Flughafen Rom-Fiumicino
Mit seinen 4 Terminals ermöglicht Ihnen der Flughafen Rom-Fiumicino, über 270 Ziele weltweit zu entdecken.

Der Flughafen Rom-Fiumicino: ein bedeutendes touristisches Zentrum
Jährlich reisen über 50 Millionen Passagiere über den Flughafen, um in den Urlaub zu starten. Der Flughafen liegt 32 km südwestlich von Rom am Meer und ist leicht erreichbar, sei es mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi. Während Ihrer Wartezeit können Sie die zahlreichen Dienstleistungen des Flughafens nutzen. Feinschmecker werden die italienischen Spezialitäten in einem der vielen Restaurants des Flughafens zu schätzen wissen. Für Souvenirs bieten die Geschäfte des Flughafens zahlreiche Schätze, die nur darauf warten, entdeckt zu werden. Der Flughafen bietet zudem WLAN, Geldautomaten und Wechselstuben. Nutzen Sie Ihren Aufenthalt in Rom-Fiumicino, um die kulinarischen und kulturellen Schätze Italiens zu genießen, bevor Sie Ihren Flug antreten.
Ihre Rechte beim Reisen ab dem Flughafen Rom-Fiumicino
Flugreisen können mit verschiedenen Störungen verbunden sein, die die Qualität Ihrer Reise beeinträchtigen können. Dazu gehören Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Passagieren, die von einer Störung ihres Fluges betroffen sind, unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Auf welche Entschädigungen haben Sie im Falle von Flugbeeinträchtigungen Anspruch?
Bei Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen können Sie eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten beantragen. Die Höhe der von der Fluggesellschaft gezahlten Entschädigung hängt von der Länge und Dauer des Fluges ab.
Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben können.
- Für einen Flug bis 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € bei 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen innereuropäischen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € bei mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.
Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Welche Flugtypen sind abgedeckt?
Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt, um Passagiere von Flügen zu schützen, die verspätet, annulliert oder überbucht wurden. Es gibt zwei Situationen, in denen die Verordnung automatisch gilt und Sie eine Entschädigung erhalten können.
- Reisende, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
- Reisende aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft in der Europäischen Union liegen.

Der Fall eines Streiks am Flughafen Rom-Fiumicino
Ein Streik des Fluggesellschaftspersonals , der zu einer Verspätung oder Annullierung führt, berechtigt Sie zu einer Entschädigung. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht vor, dass Streiks der Fluggesellschaftsmitarbeiter zu einem möglichen Entschädigungsanspruch führen.
Streiks des Flughafenpersonals sind nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt und berechtigen nicht zu einer Entschädigung.
Flugverspätung am Flughafen Rom-Fiumicino
Bei einer Verspätung Ihres Fluges können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung fordern. Diese Entschädigung wird durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt, die besagt, dass es eine Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen in der Europäischen Union geben muss, um Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur für Verspätungen gilt, die auf besondere Umstände zurückzuführen sind, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist (ein technischer Defekt oder ein operatives Problem). Außergewöhnliche Umstände berechtigen nicht zu Entschädigungszahlungen.
Annullierter Flug am Flughafen Rom-Fiumicino
Wenn Ihr Flug annulliert wird, ermöglicht Ihnen die von der Europäischen Union eingeführte Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Um Ihre Entschädigung zu erhalten, muss die Annullierung Ihres Fluges weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgen.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihnen die Fluggesellschaft einen alternativen Flug oder die Rückerstattung Ihres Flugtickets anbieten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten, wird Ihre Pauschalentschädigung auf Grundlage der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen.
Überbuchter Flug am Flughafen Rom-Fiumicino
Überbuchung oder Überreservierung bedeutet, dass mehr Flugtickets verkauft wurden, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Das heißt, Sie können aufgrund von Platzmangel nicht einsteigen. Wenn Ihr Flug überbucht ist, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Sie freiwillig auf das Einsteigen verzichten.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge des Fluges ab. Für einen Flug bis zu 1500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
- Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
- Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 €, und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.
Was tun bei Problemen bei einem Flug ab dem Flughafen Rom-Fiumicino?
Bei Verspätungen, Annullierungen oder wenn Ihr Flug überbucht ist, können Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigung beantragen. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrags sollten Sie die unten aufgeführten Dokumente aufbewahren.
- Buchungsunterlagen: Buchungsbestätigung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
- Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafenbereich
- :do: Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an
Delayed hilft Ihnen, Ihre Rechte bei Problemen ab dem Flughafen Rom-Fiumicino geltend zu machen
Ein Flug kann ein magisches Erlebnis sein, jedoch können auch Störungen auftreten. Dazu gehören Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, eine finanzielle Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu erhalten. Um Ihnen bei der Erlangung Ihrer Entschädigung zu helfen, übernimmt Delayed die Erstellung des Antrags für Sie und stellt auch den Antrag bei der Fluggesellschaft. Sie müssen nur noch Ihren nächsten Flug ab Rom-Fiumicino vorbereiten, während Sie auf Ihre Entschädigung warten.