Flughafen Bari

Bari ist die wichtigste Stadt in Apulien, im Süden von Italien. Sein Flughafen, Bari-Karol Wojtyla, ist nach dem bürgerlichen Namen von Papst Johannes Paul II. benannt.

Mit etwas mehr als 6 Millionen Reisenden im Jahr 2022 ist es ein mittelgroßer Flughafen. Er wird von 24 Fluggesellschaften genutzt und bedient 86 Ziele in 27 verschiedenen Ländern.

Die meisten der hier vertretenen Fluggesellschaften haben ihren Sitz in der Europäischen Union, einige stammen jedoch aus Drittländern.

Hier sind Ihre Rechte, wenn Sie über den Flughafen Bari reisen.

flughafen bari

Der Flughafen Bari und das europäische Recht

Italien ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Das Gemeinschaftsrecht findet daher volle Anwendung.

Als italienischer Flughafen unterliegt Bari-Karol Wojtyla dem Gemeinschaftsrecht. Hierbei regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 den Betrieb der zivilen Luftfahrt.

Die von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffenen Flüge

Am Flughafen Bari erfolgen die meisten Flugverbindungen mit anderen Flughäfen im europäischen EU-Raum. Es gibt jedoch auch Fluggesellschaften, die Drittländer bedienen. Einige davon liegen in Europa (Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich) und andere nicht (Ägypten).

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für:

  • alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum abfliegen (einschließlich Flüge aus der Schweiz, Norwegen und Island);
  • Flüge zu diesem EU-Raum von Fluggesellschaften, die dort ansässig sind.

Daher sind nicht alle Flüge betroffen.

Ein Flug von Air Cairo aus Sharm el-Sheikh fällt beispielsweise nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ein Flug von Wizz Air (ungarische, also europäische Fluggesellschaft) aus Dubai hingegen schon.

Ihre Rechte am Flughafen Bari

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verstärkt bereits bestehende Rechte aus internationalen Abkommen.

Wenn Sie sich rechtzeitig mit einer Bordkarte und gültigen Unterlagenn zum Boarding einfinden, muss die Fluggesellschaft Sie bis zu Ihrer Ankunft betreuen.

Im Falle einer Annullierung, einer Verweigerung des Boardings aufgrund von Überbuchung oder erheblicher Verspätung muss sie die entstandenen Kosten (Mahlzeiten, Hotelübernachtungen usw.) übernehmen. Sie haben auch Anspruch auf zwei Telefonate.

Wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht wurde oder mehr als 5 Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Wenn Sie diese annehmen, verzichten Sie auf Ihre Reise sowie auf jegliche Betreuung.

Im Falle einer Störung können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung verlangen. Diese ist pauschal. Die Höhe hängt von der Dauer der Verspätung, der Art der Störung und der Länge Ihres Fluges ab.

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, kann deren Höhe zwischen 125 und 600 € variieren.

passagiere beim einsteigen in ein flugzeug am flughafen bari

Haben Sie eine Störung am Flughafen Bari erlebt? Delayed hilft Ihnen, Ihre Entschädigung zu beantragen

Wenn Ihr Flug am Flughafen Bari verspätet, annulliert oder überbucht wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben.

Zögern Sie, einen Antrag zu stellen? Delayed kann dies für Sie übernehmen.

Kontaktieren Sie uns kostenlos und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.