Flughafen Edinburgh
Edinburgh ist die Hauptstadt von Schottland, auch wenn sie nicht die größte Stadt ist. Mit 14,7 Millionen Reisenden im Jahr 2019 war es auch der führende Flughafen Schottlands in Bezug auf die Passagierzahlen. Es ist auch der sechstgrößte Flughafen im Vereinigten Königreich.
Der Flughafen Edinburgh ist ein internationaler Flughafen und bietet Flugverbindungen in den Rest Europas sowie in andere Teile der Welt. Dazu gehören beispielsweise Kanada (Air Canada), die USA (Delta Airlines), China (Hainan Airlines) …
Es gibt also zahlreiche Flugverbindungen in Drittländer. Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben.

Der Flughafen Edinburgh und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine europäische Verordnung, die 2004 erlassen wurde. Sie zielte darauf ab, eine Reihe von Rechten für Fluggäste festzulegen. Diese gingen einher mitVerpflichtungen für die Fluggesellschaften.
Das Vereinigte Königreich war damals von dieser Verordnung betroffen. Seit dem Brexit jedoch nicht mehr.
Es gibt jedoch eine Umsetzung dieser Verordnung im britischen Recht, die Verordnung UK261. Diese garantiert Ihnen gleichwertige Rechte. Wenn Sie also am Flughafen Edinburgh sind, spielt es keine Rolle, wohin Sie reisen oder welche Fluggesellschaft Sie befördert, Sie sind geschützt.
Welche Flüge sind am Flughafen Edinburgh betroffen?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft:
- Flüge aus Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island)
- Flüge zu einem dieser Mitgliedstaaten, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum durchgeführt werden.
Flüge aus Edinburgh sind daher nicht automatisch von dieser europäischen Verordnung betroffen. In diesem Fall gilt jedoch die Verordnung UK 261 mit den gleichen Rechten.
Welche Rechte haben Sie bei Störungen?
Es kann vorkommen, dass Ihr Flug von einem Überbuchung, einer Stornierung oder einer Verspätung betroffen ist.
In diesem Fall hat die Fluggesellschaft bestimmte Verpflichtungen. Diese gelten sowohl im europäischen als auch im britischen Recht.
Beförderung zum Zielort
Es sei denn, Sie verpassen das Boarding oder Ihre Unterlagen sind nicht in Ordnung, muss die Fluggesellschaft Sie zum Zielort bringen.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert oder Ihr Flug storniert wird, muss sie Sie schnellstmöglich auf einen anderen Flug umbuchen.
Übernahme Ihrer Kosten
Das europäische und britische Recht sieht eine Übernahme der entstandenen Kosten vor, wenn Sie länger am Flughafen bleiben müssen.
Wenn diese Verspätung Sie dazu zwingt, eine Mahlzeit am Flughafen einzunehmen oder dort zu übernachten, muss die Fluggesellschaft Ihre Kosten übernehmen. Sie können auch eine Erstattung für zwei Telefonanrufe verlangen.
Manchmal können Sie auch für eine Hotelübernachtung abgesichert sein.
Diese Bestimmungen sind sowohl in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als auch in der Verordnung UK261 enthalten.
Pauschale Entschädigung im europäischen UND britischen Recht vorgesehen
Wenn Ihr Flug verspätet, storniert oder überbucht wurde, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
Im Falle einer Verspätung hängt alles von der Verspätungsdauer und der Entfernung Ihres Fluges ab.
Wenn Ihr Flug storniert oder überbucht ist, können Sie entschädigt werden, mit einem Abschlag, wenn die Verspätung bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Die Entschädigungen variieren zwischen 125 € und 600 €.

Eine Verspätung, eine Flugstornierung oder eine Überbuchung am Flughafen Edinburgh? Delayed führt Sie
Wenn Sie am Flughafen Edinburgh in Schwierigkeiten sind, sind Sie in jedem Fall geschützt. Aber zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem britischen Recht ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten.
Delayed, Spezialist für Fluggastrechte, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.
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