Fluggesellschaft Ryanair
Obwohl Ryanair in Irland ansässig ist, hat sich Ryanair schnell in ganz Europa etabliert. Gegründet 1985, ist sie heute eine der größten Fluggesellschaften Europas.
Ryanair hat sein Geschäftsmodell in der zivilen Luftfahrt durchgesetzt: das Low-Cost-Modell. Das Prinzip ist einfach: ein Minimalservice, um den bestmöglichen Preis zu gewährleisten. Ein Ryanair-Flug bedeutet, dass Sie ein Ticket haben, um transportiert zu werden. Und das war's. Alles andere, wie Mahlzeiten oder aufgegebenes Gepäck, ist kostenpflichtig.
Dieser reduzierte Service hat Ryanair Rentabilität gesichert, aber die Kehrseite ist ein begrenzter Kundenservice. Es kann daher manchmal schwierig sein, Ihre Rechte bei dieser Fluggesellschaft geltend zu machen. Dennoch gibt es einen rechtlichen Rahmen, den auch sie einhalten muss.

Ist es möglich, eine Flugerstattung bei der Fluggesellschaft Ryanair zu beantragen?
Standardmäßig sind die Flugtickets von Ryanair nicht erstattungsfähig, mit einigen Ausnahmen. Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften vergibt Ryanair Ihren Sitzplatz nicht an einen anderen Reisenden. Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Reise zu stornieren, wird niemand Ihren Platz einnehmen.
Sie haben nur in zwei Situationen Anspruch auf eine Erstattung :
- Schwere Krankheit
- Tod (Ihr eigener oder der eines nahen Angehörigen)
In allen anderen Fällen können Sie noch hoffen, die Flughafengebühren zurückzuerhalten, indem Sie „Rückerstattung der staatlichen Abgabe beantragen (nicht genutzter Flug)“ auswählen.
Wenn Ryanair Ihren Flug storniert, ist die Situation anders. Als irische Fluggesellschaft unterliegt sie der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Diese sieht Situationen vor, in denen Reisende entschädigt oder erstattet werden können.
Gemäß dieser Verordnung ist Ihr Ticket erstattungsfähig:
- Wenn Ihr Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat
- Wenn Ihr Flug annulliert wird, ohne dass eine zeitnahe Umbuchung erfolgt
- Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, ohne dass eine zeitnahe Umbuchung erfolgt
Welche Rechte haben Sie bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft Ryanair?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt eine Reihe von Verpflichtungen für die Fluggesellschaft fest.
Diese muss:
- Ihnen bei erheblicher Verspätung Essen und Getränke bereitstellen
- Ihre Unterkunft finanzieren, wenn Sie über Nacht bleiben müssen
- Die Kosten für die Anrufe übernehmen, die Sie tätigen müssen (Sie haben Anspruch auf zwei Anrufe)
- Im Falle einer Annullierung oder einer Verweigerung des Boardings Sie in einem angemessenen Zeitraum umbuchen
Wie hoch sind die Entschädigungen?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine pauschale Entschädigung vor, wenn Ihr Flug verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist. Diese beträgt:
- 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung
Welche Flugtypen sind durch die europäische Verordnung abgedeckt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft mehrere Flugtypen:
- Jeder Flug, der von einem Flughafen in der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz oder Island abfliegt
- Jeder Flug zu einem Flughafen in der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz oder Island, der von einer Fluggesellschaft eines dieser Länder durchgeführt wird
Ryanair ist eine europäische Fluggesellschaft und fällt daher unter diesen zweiten Punkt. Alle ihre Flüge starten oder landen an einem europäischen Flughafen. Sie sind daher alle durch diese Verordnung abgedeckt.

Was tun, wenn das Personal von Ryanair in Streik tritt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht Situationen vor, in denen keine Entschädigung verlangt werden kann. Ein Streik gehört dazu.
Dieser wird als außergewöhnliche Situation betrachtet, die die Fluggesellschaft von ihren Verpflichtungen entbindet. Dabei handelt es sich jedoch um Streiks von Personal externer Strukturen: Fluglotsen, Gepäckabfertiger usw.
Wenn jedoch das Personal von Ryanair streikt, ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Die Entschädigung ist daher fällig.
Ein Ryanair-Flug hat Verspätung, können Sie entschädigt werden?
Bei Verspätungen wird die Entschädigung fällig, wenn diese die genannten Schwellen überschreiten. Wenn Ihre Verspätung unter 2 Stunden bleibt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Bei mehr als 2 Stunden hängt alles von der zurückgelegten Entfernung ab.
Ihr Ryanair-Flug ist annulliert, was tun?
Im Falle einer Annullierung hängt alles von der Länge Ihres Fluges ab, aber auch vom Ausmaß der verursachten Verspätung.
Eine Annullierung bedeutet die vollständige Streichung eines Fluges. Um die Reisenden umzubuchen, stellt die Fluggesellschaft daher einen Ersatzflug bereit oder leitet auf einen anderen Flug um.
Wenn dies der Fall ist, kann sie noch reduziert werden, wenn die Verspätung im angemessenen Rahmen bleibt. So wird sie von:
- 250 auf 125 € bei Flügen unter 1500 km für eine Verspätung von weniger als 2 Stunden
- 400 auf 200 € bei gemeinschaftlichen Flügen ab 1500 km oder außergemeinschaftlichen Flügen von 1500 bis 3500 km für eine Verspätung von weniger als 3 Stunden
- 600 auf 300 € bei außergemeinschaftlichen Flügen über 3500 km für eine Verspätung von weniger als 4 Stunden
Wie kann man bei Ryanair für ein Überbuchung entschädigt werden?
Wenn Ihr Flug überbucht ist, kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihnen das Boarding verweigert, weil keine Plätze verfügbar sind. In diesem Fall muss sie Sie umbuchen.
Bei Überbuchung ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Sie muss Sie daher in jedem Fall entschädigen. In diesem Fall gilt die pauschale Entschädigungsregelung, mit dem gleichen Reduktionssystem wie bei einer Annullierung.
Was tun bei einem Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Ryanair?
Während Ihrer Reise können verschiedene Probleme auftreten.
In der Regel erfahren Sie von einer Annullierung oder Verspätung durch die Anzeigen am Flughafen. Es ist auch möglich, dass die Fluggesellschaft Sie am Vortag per E-Mail benachrichtigt.
Bei einer Überbuchung erfahren Sie dies erst beim Boarding.
In jedem Fall bleibt Ihr Ansprechpartner die Fluggesellschaft Ryanair. Das Vorgehen ist wie folgt. Sie sollten fragen:
- Den Grund für das Ereignis
- Die von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen
- Die Übernahme der entstandenen Kosten (Mahlzeiten, Telefonanrufe, Unterkunft)
- Die Modalitäten zur Beantragung einer Entschädigung
In diesem letzten Punkt werden Sie wahrscheinlich auf das Beschwerdeformular auf der Ryanair-Website verwiesen. Sie haben mindestens 2 Jahre Zeit, um Ihre Beschwerde einzureichen. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch längere Fristen.
Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Ryanair? Delayed hilft Ihnen bei Ihren Ansprüchen
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 garantiert Ihnen eine Reihe von Rechten. Als europäische Fluggesellschaft ist Ryanair verpflichtet, diese einzuhalten.
Aber es ist nicht immer einfach, seine Rechte durchzusetzen. Delayed, Spezialist für Fluggastrechte, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.
Meine Ryanair-Entschädigung anfordern