Flughafen Liverpool-John Lennon

Der Flughafen Liverpool-John Lennon bedient die Stadt Liverpool im Nordwesten Englands. Er wurde 1933 gegründet und 2002 umfassend modernisiert. Dabei erhielt er den Namen des verstorbenen Sängers und Gitarristen der Beatles, der aus der Stadt stammt.

Obwohl er lange Zeit eher klein war, verzeichnete er eines der schnellsten Wachstumsraten in Europa und stieg von 700.000 auf fast 5,5 Millionen Passagiere zwischen 1997 und 2007. Im Jahr 2019 war er der dreizehntgrößte Flughafen im Vereinigten Königreich nach Passagierzahlen.

Er beherbergt neun Fluggesellschaften, darunter drei britische. Die anderen Gesellschaften sind europäisch oder unterliegen dem europäischen Gemeinschaftsrecht.

In Liverpool können also mehrere unterschiedliche Gesetzgebungen gelten, aber Ihre Rechte bleiben weitgehend gleich, trotz des Brexit.

Außenansicht des Flughafens Liverpool John Lennon

Der Flughafen Liverpool-John Lennon und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Innerhalb der Europäischen Union wird die zivile Luftfahrt durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Das Vereinigte Königreich wendete sie bis zum Brexit ebenfalls an.

Heute unterliegt es nicht mehr dem europäischen Recht. Aber das britische Gesetz sieht einen Rechtsrahmen vor, der sich an der europäischen Regelung orientiert, die Verordnung UK261. Sie garantiert weitgehend die gleichen Rechte.

Am Flughafen Liverpool-John Lennon sind vier Fluggesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union ansässig:

  • Aer Lingus (in Irland);
  •  Lufthansa (in Deutschland);
  •  Ryanair (in Irland);
  •  Wizz Air (in Ungarn).

Zwei weitere sind in Drittstaaten ansässig, die Unterzeichner der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind:

  • Play (in Island);
  • Widerøe (in Norwegen).

Diese Verordnung gilt für:

  • alle Flüge aus dem europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island);
  •  alle Flüge in diesen EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wenn Sie mit EasyJet aus der Europäischen Union fliegen, unterliegen Sie dem europäischen Recht. Andernfalls unterliegen Sie dem britischen Recht.

In jedem Fall haben Sie die gleichen Rechte.


Ihre Rechte am Flughafen Liverpool-John Lennon

Das europäische und britische Recht sieht eine Reihe von Bestimmungen im Falle von Flugbeeinträchtigungen vor.

Wenn Ihr Flug eine Störung erfährt, muss die Fluggesellschaft für Ihre Betreuung bis zu Ihrer Ankunft sorgen. Bei großen Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke. Wenn Sie über Nacht bleiben müssen, übernimmt die Fluggesellschaft auch die Unterkunft. Schließlich haben Sie auch Anspruch auf zwei Telefonate.

Im Falle von Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als 5 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Diese gilt jedoch als Verzicht auf Ihre Reise. Sie verzichten auch auf jegliche Betreuung und Entschädigung.

Schließlich haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung. Deren Höhe variiert je nach Situation. Sie kann von 125 € bis zu 600 € bei Langstreckenflügen reichen. Angesichts der Entfernungen der Flüge ab Liverpool beträgt sie eher bis zu 400 € (Gemeinschaftsflüge über 1500 km und außergemeinschaftliche Flüge von 1500 bis 3500 km).

Check-in-Bereich am Flughafen Liverpool John Lennon

Hatten Sie eine Flugbeeinträchtigung? Delayed hilft Ihnen, eine Entschädigung zu beantragen

Hatten Sie eine Flugbeeinträchtigung in Liverpool?

Wenn Ihr Flug von der Europäischen Union ausging oder Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die Europäische Union gereist sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Pauschalentschädigung.

Delayed, Spezialist für Fluggastrechte, hilft Ihnen bei der Beantragung.

Prüfen Sie Ihre Anspruch auf unserer Website.