Fluggesellschaft Aer Lingus
Aer Lingus ist die nationale Fluggesellschaft der Republik Irland. Ihr Name stammt aus dem irischen Gälisch Aer Loingeas, was « Luftflotte » bedeutet. Sie wurde 1936 unter dem Namen Aer Lingus Teoranta gegründet.
Sie bedient 70 Ziele von Dublin, Shannon, Belfast und Cork aus. Sie ist in vielen europäischen Ländern vertreten, darunter Frankreich, und bietet auch transatlantische Flüge nach Kanada und in die USA sowie in den Nahen Osten an.
Als irische Fluggesellschaft unterliegt Aer Lingus dem europäischen Recht. Daher ist sie vom europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen.

Aer Lingus und die europäische Regelung
Die Flugzeuge von Aer Lingus fliegen unter irischer Flagge. Irland ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und wendet das Gemeinschaftsrecht an.
Dieses umfasst die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die die zivile Luftfahrt in Europa regelt. Sie legt eine Reihe von Rechten für Flugreisende fest. Diese Rechte gehen mit Verpflichtungen für die Fluggesellschaften einher.
Diese Verordnung betrifft:
- alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen
- Flüge zu diesem Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wenn Ihr Flugzeug von Aer Lingus aus der Republik Irland abfliegt, ist es automatisch betroffen, und wenn es dorthin geht auch.
Ein besonderer Fall: Flüge von oder nach Belfast
Der Flughafen Belfast ist ein besonderer Fall.
Er ist eine der Basen von Aer Lingus, aber im Gegensatz zu Dublin, Cork und Shannon liegt er nicht in der Republik Irland.
Nordirland gehört weiterhin zum Vereinigten Königreich. Seit dem Brexit unterliegt dieses jedoch nicht mehr der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Das Vereinigte Königreich hat jedoch die gesamte Verordnung in sein nationales Recht übernommen. Dies ist die Regelung UK261.
Wenn also ein Aer Lingus-Flug von Belfast startet, unterliegt er dann der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der UK261? Beiden? Es hängt davon ab, wohin er geht.
Er wird von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt. Wenn der Flug zu einem europäischen Flughafen geht, gelten beide Regelungen. Wenn Sie jedoch von Belfast zu einem Drittlandflughafen fliegen, gilt nur die Regelung UK261.
Ihre Rechte bei einem Flug mit Aer Lingus
Wenn Sie mit Aer Lingus fliegen, starten Sie entweder aus der Republik Irland oder aus Nordirland. Es gelten zwei unterschiedliche Gesetze, aber in beiden Fällen haben Sie, bis auf wenige Details, die gleichen Rechte.
Das Recht, an Ihr Ziel gebracht zu werden
Um einen Flug antreten zu können, müssen Sie gültige Dokumente haben und rechtzeitig zum Boarding erscheinen. Wenn Sie diese beiden Bedingungen erfüllen, muss die Fluggesellschaft Sie an Ihr gewünschtes Ziel bringen.
Auch bei Störungen gilt diese Verpflichtung. Wenn Ihr Flug annulliert wird oder Aer Lingus Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert hat, muss sie Ihnen schnellstmöglich einen Ersatzflug anbieten. Die Bedingungen müssen gleich sein:
- gleiche Abflug- und Ankunftsflughäfen
- gleiche Flugdauer
- gleiche Klasse, auch wenn ein Upgrade als Kulanz möglich ist.
Eine Übernahme Ihrer Kosten bei erheblicher Verspätung
Wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung hat, können Kosten entstehen.
Sie können eine zusätzliche Mahlzeit am Flughafen einnehmen. Die Fluggesellschaft muss diese übernehmen. Sie muss Ihnen auch Getränke bereitstellen oder finanzieren, im Rahmen des Zumutbaren.
Wenn Sie Personen benachrichtigen müssen, können Sie die Kostenübernahme für zwei Telefonanrufe verlangen.
Sollte die Verspätung Sie zwingen, über Nacht vor Ort zu bleiben, sind die Übernachtungskosten ebenfalls von Aer Lingus zu tragen.
Eine pauschale Entschädigung, unter Bedingungen
Im Falle einer Störung haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Höhe und Kriterien der Entschädigung sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt.
Bei einer erheblichen Verspätung können Sie eine Entschädigung verlangen. Diese ist nicht immer fällig: Bei weniger als drei Stunden Verspätung ist keine Entschädigung vorgesehen. Die Höhe beträgt:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, gibt es keine Mindestverspätung. Die Entschädigung ist von Anfang an möglich. Wenn die Verspätung jedoch bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird sie gekürzt. So reduziert sich die Entschädigung von:
- 250 auf 125 € für einen Flug unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
- 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
- 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.
Im Falle von Überbuchung, wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf die gleiche Entschädigung wie bei einer Flugannullierung.

Die Ausnahmen von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
In bestimmten Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen:
- wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat
- wenn sie Ihnen einen Ersatzflug zu den gleichen Abflug- und Ankunftszeiten anbietet
- bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, schlechtes Wetter, Gefährdung der Besatzung und Passagiere).
Ein Streik ist ein außergewöhnlicher Umstand, aber dies betrifft nur den Streik des Flughafenpersonals (Fluglotsen, Gepäckabfertiger…). Wenn das Personal von Aer Lingus streikt, entbindet dies die Fluggesellschaft nicht von der Entschädigungspflicht.
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