Flughafen Lille
Der internationale Flughafen Lille-Lesquin ist der Flughafen, der die Stadt Lille im Norden bedient. Er ist der meistfrequentierte Flughafen in Hauts-de-France, zusammen mit dem Flughafen Paris-Beauvais.
Wie letzterer ist der Flughafen Lille eine Basis für viele Billigfluggesellschaften: Ryanair, EasyJet, Volotea, TUIfly Belgium. Er bietet auch regelmäßige Verbindungen zu den Maghreb-Ländern mit den Fluggesellschaften Air Algérie, Air Arabia Maroc und Nouvelair Tunisie.
Dennoch bleibt der Großteil seines Verkehrs europäisch oder wird zumindest von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt. Für Reisende bedeutet das, dass meist das europäische Recht zur Anwendung kommt.

Der Flughafen Lille, ein überwiegend europäischer Flughafen
Der Flughafen Lille liegt in Frankreich, unweit der belgischen Grenze. Er fällt somit vollständig unter das europäische Recht.
Zudem stammen die meisten Fluggesellschaften , die dort operieren, selbst aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Es gibt vier Ausnahmen: Air Algérie, Air Arabia Maroc, Nouvelair Tunisie und EasyJet, eine britische Fluggesellschaft.
Seit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum europäischen Wirtschaftsraum. EasyJet hat daher nicht mehr den Status einer europäischen Fluggesellschaft. Dennoch operiert sie als Billigfluggesellschaft häufig außerhalb ihres Heimatlandes. Vom Flughafen Lille aus bedient sie ausschließlich europäische Ziele.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Im Jahr 2004 wurde auf europäischer Ebene eine Regelung eingeführt, um die Praktiken der Fluggesellschaften zu regulieren und die Rechte der Fluggäste zu gewährleisten. Dies ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Welche Flüge sind betroffen?
Die Vorschriften definieren sehr klar, auf welche Flüge die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anwendung findet. Diese betrifft:
- alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen Wirtschaftsraum abfliegen
- alle Flüge zu diesem Wirtschaftsraum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Im speziellen Fall des Flughafens Lille sind daher die meisten Flüge betroffen. Dies gilt auch für EasyJet-Flüge nach Lille. Da diese alle von europäischen Flughäfen kommen, sind sie ebenfalls betroffen.
Die einzige Ausnahme betrifft Flüge aus dem Maghreb, die von Air Arabia Maroc, Air Algérie und Nouvelair Tunisie durchgeführt werden.
Welche Rechte haben Sie am Flughafen Lille?
Abgesehen von dieser Ausnahme gelten die durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Rechte. Es gibt vier Hauptrechte.
Das Recht, am Zielort anzukommen
Sie haben Ihr Flugticket bezahlt. Wenn Sie pünktlich zum Boarding erscheinen, Ihre Reisedokumente vollständig sind und Ihr Verhalten kein Risiko darstellt, muss die Fluggesellschaft Sie zum Ziel bringen.
Diese Verpflichtung besteht bis zu Ihrer Ankunft.
Das Recht auf eine alternative Beförderung bei Annullierung oder Überbuchung
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde aufgrund von Überbuchung, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
Die alternative Beförderung sollte so schnell wie möglich erfolgen und dem ursprünglich geplanten Flug bestmöglich entsprechen.
Wenn keine Lösung für Sie akzeptabel ist, können Sie die Fluggesellschaft um eine Rückerstattung bitten.
Achtung! Wenn Sie die Rückerstattung akzeptieren, verzichten Sie auf jegliche Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um einen anderen Flug kümmern müssen und alle weiteren anfallenden Kosten selbst tragen. Zudem verzichten Sie auch auf eine mögliche Entschädigung.
Das Recht auf Betreuung bei Störungen
Bei einer erheblichen Verspätung Ihres Fluges muss die Fluggesellschaft Ihre eventuell anfallenden Kosten übernehmen. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken. Wenn sie diese nicht direkt bereitstellt, kann sie die Kosten auch bei den Händlern im Terminal übernehmen.
Manchmal zwingt eine Störung Sie dazu, die Nacht vor Ort zu verbringen, um am nächsten Tag einen Flug zu nehmen. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Ihre Hotelübernachtung übernehmen.
Sie können die Übernahme Ihrer Telefonkosten beantragen, begrenzt auf zwei Anrufe. Aber mit der Verbreitung von unbegrenzten Mobilfunktarifen ist es unwahrscheinlich, dass Sie dies benötigen.
Das Recht auf eine pauschale Entschädigung unter bestimmten Bedingungen
Bei einer erheblichen Verspätung, Flugannullierung oder Überbuchung sieht die europäische Regelung eine pauschale Entschädigung vor. Diese erfolgt nicht automatisch: Sie müssen sie beantragen.
In bestimmten Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen:
- wenn sie Sie mindestens fünfzehn Tage im Voraus über die Störung informiert hat
- wenn sie Sie zu den gleichen Zeiten wie ursprünglich vorgesehen umleitet
- bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, schlechtes Wetter, geopolitische Risiken…).
Beachten Sie, dass ein Streik innerhalb der Fluggesellschaft diese nicht von der Rückerstattungspflicht entbindet. Sie wird als verantwortlich angesehen.
Die Entschädigung bei Verspätung beträgt:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außereuropäischen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen innereuropäischen Flug über 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außereuropäischen Flug über 3500 km mit mindestens 4 Stunden Verspätung.
Im Falle einer Flugannullierung gilt die gleiche Tabelle. Die Entschädigung ist unabhängig von der Verspätung fällig, aber wenn diese unter den genannten Schwellen bleibt, wird sie um 50 % reduziert.
Wenn Ihnen der Flug aufgrund von Überbuchung verweigert wird, ist die Entschädigung ebenfalls fällig, gemäß der gleichen Tabelle wie bei einer Annullierung. Im Gegensatz zu einer Annullierung ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert: Es wird schwieriger sein, ihre Verantwortung zu bestreiten.

Ihr Flug ist am Flughafen Lille gestört? Lassen Sie sich entschädigen
Egal, ob Sie zum Flughafen Lille reisen oder von dort abfliegen, es ist sehr wahrscheinlich, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auf Sie zutrifft.
Hatte Ihr Flug Schwierigkeiten? Eine Annullierung, eine Verspätung? Oder wurde Ihnen das Boarding wegen Überbuchung verweigert?
Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, wie sie die europäische Regelung vorsieht. Als Spezialist für die Rechte von Flugreisenden unterstützt Delayed Sie bei Ihren Ansprüchen.
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.