Flughafen London-Gatwick
Mit über 45 Millionen Passagieren jährlich, zwei Terminals und mehr als 200 weltweiten Reisezielen ist der Flughafen London-Gatwick ein bedeutender Knotenpunkt für Reisende.

Zugangsmöglichkeiten zum Flughafen London-Gatwick
Der Flughafen liegt 30 Minuten von London entfernt und ist leicht mit dem Zug, Auto oder Taxi erreichbar. Während Sie auf Ihren Abflug warten, können Sie zahlreiche Dienstleistungen nutzen, die den Passagieren zur Verfügung stehen. Feinschmecker werden es genießen, britische Spezialitäten zu entdecken und ein typisches englisches Frühstück in einem der vielen Restaurants am Flughafen zu genießen. Der Flughafen bietet auch ein Treueprogramm, das Ihnen zahlreiche Vorteile wie Rabatte auf gesicherte Parkplätze oder kostenlosen und schnellen Internetzugang bietet.
Welche Rechte haben Sie, wenn Sie über den Flughafen London-Gatwick reisen?
Bei einer Flugreise können Störungen die Qualität Ihres Fluges beeinträchtigen. Dazu gehören Verspätungen, Stornierungen oder Überbuchungen. Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt, um Reisende zu schützen und zu entschädigen, deren Ankunftszeit nicht eingehalten wurde.
Die vorgesehenen Pauschalentschädigungen
Wenn Ihr Flug annulliert, verspätet oder überbucht ist, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Strecke und der Flugdauer .
Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben.
- Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € für 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen innergemeinschaftlichen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der EU von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der EU über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € für mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.
Die von europäischem Recht abgedeckten Flüge
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde von der Europäischen Union eingeführt, um Reisende zu schützen und zu entschädigen, die von einer Störung (Verspätung, Annullierung oder Überbuchung) betroffen sind. Es gibt zwei Fälle, in denen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 automatisch gilt.
- Reisende, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
- Reisende aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft sich jedoch in der Europäischen Union befinden.
Der Fall von Streiks am Flughafen London-Gatwick
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es, Reisende zu entschädigen, deren Flug durch einen Streik des Flugpersonals beeinträchtigt wurde. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks des Flugunternehmens verspätet ist oder annulliert wird, können Sie eine Entschädigung verlangen.
Streiks des Flughafenpersonals sind nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt und berechtigen nicht zu einer Entschädigung.
Flugverspätung am Flughafen London-Gatwick: Welche Rechte haben Sie?
Wenn Ihr Flug durch eine Verspätung beeinträchtigt wird, können Sie bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung beantragen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besagt, dass die Verspätung mehr als 2 Stunden an einem Flughafen in der Europäischen Union betragen muss, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur dann eine Entschädigung vorsieht, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, die auf besondere Umstände (technischer Defekt oder betriebliche Probleme) zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände berechtigen nicht zu Entschädigungen.

Annullierter Flug am Flughafen London-Gatwick: Was tun?
Wenn Ihr Flug annulliert wird, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Die Gesetzgebung regelt den Zugang zu dieser Entschädigung streng und gibt an, dass die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgen muss, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den vollen Preis Ihres Flugtickets erstatten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten, wird Ihre Pauschalentschädigung auf Grundlage der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen.
Überbuchung von Flügen am Flughafen London-Gatwick: Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Überbuchung oder Überreservierung eines Fluges bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Wenn Ihr Flug überbucht ist, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, eine Entschädigung zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Sie freiwillig auf das Boarding verzichten.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Strecke ab. Für einen Flug bis zu 1.500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
- Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
- Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von über 3.500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 €, und 600 € für eine Strecke zwischen der EU und einem Nicht-EU-Staat.
Was tun bei Problemen während eines Fluges am Flughafen London-Gatwick?
Wenn Sie von einer Annullierung, einer Verspätung oder einer Überbuchung Ihres Fluges betroffen sind, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , eine Entschädigung zu beantragen. Für die Erstellung Ihres Antrags sollten Sie die unten aufgeführten Dokumente aufbewahren.
- Buchungsunterlagen: Ticketbuchung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
- Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafenbereich
- Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an
Delayed unterstützt Sie bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen London-Gatwick
Eine Störung kann während einer Flugreise auftreten. Dazu gehören Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union, eine Entschädigung zu erhalten. Delayed unterstützt Sie bei Ihrem Antrag, indem wir alle administrativen Schritte für Sie übernehmen, um Ihre Entschädigung zu erhalten. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir erledigen alles. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie Ihren nächsten Flug ab London planen.