Flughafen La Coruña
Früher bekannt als Flughafen Alvedro, bedient der Flughafen La Coruña die galicische Stadt gleichen Namens im Nordwesten Spaniens.
Er liegt 7 km vom Stadtzentrum entfernt. Mit etwas weniger als einer Million Reisenden im Jahr 2014 ist er ein kleiner Flughafen.
Er wird von 6 Fluggesellschaften genutzt, die 10 europäische Ziele anfliegen.
Wenn Sie vom Flughafen La Coruña abfliegen oder dort ankommen, gilt in der Regel das europäische Recht.

Ein Flughafen, der vollständig dem europäischen Recht unterliegt
Der Flughafen La Coruña liegt in Spanien, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das europäische Recht gilt dort uneingeschränkt.
Im europäischen EU-Raum, der Schweiz, Norwegen und Island, regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 den Betrieb der zivilen Luftfahrt.
Sie betrifft:
- alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island) starten;
- Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Von den 6 Fluggesellschaften in La Coruña sind 5 spanisch und somit immer von der europäischen Regelung betroffen. Die letzte, EasyJet, ist eine britische Fluggesellschaft. Sie bietet jedoch zwei Flüge in Länder an, die ebenfalls unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fallen: Italien (Mailand-Malpensa) und die Schweiz (Genf-Cointrin).
Alle Flüge von und nach La Coruña unterliegen somit dem Gemeinschaftsrecht.
Ihre Rechte am Flughafen La Coruña
Wenn Ihr Flug eine Störung erfährt, gleich welcher Art, muss die Fluggesellschaft Sie bis zu Ihrer Ankunft betreuen. Die Ausstellung einer Bordkarte verpflichtet die Fluggesellschaft, Sie an Ihr Ziel zu bringen.
Bei erheblicher Verspätung, Annullierung oder Überbuchung können Ihnen Kosten entstehen. Diese trägt die Fluggesellschaft, die Sie befördert. Sie können daher von der Fluggesellschaft verlangen:
- Getränke und Mahlzeiten, im angemessenen Rahmen;
- Übernahme der Übernachtungskosten;
- Erstattung für zwei Telefonanrufe.
Im Falle einer Annullierung, einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Diese ist unabhängig von dem Angebot Ihrer Fluggesellschaft möglich.
Die Rückerstattung bedeutet jedoch den Verzicht auf Ihren Flug. Ebenso verzichten Sie auf jegliche Betreuung und Ansprüche. Akzeptieren Sie diese Lösung nicht leichtfertig.
Schließlich können Sie bei erheblicher Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eine Pauschalentschädigung verlangen. Je nach Fall variiert der Betrag zwischen 125 und 600 €. Bei Flügen ab La Coruña, ohne Zwischenlandung, können die Beträge bis zu 400 € betragen.

Ihr Flug wurde gestört am Flughafen La Coruña? Wir helfen Ihnen, eine Entschädigung zu beantragen
Delayed ist ein Unternehmen, das sich auf die Entschädigung von Flugreisenden spezialisiert hat. Diese erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wenn Sie nach La Coruña reisen oder von dort kommen, stehen die Chancen gut, dass Sie im Falle einer Störung anspruchsberechtigt sind.
Sind Sie betroffen? Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.