Flughafen Lanzarote

Der Flughafen Lanzarote, auch bekannt als Flughafen Arrecife, befindet sich auf der Insel Lanzarote, einer der Hauptinseln des Kanarischen Archipels.

Ähnlich wie Teneriffa, Fuerteventura oder Gran Canaria ist es ein sehr beliebtes Touristenziel. Der Flughafen Lanzarote wird von 35 Fluggesellschaften genutzt, die 77 verschiedene Ziele anfliegen. Alle Ziele von Lanzarote aus befinden sich in Europa oder im Vereinigten Königreich, ebenso wie die Fluggesellschaften, die die Flüge durchführen.

Was das für Ihre Rechte bedeutet.

Landebahn Flughafen Lanzarote

Die Kanarischen Inseln, ein europäisches Territorium mit vollem Recht

Die Kanarischen Inseln sind ein autonomes Gebiet von Spanien. Trotz dieses Status gelten sie als Teil der Europäischen Union.

Mit anderen Worten, aus Sicht des Gemeinschaftsrechts ist der Flughafen Lanzarote ein europäischer Flughafen. Er unterliegt daher der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.


Welche Flüge unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die 2004 in Kraft trat, gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zu dieser Zeit gehörte das Vereinigte Königreich dazu und war somit ebenfalls betroffen. Seit dem Brexit fällt es nicht mehr unter dieses Gesetz.

Obwohl sie nicht zur Europäischen Union gehören, unterliegen die Schweiz, Norwegen und Island ebenfalls einer Reihe von europäischen Gesetzen, darunter auch diesem.

Allerdings fallen nicht alle Flüge unter diese Verordnung. Sie gilt für:

  • alle Flüge aus dem europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island), unabhängig von der Herkunft der Fluggesellschaft.
  •  Flüge in den gleichen europäischen EU-Raum, wenn die Fluggesellschaft dort ansässig ist.

Fluggesellschaften unter Schweizer Flagge (EasyJet Switzerland, Edelweiss Air) oder norwegischer Flagge (Norwegian Air Shuttle) sind ebenfalls betroffen.


Wie sieht es mit den britischen Fluggesellschaften aus?

Seit dem Brexit unterliegt das Vereinigte Königreich nicht mehr direkt der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Allerdings sieht das britische nationale Recht ein entsprechendes Gesetz vor, die Verordnung UK261.

Dieses Gesetz übernimmt die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wenn Sie mit British Airways oder EasyJet fliegen, genießen Sie daher die gleichen Rechte.


Welche Rechte haben Sie am Flughafen Lanzarote ?

Wenn Sie sich rechtzeitig zum Boarding einfinden, mit einer gültigen Bordkarte und gültigen Unterlagenn, muss die Fluggesellschaft für Ihre Beförderung bis zu Ihrem Ziel sorgen.

Kann sie Sie nicht zur geplanten Zeit befördern, muss sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Sie muss auch Ihre eventuellen Kosten (Verpflegung, Unterkunft…) übernehmen.

Im Falle einer Annullierung, einer Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können Sie eine Rückerstattung verlangen. Beachten Sie jedoch: Wenn Sie diese akzeptieren, verzichten Sie auf jegliche weitere Betreuung und Ansprüche .

Schließlich haben Sie im Falle von Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auch Anspruch auf eine Pauschalentschädigung. Je nach Situation beträgt diese zwischen 125 und 600 €. Diese Entschädigung unterliegt Bedingungen und muss beantragt werden.

Flugzeuge im Stillstand und Kontrollturm am Flughafen Lanzarote

Ihr Flug wurde gestört am Flughafen Lanzarote? Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben

Wenn Sie eine Flugbeeinträchtigung am Flughafen Lanzarote erlebt haben, unterliegen Sie dem europäischen Gemeinschaftsrecht.

Wenn Sie eine Verspätung, eine Annullierung erlitten haben oder Ihnen aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

Delayed, ein Unternehmen, das sich auf die Entschädigung von Reisenden spezialisiert hat, hilft Ihnen bei der Beantragung.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.