Flughafen Bukarest Henri Coandă

Der Flughafen von Bukarest-Henri Coandă ist der größte Flughafen Rumäniens und einer der beiden Flughäfen der Hauptstadt, Bukarest.

Der Flughafen wurde 1965 eröffnet und 2004 zu Ehren des rumänischen Erfinders des Strahltriebwerks von 1911 in Henri Coandă umbenannt.

Der Flughafen liegt 17 Kilometer nördlich der Stadt. Er bietet Direktflüge zu 111 Zielen in 35 verschiedenen Ländern an. Die meisten davon befinden sich in Europa, aber es gibt auch einige Flüge in den Nahen Osten (Israel, Türkei, Dubai).

Ihre Rechte können je nach Flug variieren. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

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Rumänien und die europäische Regelung

Seit 2007 ist Rumänien Mitglied der Europäischen Union. Der Flughafen Bukarest-Henri Coandă unterliegt daher dem europäischen Gemeinschaftsrecht.

Im Jahr 2004 wurde die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als Rahmen für die zivile Luftfahrt eingeführt.

Darin sind Rechte für Reisende und Pflichten für Fluggesellschaften festgelegt.


Die Verordnung (EG) 261/2004: Welche Flüge sind betroffen ?

Die europäische Regelung gilt für:

  • alle Flüge aus dem europäischen EU-Raum (einschließlich Schweiz, Norwegen und Island)
  • Flüge in denselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wenn Sie beispielsweise einen Flug mit FlyDubai von Dubai nach Bukarest nehmen, sind Sie nicht betroffen.

Wenn Sie jedoch einen Flug von Amman (in Jordanien) mit Ryanair nehmen, fliegen Sie mit einer irischen (also europäischen) Fluggesellschaft, und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt.


Welche Rechte haben Sie am Flughafen Bukarest-Henri Coandă?

Wenn Sie von der europäischen oder britischen Regelung (mit British Airways) betroffen sind, genießen Sie dieselben Rechte. Auch wenn es Unterschiede in der Anwendung gibt, bleiben die allgemeinen Prinzipien gleich.

Zum Ziel gebracht werden

Mit dem Kauf eines Flugtickets gehen Sie zwei Verpflichtungen gegenüber der Fluggesellschaft ein, die Sie befördert: gültige Reisedokumente zu besitzen und pünktlich zum Boarding zu erscheinen.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, muss die Fluggesellschaft Sie zum Ziel bringen. Diese Verpflichtung gilt auch bei Störungen.

Im Falle einer Annullierung oder Überbuchung muss sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Und wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, muss sie Ihnen den Ticketpreis erstatten.

Betreuung bei Störungen

Wenn Ihr Flug erheblich verspätet ist, können zusätzliche Kosten (Mahlzeiten, Hotelübernachtungen,...) entstehen. Die Fluggesellschaft muss Ihre Ausgaben übernehmen. Ebenso muss sie zwei Telefonate für Sie übernehmen, falls erforderlich.

Eine Entschädigung, unter bestimmten Bedingungen

Schließlich haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese wird nach einem genauen Berechnungsmodus festgelegt.

Eine Flugverspätung kann mit bis zu:

  • 250 € für einen Flug unter 1500 km ab 2 Stunden Verspätung entschädigt werden
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug ab 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Annullierung oder Überbuchung haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach demselben Schema, auch bei geringerer Verspätung. Allerdings führt dies zu einem Abschlag.

person wartet am flughafen bukarest mit ihrem koffer

Ihr Flug hatte eine Störung ? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung

Hatten Sie eine Flugbeeinträchtigung am Flughafen Bukarest-Henri Coandă? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Möchten Sie davon profitieren? Delayed hilft Ihnen bei der Beantragung.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.