Fluggesellschaft Gulf Air

Gulf Air ist eine Fluggesellschaft aus Bahrain, gegründet 1950. Ihr Ziel war es, die arabischen Länder des Persischen Golfs zu repräsentieren. Anfangs wurde sie auch von Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten finanziert, bevor diese Qatar Airways und Etihad Airways gründeten.

Heute verfügt Gulf Air über eine Flotte von 37 Flugzeugen und bedient 50 Ziele in 29 verschiedenen Ländern. Einige dieser Flughäfen befinden sich im europäischen EU-Raum.

Wenn Sie mit Gulf Air fliegen, besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen Flug mit Zwischenstopp handelt. Es ist wahrscheinlich, dass Sie von Paris-Charles de Gaulle abfliegen und in Bahrain einen Zwischenstopp einlegen, um zu einem anderen Ziel zu gelangen.

Welches Recht gilt für Ihren Flug? Wir helfen Ihnen, Klarheit zu gewinnen.

Flugzeuge der Fluggesellschaft Gulf Air am Boden

Wie gilt die europäische Verordnung für Gulf Air?

Wenn Sie mit Gulf Air reisen, betrifft Sie die europäische Verordnung grundsätzlich nicht. Die Fluggesellschaft hat ihren Sitz außerhalb des europäischen EU-Raums. Nur wenige Flüge starten aus dem EU-Raum.

In der Europäischen Union wird die zivile Luftfahrt durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese definiert die Rechte der Reisenden genau. Diese Rechte gehen mit Verpflichtungen für eine Fluggesellschaft wie Gulf Air einher.

Aber das gilt nicht für alle Flüge. Die Verordnung betrifft:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Da Gulf Air ihren Sitz in Bahrain hat, betrifft sie nur der erste Punkt. Aber wie die Fluggesellschaften der Nachbarländer bietet sie viele Flüge mit Zwischenstopp an.

Um zu sehen, ob Sie von der europäischen Verordnung betroffen sind, betrachten wir nicht Ihren Transitflughafen. Entscheidend ist Ihr Abflughafen.

Zum Beispiel können Sie einen Flug von Paris-Charles de Gaulle nach Mumbai, Indien, mit Zwischenstopp in Bahrain nehmen. Im Falle einer Flugbeeinträchtigung ab Bahrain wird berücksichtigt, dass Sie von Paris abgeflogen sind. Daher gilt das Gemeinschaftsrecht.


Was sieht die europäische Verordnung vor?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt Rechte im Einklang mit internationalen Übereinkommen.

Wenn Ihr Flug mit Gulf Air von einem europäischen Flughafen startet, sind Sie betroffen.

Betreuung bis zu Ihrer Ankunft

Sie müssen drei Bedingungen erfüllen, um fliegen zu können: eine Bordkarte haben, gültige Dokumente besitzen und rechtzeitig zum Boarding erscheinen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss Gulf Air Sie an Ihr Ziel bringen, wie jede andere Fluggesellschaft auch.

Manchmal kann es zu Verzögerungen kommen. Sie kann einen Flug stornieren oder Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigern. In diesem Fall muss sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten, in kürzester Zeit und unter den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Flug.

Wenn Sie längere Zeit am Flughafen bleiben müssen, können Ihnen Kosten (Getränke, Verpflegung, Hotel) entstehen. Gulf Air muss diese Kosten übernehmen. Schließlich haben Sie auch Anspruch auf zwei Telefonate.

Eine Erstattung, unter bestimmten Bedingungen

Im Falle einer Stornierung oder eines Boardingverweigerung können Sie einen Umleitungsflug oder eine Erstattung verlangen. Diese wird vollständig sein. Bei einem Verzögerung von mehr als 5 Stunden ist ebenfalls eine Erstattung möglich.

Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, verzichten Sie gleichzeitig auf jegliche Betreuung durch die Fluggesellschaft. Diese hat dann keine Verpflichtungen mehr. Ebenso verzichten Sie auf jegliche Entschädigung.

Dies ist also eine Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte.

Eine pauschale Entschädigung, unter Bedingungen

Anstelle einer Erstattung, die an viele Bedingungen geknüpft ist, können Sie eine Entschädigung verlangen. Diese ist pauschal. Die Beträge sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt.

Die Entschädigung erfolgt nicht automatisch; Sie müssen sie beantragen. Ebenso ist sie nicht immer fällig, es gibt einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen.


Wie funktioniert die Entschädigung?

Wenn Sie Anspruch auf die durch die europäische Verordnung festgelegte Entschädigung haben, muss Gulf Air Ihnen diese zahlen. Dies setzt zwei Bedingungen voraus:

  • ein nachgewiesener Schaden;
  • eine Verantwortung der Fluggesellschaft für den erlittenen Schaden.

Die Art des Schadens variiert je nach Art der Störung, dem Ausmaß der Verspätung usw. Und die Verantwortung der Fluggesellschaft wird mehr oder weniger klar sein.

Im Falle einer Verspätung

Sie haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, sofern eine bestimmte Verspätungszeit überschritten wird. Diese Zeit variiert je nach der auf Ihrem Flug zurückgelegten Strecke. Ihre Entschädigung beträgt dann:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km, fällig ab 3 Stunden Verspätung;
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km, fällig ab 3 Stunden Verspätung;
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km, fällig ab 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Stornierung und Überbuchung

Wenn Ihr Flug storniert wurde oder Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert wurde, gilt dieselbe Entschädigungstabelle, mit einem kleinen Unterschied.

Hier haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung ab der ersten Minute der Verspätung, mit einem Abschlag, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet. So haben Sie Anspruch auf:

  • 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung;
  • 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung;
  • 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

Fälle, in denen Gulf Air die Entschädigung verweigern kann

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für jeden Flug, den Gulf Air von einem europäischen Flughafen aus durchführt. Im Falle einer Störung muss sie Sie, abgesehen von Ausnahmen, gemäß der vorgesehenen Tabelle entschädigen.

Aber noch einmal, dies setzt voraus, dass der Schaden real ist und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.

In einigen Fällen wird sie daher von der Entschädigungspflicht befreit:

  • wenn sie Sie mindestens 15 Tage vor Ihrem Abflug über die Störung informiert hat;
  • wenn sie Ihnen einen Ersatzflug unter den gleichen Bedingungen, zu den gleichen Abflug- und Ankunftszeiten anbietet;
  • im Falle außergewöhnlicher Umstände (Wetter, geopolitische Probleme, Streiks…).

Die „außergewöhnlichen Umstände“ werden von Fall zu Fall geprüft. Bei einem Streik gilt dies beispielsweise nur, wenn es sich um einen Streik von Drittpersonal handelt. Wenn die Streikenden Mitarbeiter von Gulf Air sind, muss sie Sie entschädigen.

Flugzeug der Fluggesellschaft Gulf Air im Flug

Ihr Flug mit Gulf Air wurde gestört? Sehen wir uns Ihre Rechte an

Wenn Ihr gestörter Flug von einem europäischen Flughafen ausging, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Aber das sagt Ihnen nicht unbedingt, wie Sie diese beantragen können.

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