Fluggesellschaft HOP!

HOP! Auch bekannt als Air France Hop, ist eine Tochtergesellschaft von Air France und wurde 2013 gegründet. Sie entstand aus der Fusion von drei Regionalgesellschaften: Brit’Air, Régional und Airlinair.

Kleiner als ihre Muttergesellschaft, führt diese französische Fluggesellschaft täglich 180 Flüge durch, hauptsächlich nationale, europäische und Flüge nach Nordafrika. Sie versteht sich auch als eine Antwort von Air France auf ausländische Billigfluggesellschaften.

Sie bedient hauptsächlich den Regionalverkehr. Daher fallen die meisten ihrer Flüge unter die europäische Regelung.

Möchten Sie Ihre Rechte im Falle eines Vorfalls mit der Fluggesellschaft HOP! kennen? Hier erfahren Sie mehr.

Flugzeug der Fluggesellschaft Hop am Flughafen

Wie kann man sich einen Flug von HOP! erstatten lassen?

HOP! hat eine besondere Betriebsweise. Obwohl es eine eigenständige Struktur von Air France ist, hat es keinen eigenen Ticketservice.

Dieser wird von der Muttergesellschaft Air France bereitgestellt. Die Tarifbedingungen, einschließlich der Erstattungsmodalitäten, werden daher von Air France geregelt.

Die meisten Flugtickets von HOP! sind nicht erstattungsfähig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie das Flex-Angebot buchen. Allerdings kann der Preis im Vergleich zum Light-Angebot schnell doppelt so hoch sein.

Air France bietet Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung an, deren Betrag variieren kann. Sie profitieren unter anderem von einer Garantie für verpasste Flüge.

Diese Lösungen können interessant sein, wenn Sie Ihren Flug verpassen oder verhindert sind.

Aber einige Situationen sind gesetzlich geregelt und berechtigen Sie in jedem Fall zu einer Erstattung.

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde aufgrund von Überbuchung, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder wenn er eine Verspätung von mehr als fünf Stunden hat, ist die Erstattung fällig.

Dies ist durch einen europäischen Rechtsrahmen vorgesehen: die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.


Ihre Rechte bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft HOP!

Diese drei Situationen, die häufig bei Flugreisenden auftreten, verpflichten die Fluggesellschaften und garantieren den Reisenden eine Reihe von Rechten.

Aber die Erstattung ist nicht die einzige Option.

HOP! muss sich bis zu Ihrer Ankunft um Sie kümmern. Bei Störungen umfasst dies:

  • eine Umbuchung im Falle einer Annullierung oder Überbuchung
  • Mahlzeiten und Getränke bei erheblicher Verspätung
  • das Recht auf eine Hotelübernachtung vor Ort, wenn Sie bis zum nächsten Tag warten müssen
  • das Recht auf zwei Telefonate, die von der Fluggesellschaft übernommen werden

Die Höhe der erlaubten Entschädigungen

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht auch eine pauschale Entschädigung auf folgender Basis vor:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Es gibt drei Fälle, in denen keine Entschädigung geschuldet wird:

  • wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat
  • im Falle einer Umbuchung mit Abflug und Ankunft zur gleichen Zeit
  • bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, schlechte Wetterbedingungen, Gefahr für Passagiere und Besatzung)

Welche Flüge sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für:

  • jeden Flug von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
  • jeden Flug in den europäischen EU-Raum, der von einer Fluggesellschaft mit Sitz in diesem EU-Raum durchgeführt wird (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)

Hop! ist eine Tochtergesellschaft von Air France und selbst eine französische Fluggesellschaft. Sie fällt daher unter den zweiten Punkt. Alle von ihr durchgeführten Flüge starten oder landen an einem europäischen Flughafen.

welche Flüge der Fluggesellschaft Hop sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 abgedeckt

Was tun bei einem Streik der Fluggesellschaft HOP!?

Ein Streik ist ein außergewöhnlicher Umstand , der die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit.

Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt, ist dies die Ausnahme.

Die Fluggesellschaft ist nicht verantwortlich für den Streik der Fluglotsen oder Gepäckabfertiger. Aber sie ist es, wenn es ihr eigenes Personal betrifft.

Im Falle eines Streiks des eigenen Personals muss HOP! Sie entschädigen.


HOP!: Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn HOP! nicht von der Entschädigungspflicht befreit ist, erfolgt diese nach der in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Tabelle.

Diese Verordnung sieht Schwellenwerte vor, ab denen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wenn Ihre Verspätung unter den vorgesehenen Zeiten bleibt, steht Ihnen keine Entschädigung zu.

Bei einer Verspätung von weniger als zwei Stunden haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.


HOP!: Entschädigung bei Flugannullierung beantragen

Ein annullierter Flug unterscheidet sich von einem verspäteten Flug. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, auch bei geringer Verspätung. Wenn die Verspätung jedoch innerhalb bestimmter Grenzen bleibt, wird HOP! Sie mit einem Abschlag entschädigen.

Es wird also von:

  • 250 auf 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  • 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
  • 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung

HOP!: Entschädigung bei Überbuchung des Fluges

Wenn HOP! Ihnen das Boarding verweigert hat wegen Überbuchung, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem speziellen Fall sind Sie sicher, diese zu erhalten:

  • weil eine Überbuchung weniger Passagiere betrifft als eine Annullierung oder Verspätung
  • weil HOP! ihre Verantwortung nicht bestreiten kann

Die Entschädigungstabelle ist dieselbe wie bei einer Flugannullierung, mit dem gleichen Abschlag bei reduzierter Verspätung.


Was tun bei einem Problem mit einem Flug der Fluggesellschaft HOP!?

Es gibt verschiedene Arten von Problemen, die Sie bei einem Flug mit HOP! oder einer anderen Fluggesellschaft erleben können. Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, erfahren Sie dies in der Regel über die Anzeigen im Terminal. Oder vielleicht hat HOP! Sie im Laufe des Tages per E-Mail informiert.

Wenn HOP! Ihren Flug überbucht hat, erfahren Sie dies erst, wenn Ihnen die Fluggesellschaft das Boarding verweigert, also in letzter Minute.

Aber in jedem Fall ist HOP! verpflichtet, sich bis zu Ihrer Ankunft um Sie zu kümmern. Sie ist auch am besten in der Lage, Sie zu informieren. Sie können sich daher an sie wenden, um:

  • den Grund für den Vorfall zu erfahren
  • eine Übernahme der zusätzlichen Kosten (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonate) zu verlangen
  • Informationen zu Umbuchungsmöglichkeiten zu erhalten
  • Informationen über die Schritte zur Beantragung einer Entschädigung zu erhalten

Diese müssen Sie nach Ihrer Ankunft beantragen, je nach Ausmaß der erlittenen Verspätung.

Die Website von HOP! ist hauptsächlich institutionell. Es ist daher am besten, sich bei den Bodenmitarbeitern der Fluggesellschaft zu informieren.


Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft HOP!? Delayed unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen

Um eine Entschädigung zu erhalten, ist es nicht immer einfach zu wissen, an wen man sich wenden soll und in welchem Zeitraum. Auch Ihre Rechte sind Ihnen nicht immer bekannt.

Möchten Sie mehr Klarheit? Delayed, der Spezialist für Fluggastrechte, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.

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