaftere Option: die Business Flex, bei der Änderungen und Erstattungen ohne Gebühren möglich sind.
Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften bietet Lufthansa keine Reiserücktrittsversicherung an.
All diese Optionen sind von Interesse, wenn Sie den Flug selbst stornieren.
Im Falle einer Stornierung durch die Fluggesellschaft, erheblicher Verspätung oder Überbuchung greift die europäische Regelung. Solche Situationen fallen unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Ihre Rechte bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft Lufthansa
Im Falle einer Flugbeeinträchtigung garantiert diese Verordnung eine Reihe von Rechten für Flugreisende.
Dazu gehören:
- Eine Umbuchung im Falle einer Stornierung oder Überbuchung
- Das Recht auf Mahlzeiten und Getränke bei erheblicher Verspätung
- Das Recht auf eine Hotelübernachtung, wenn Sie bis zum nächsten Tag warten müssen, um weiterzureisen
- Das Recht auf zwei Telefonate, die von der Fluggesellschaft übernommen werden
Welche Entschädigungen sind vorgesehen?
Im Falle von Verspätungen, Flugannullierungen oder Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung sieht die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Pauschalentschädigung vor. Diese beträgt:
- 250 € für Flüge unter 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
- 400 € für außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km oder innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für außergemeinschaftliche Flüge über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung
Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?
Diese Verordnung betrifft nicht alle Flüge. Sie gilt für:
- Alle Flüge von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
- Alle Flüge in den europäischen EU-Raum, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in diesem Raum durchgeführt werden (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
Als deutsche Fluggesellschaft fällt Lufthansa unter diesen zweiten Punkt.
Die Entschädigung ist in drei Fällen ausgeschlossen:
- Wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat
- Wenn sie Sie auf einen Flug umgebucht hat, der es Ihnen ermöglicht, zur gleichen Zeit abzufliegen und anzukommen
- Bei außergewöhnlichen Umständen (Wetter, Risiken für Reisende und Personal, Streik)

Was tun bei einem Streik der Fluggesellschaft Lufthansa?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrachtet Streiks als außergewöhnliche Umstände.
Dies bezieht sich auf Streiks von externem Personal bei Lufthansa. In einem Flughafen sind nicht alle Mitarbeiter von Fluggesellschaften abhängig. Fluglotsen, Gepäckabfertiger, gehören zu Drittstrukturen.
Wenn der Streik innerhalb von Lufthansa stattfindet, ist die Fluggesellschaft verantwortlich und es wird angenommen, dass sie die Störungen hätte vorhersehen können. Sie muss daher Sie entschädigen.
Was tun, wenn Ihr Flug verspätet ist?
Bei Flugverspätungen ist die Entschädigung nicht immer fällig. Sie wird erst ab einer bestimmten Verspätungsdauer fällig.
Ihr Flug muss mindestens zwei Stunden Verspätung haben, mehr, wenn er über 1500 km hinausgeht.
Was tun, wenn Ihr Flug von Lufthansa annulliert wird?
Ein Flug wird annulliert, wenn er gestrichen wird. Lufthansa muss Sie auf einen neuen Flug umbuchen. Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Aber wenn die erlittene Verspätung unter einem bestimmten Schwellenwert bleibt, wird die Entschädigung reduziert:
- Von 250 auf 125 € für Flüge unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
- Von 400 auf 200 € für außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km oder innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
- Von 600 auf 300 € für außergemeinschaftliche Flüge über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung
Lufthansa: Entschädigung bei Überbuchung eines Fluges
Von einer Überbuchung spricht man, wenn die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als es Plätze im Flugzeug gibt. In diesem Fall kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihnen die Beförderung verweigert und Sie auf einen anderen Flug umbucht.
Die Fluggesellschaft ist in solchen Fällen verantwortlich. Die Entschädigung ist daher fällig. Sie wird auf der gleichen Basis wie bei einer Flugannullierung berechnet, mit dem gleichen Abschlag bei reduzierter Verspätung.
Was tun bei einem Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Lufthansa?
Im Falle eines Vorfalls ist es nicht immer einfach zu bestimmen, wer verantwortlich ist: die Fluggesellschaft, der Flughafen oder ein anderer Akteur.
Wenn Ihr Lufthansa-Flug verspätet oder annulliert wird, erfahren Sie dies entweder durch die Anzeigen in der Abflughalle oder durch eine E-Mail-Benachrichtigung. Bei Überbuchung erfahren Sie es wahrscheinlich vor Ort, beim Einsteigen.
Aber Lufthansa hat eine Verpflichtung: Sie muss sich um Sie kümmern, bis Sie an Ihrem Ziel ankommen. Im Falle eines Vorfalls ist sie immer Ihr Ansprechpartner.
Sie können sie kontaktieren für:
- Informationen über den Grund des Vorfalls
- Informationen über Ihre Umbuchung
- Die Übernahme Ihrer Kosten (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonate)
- Informationen zur Beantragung einer Entschädigung
In diesem letzten Punkt werden sie Sie wahrscheinlich auf die Website der Fluggesellschaft verweisen, um online eine Entschädigung zu beantragen.
Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Lufthansa? Delayed unterstützt Sie!
Auch wenn die europäische Regelung Ihnen eine Reihe von Rechten garantiert, ist es nicht immer einfach, diese durchzusetzen.
Der Prozess kann langwierig und unsicher sein (eine Fluggesellschaft kann Ihnen die Entschädigung zu Unrecht verweigern).
Eine Lösung: Lassen Sie Spezialisten das für Sie erledigen. Delayed, ein Unternehmen, das auf die Rechte von Flugreisenden spezialisiert ist, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.