Fluggesellschaft KLM

KLM steht für „ Koninklijke Luchtvaart Maatschappij “, was „ königliche Luftfahrtgesellschaft “ auf Niederländisch bedeutet. Auch bekannt als KLM Royal Dutch Airlines, ist sie die niederländische Flagcarrier-Fluggesellschaft. Gegründet 1919, ist sie die älteste noch aktive Fluggesellschaft.

Im Jahr 2004 fusionierte KLM mit Air France und bildete die Air France-KLM Gruppe. Diese Gruppe ist das fünftgrößte Luftfahrtunternehmen weltweit nach Umsatz.

KLM bedient 135 Destinationen in 66 verschiedenen Ländern und bis zu 146, wenn man die saisonalen Strecken mitzählt. Das von KLM angebotene Streckennetz ist weltweit. Aber als europäische Fluggesellschaftunterliegt sie dem europäischen Recht.

Welches Recht gilt für einen KLM-Flug? Erklärungen.

Flugzeug der Fluggesellschaft KLM im Flug

KLM und die europäische Regelung

Da Flüge meist zwischen zwei verschiedenen Ländern stattfinden, ist es nicht immer einfach zu wissen, welches Recht gilt.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hat daher eine gemeinsame Regelung für kommerzielle Flüge innerhalb des europäischen Luftraums festgelegt.

Sie betrifft:

  • alle kommerziellen Flüge, die aus dem europäischen EU-Raum starten (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island)
  • alle Flüge in den gleichen EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Als niederländische Fluggesellschaft hat KLM ihren Sitz im europäischen EU-Raum. Daher betrifft dies alle ihre Flüge.

Es gibt eine Ausnahme: Flüge von und zu Drittländern mit Zwischenstopp in der Europäischen Union. Dies ist die Ausnahme, die die Regel bestätigt.


Welche Rechte haben Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004?

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie beim Fliegen bestimmte Rechte. Diese stellen Verpflichtungen für KLM dar.

Ankunft am Zielort

Beim Buchen eines Flugtickets gehen Sie zwei Verpflichtungen ein: gültige Reisedokumente zu haben und pünktlich zum Boarding zu erscheinen.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, muss KLM Sie an Ihr gewünschtes Ziel bringen.

Es kann jedoch vorkommen, dass Ihr Flug gestört wird. Dies kann eine einfache Verspätung sein, aber Ihr Flug kann auch annulliert werden. Es ist auch möglich, dass KLM Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert.

Im Falle einer Annullierung oder einer Überbuchung bleibt die Verpflichtung bestehen, Sie an Ihr Ziel zu bringen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen daher einen Ersatzflug unter den gleichen Bedingungen und so schnell wie möglich anbieten.

Wenn Ihnen keine Umbuchungslösung zusagt, können Sie Ihr Flugticket stornieren. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Ihnen den vollen Betrag erstatten. Eine Stornierung ist auch bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden möglich.

Wenn Sie die Erstattung akzeptieren, verzichten Sie auf den Flug. Sie verzichten auch auf jegliche materielle Unterstützung und auf eine spätere Entschädigung.

Die Übernahme Ihrer Kosten bei erheblichen Störungen

Manchmal kommt es vor, dass ein Flug eine erhebliche Verspätung (mehrere Stunden) hat. Dies kann Ihnen zusätzliche Kosten (Mahlzeiten, Getränke, Telefonate) verursachen.

Wenn dies auf Sie zutrifft, muss KLM diese Kosten im Rahmen des Zumutbaren übernehmen. Im Falle einer Umbuchung, wenn Ihr Flug Sie zwingt, am nächsten Tag zu reisen, übernimmt KLM Ihre Übernachtungskosten.

Eine Entschädigung, unter Bedingungen

Manchmal kann es bei Ihrem Flug zu Komplikationen kommen, ohne dass Sie dafür verantwortlich sind. Wenn er verspätet oder annulliert ist oder Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wurde, kann dies Ihnen das Recht auf eine Pauschalentschädigung geben.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht tatsächlich eine Entschädigung vor, deren Höhe nach einem festgelegten Raster variiert.

Wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung (mindestens drei Stunden) hat, können Sie eine Entschädigung verlangen. Diese beträgt:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Wenn Ihr Flug annulliert wird, findet er nicht statt. KLM wird Sie daher auf einen anderen Flug umbuchen. Sie können eine Entschädigung verlangen, auch wenn Sie unter den Schwellenwerten für eine einfache Verspätung liegen. In diesem Fall wird die Entschädigung jedoch halbiert. Sie beträgt dann:

  • 250 € auf 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km bei weniger als 2 Stunden Verspätung
  • 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km bei weniger als 3 Stunden Verspätung
  • 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km bei weniger als 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Überbuchung gilt die gleiche Entschädigungsregelung wie bei einer Flugannullierung.

Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 für einen Flug mit der Fluggesellschaft KLM

Die Ausnahmen

Um eine Entschädigung von KLM zu verlangen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Der Vorfall muss von der Fluggesellschaft verursacht worden sein und auf Probleme zurückzuführen sein, die sie hätte vorhersehen können. In einigen Fällen ist KLM nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen:

  • wenn sie Ihnen die Flugbeeinträchtigung mindestens 15 Tage im Voraus angekündigt hat
  • wenn sie Ihnen eine Umbuchungslösung zu den gleichen Zeiten anbietet
  • bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, Gefährdung der Sicherheit von Personal und/oder Passagieren, schlechtes Wetter…).

Im Allgemeinen setzt eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft voraus, dass sie die Störung hätte vorhersehen können und für die verursachten Unannehmlichkeiten verantwortlich ist.

Im speziellen Fall einer Überbuchung wird die Fluggesellschaft immer als verantwortlich angesehen. Diese Praxis besteht darin, mehr Tickets zu verkaufen, als es Sitzplätze im Flugzeug gibt. Wenn alle Passagiere zum Boarding erscheinen, können einige nicht an Bord gehen.

Diese Praxis ist nicht illegal, aber streng geregelt. Es ist eine kommerzielle Entscheidung der Fluggesellschaft. Daher bleibt sie voll verantwortlich. KLM muss Sie entschädigen.

Wie verhält es sich bei einem Streik des KLM-Personals?

Ein Streik ist im Allgemeinen ein außergewöhnlicher Umstand. Dieser kann Flugbeeinträchtigungen verursachen. Dies gilt jedoch nur für Streiks des Flughafenpersonals (Gepäckabfertiger, Fluglotsen…).

Wenn das KLM-Personal streikt, konnte die Fluggesellschaft die Störungen vorhersehen. Sie bleibt daher voll verantwortlich und muss Sie entschädigen.


Möchten Sie eine Entschädigung für Ihren KLM-Flug? Delayed hilft Ihnen bei Ihrem Antrag

Ihr KLM-Flug wurde gestört? Wenn Sie eine Verspätung, Annullierung oder Überbuchung erlebt haben, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Regelung.

Aber die Entschädigung erfolgt nicht automatisch. Um sie zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür haben Sie bis zu zwei Jahre Zeit.

Delayed, Spezialist für die Rechte von Flugreisenden, unterstützt Sie bei Ihrem Vorgehen.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich bis zu 600 € für Ihr Ticket zurück.