Flughafen Köln/Bonn
Mit über 9 Millionen Passagieren pro Jahr ist der Flughafen Köln/Bonn leicht erreichbar, sei es mit dem Auto, Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Er bedient über 130 Ziele über seine zwei Terminals. Reisende, die hier einen Zwischenstopp einlegen, werden die deutsche Kulturvielfalt in den zahlreichen Geschäften und Restaurants des Flughafens zu schätzen wissen.

Welche Flüge sind von der europäischen Verordnung abgedeckt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht die Entschädigung von Passagieren, deren Flug verspätet, annulliert oder überbucht war. Die Verordnung gilt automatisch in folgenden Fällen:
- Reisende, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
- Reisende, deren Endziel und Luftfahrtunternehmen sich in der Europäischen Union befinden.
Auf welche Entschädigungshöhe haben Sie Anspruch?
Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben.
- Für einen Flug innerhalb der Europäischen Union liegt die Entschädigung zwischen 250 und 400 Euro.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union liegt die Entschädigung zwischen 400 und 600 Euro.
Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Streckenlänge und Verspätungsdauer.
Der Fall von Streiks am Flughafen Köln/Bonn
Bei Streiks des Flugpersonals , die Ihren Flug beeinträchtigen, können Sie eine Entschädigung erhalten. Handelt es sich um einen Streik des Flughafenpersonals, sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Entschädigung vor.
Entschädigung bei Flugverspätung am Flughafen Köln/Bonn
Ihr Flug war verspätet ? Es muss eine Verspätung von mehr als zwei Stunden an einem Flughafen der Europäischen Union vorliegen, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Verspätung muss auf besondere Umstände wie einen technischen Defekt zurückzuführen sein, für den die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Entschädigung bei Flugannullierung am Flughafen Köln/Bonn
Um eine Entschädigung bei einer Annullierung zu erhalten, besagt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , dass die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgen muss. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen.

Überbuchung von Flügen am Flughafen Köln/Bonn
Wenn die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze verfügbar sind, und Ihr Flug überbucht ist, können Sie vom Luftfahrtunternehmen eine Entschädigung erhalten. Achtung, Sie dürfen nicht zu den Freiwilligen gehören, die auf das Boarding verzichten.
Welche Dokumente sollten Sie bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Köln/Bonn aufbewahren?
- Buchungsunterlagen: Ticketreservierung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
- Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
- Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an
Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Köln/Bonn
Ihr Flug hatte eine Verspätung, eine Annullierung oder war überbucht ? Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht Ihnen eine finanzielle Entschädigung. Delayed übernimmt für Sie die Erstellung des Entschädigungsantrags. Sie müssen sich um nichts kümmern. Bereiten Sie einfach Ihren nächsten Flug vor, während Sie auf Ihre Entschädigung warten.