Fluggesellschaft Transavia

Transavia ist eine niederländische Billigfluggesellschaft, die 1965 gegründet wurde. Heute ist sie eine Tochtergesellschaft der Air France-KLM Gruppe.

Wie andere Billigfluggesellschaften bietet sie Tickets zu äußerst wettbewerbsfähigen Preisen an, jedoch mit eingeschränktem Service. Standardmäßig verpflichtet sich Transavia, Sie und ein kleines Handgepäck zu transportieren. Alles andere ist kostenpflichtig.

Aber wie bei jeder anderen Fluggesellschaft kann es vorkommen, dass Ihr Flug auf Schwierigkeiten stößt. Als europäische Fluggesellschaft unterliegt Transavia einer Reihe von Vorschriften, die Reisende schützen.

Dazu gehört die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Passagiere im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen schützt.

Flugzeug der Fluggesellschaft Transavia

Erstattet Transavia ihre Flüge

Bei Transavia ist Ihr Ticket in der Regel nicht erstattungsfähig.

Aber wenn man ins Detail schaut, gibt es einige Bedingungen, die Ihnen zumindest eine teilweise Erstattung ermöglichen.

Sie können beispielsweise Ihr Flugticket ohne besondere Bedingungen stornieren. Wenn keine Erstattung Ihres Tickets erfolgt, erhalten Sie zumindest die Flughafengebühren zurück. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben oder eine solche über Ihre Kreditkarte (Visa Premier oder Gold Mastercard) besitzen, können Sie unter bestimmten Bedingungen auch eine vollständige Erstattung erwarten.

In bestimmten Fällen haben Sie jedoch Anspruch auf eine Erstattung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wenn Ihr Flug annulliert wird oder Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wird, können Sie eine Erstattung verlangen, wenn keine alternative Beförderung für Sie akzeptabel ist. Ebenso können Sie bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden, wenn keine alternative Beförderung akzeptabel ist, ebenfalls eine Erstattung verlangen.

Bitte beachten Sie jedoch: Eine Erstattung bedeutet, dass Sie auf Ihren Flug mit Transavia verzichten. Stellen Sie also sicher, dass es keine zufriedenstellende Alternative mit der Fluggesellschaft gibt, bevor Sie dies akzeptieren.


Welche Rechte haben Sie bei Flugbeeinträchtigungen mit Transavia? 

Transavia ist eine niederländische Fluggesellschaft und unterliegt daher dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Dieses sieht eine Verpflichtung der Fluggesellschaften zur Betreuung bei Flugbeeinträchtigungen vor.

Dies umfasst:

  • Eine alternative Beförderung im Falle einer Annullierung oder Überbuchung 
  • Das Recht auf Mahlzeiten und Getränke bei erheblichen Verspätungen
  • Das Recht auf eine Hotelübernachtung vor Ort, wenn Sie bis zum nächsten Tag warten müssen
  • Das Recht auf zwei Telefonate, die von der Fluggesellschaft übernommen werden

Wie hoch kann die Entschädigung ausfallen? 

Im Falle von Verspätungen, Flugannullierungen oder Beförderungsverweigerungen aufgrund von Überbuchungen sieht die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine pauschale Entschädigung vor:

  • 250 € für Flüge unter 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
  •  400 € für außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km oder innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung 
  •  600 € für außergemeinschaftliche Flüge über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung

Sind die von Transavia durchgeführten Flüge vom europäischen Recht abgedeckt

Diese Verordnung gilt für bestimmte Flüge. Sie betrifft:

  • Alle Flüge von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
  • Alle Flüge in den europäischen EU-Raum, die von einer in diesem Raum ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)

Transavia ist eine niederländische Fluggesellschaft und daher immer betroffen.

Was tun, wenn das Personal von Transavia streikt

Ein Streik wird in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als „außergewöhnlicher Umstand“ bezeichnet.

Aber es ist wichtig, genau zu betrachten, was darunter fällt. Es handelt sich um ein Ereignis, das die Fluggesellschaft nicht vorhersehen konnte.

An einem Flughafen gibt es nicht nur Fluggesellschaften. Fluglotsen oder Gepäckabfertiger arbeiten für andere Arbeitgeber. Aber bei einem Streik einer Fluggesellschaft kann diese das Ereignis durchaus vorhersehen. Sie ist daher verantwortlich.

Wenn ein Streik bei Transavia zu Störungen Ihres Fluges führt, muss die Fluggesellschaft Sie entschädigen.

Ihr Transavia-Flug hat Verspätung, können Sie entschädigt werden? 

Im Falle einer Flugverspätung haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung gemäß den Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Wenn die Verspätung unter den in dieser Verordnung genannten Schwellenwerten bleibt, können Sie keine Entschädigung verlangen.

Ein von Transavia annullierter Flug, was tun? 

Es gibt einen feinen Unterschied zwischen einer Flugverspätung und einer Flugannullierung.

Bei einer Annullierung, wird Ihr Flug einfach gestrichen. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft Sie auf einen anderen Flug mit einer anderen Flugnummer umbuchen muss.

In diesem Fall haben Sie, wenn die Bedingungen erfüllt sind, in jedem Fall Anspruch auf Entschädigung. Aber wenn die erlittene Verspätung unter einem bestimmten Schwellenwert bleibt, wird die Entschädigung reduziert:

  • Von 250 auf 125 € für Flüge unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  • Von 400 auf 200 € für außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km oder innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung 
  • Von 600 auf 300 € für außergemeinschaftliche Flüge über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung

Praktik des Überbuchens bei Transavia, was tun? 

Wenn Ihnen als Passagier einer europäischen Fluggesellschaft die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird, gilt derselbe Entschädigungsrahmen mit derselben Reduzierung wie bei Flugannullierungen.

In diesem Fall ist die Fluggesellschaft immer verantwortlich und die Entschädigung ist fällig.

Transavia-Flugzeuge, die von der europäischen Regelung abgedeckt sind

Was tun bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft Transavia? 

Wenn Sie eine Verspätung oder Annullierung bei einem Flug mit Transavia erleben, erfahren Sie dies wahrscheinlich durch die Anzeigen am Flughafen oder die Fluggesellschaft informiert Sie per E-Mail.

Im Falle einer Überbuchung erfahren Sie dies leider erst beim Boarding, wenn die Fluggesellschaft Ihnen die Beförderung verweigert.

Aber in jedem Fall bleibt Transavia Ihr Ansprechpartner. Zögern Sie also nicht, die Fluggesellschaft für alle Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen:

  • Den Grund für das Ereignis erfahren
  •  Eine alternative Beförderung innerhalb angemessener Fristen, falls erforderlich 
  •  Die Übernahme Ihrer Kosten, falls vorhanden (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonate)

Für die Entschädigung müssen Sie Ihre Ankunft abwarten, um das Ausmaß der Verspätung zu beurteilen. Transavia bietet auf ihrer Website ein Beschwerdeformular an. Sie können es ausfüllen, um eine Entschädigung zu beantragen.


Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Transavia? Delayed unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen

Ihr Transavia-Flug hatte Störungen? Die europäische Regelung gibt Ihnen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.

Möchten Sie wissen, ob Sie für diese Entschädigung berechtigt sind? Delayed, der Spezialist für Fluggastrechte, erklärt Ihnen alles.

Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.