Flughafen Girona

Der Flughafen Girona-Costa Brava, einfach als Flughafen Girona bekannt, liegt 12 km von der gleichnamigen Stadt und 74 km von Barcelona entfernt. Er ist einer der wichtigsten Flughäfen Kataloniens neben dem von Barcelona.

Obwohl er 1965 gegründet wurde, blieb er lange ein kleiner Flughafen. Erst in den 1990er Jahren, mit dem Aufkommen von Billigflügen, erlebte er einen Aktivitätsschub. 2008 wurden bis zu 5,5 Millionen Passagiere abgefertigt, bevor sich die Zahl 2018 bei etwa 2 Millionen stabilisierte.

Er wird von mehreren europäischen und britischen Fluggesellschaften angeflogen und bietet hauptsächlich Inlandsflüge an.

Das bedeutet, dass die meisten Flüge von und nach Girona unter die europäische oder britische Gesetzgebung fallen.

Außenansicht des Flughafens Girona

Wie ist der Status Ihres Fluges am Flughafen Girona?

Als spanischer Flughafen unterliegt der Flughafen Girona-Costa Brava dem europäischen Recht. Dieses definiert Ihre Rechte sowie die Pflichten der Fluggesellschaften.

Der Betrieb der europäischen Zivilluftfahrt wird durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese betrifft:

  • alle Flüge, die aus dem europäischen EU-Raum starten (einschließlich Schweiz, Norwegen und Island);
  •  Flüge in diesen Raum, die von dort ansässigen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Von den acht Fluggesellschaften am Flughafen Girona haben sechs ihren Sitz in der Europäischen Union. Die beiden anderen sind britisch, Jet2.com und TUI Airways. Sie bieten Verbindungen mit dem Vereinigten Königreich an.

Seit dem Brexit unterliegt das Vereinigte Königreich nicht mehr der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese wurde durch ein nationales britisches Gesetz, die Verordnung UK261, ersetzt. Diese übernimmt im Wesentlichen die europäische Regelung und garantiert Ihnen, mit wenigen Ausnahmen, die gleichen Rechte.

Frau mit ihrem Telefon im Wartebereich des Flughafens Girona

Ihre Rechte am Flughafen Girona

Am Flughafen Girona unterliegen Sie entweder dem europäischen Recht, dem britischen Recht oder beiden. Beide Gesetzgebungen gewähren Reisenden die gleichen Rechte. Diese Rechte gehen mit den gleichen Pflichten für die Fluggesellschaften einher.

Wenn Sie rechtzeitig zum Boarding erscheinen, mit einer gültigen Boardingkarte und ordnungsgemäßen Unterlagenn, muss die Fluggesellschaft Sie bis zu Ihrer Ankunft betreuen.

Diese Verpflichtung bleibt auch bei Verspätungen, Stornierungen oder Überbuchungen bestehen. Bei einer Flugbeeinträchtigung muss die Fluggesellschaft auch die entstandenen Kosten übernehmen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Sie haben auch Anspruch auf zwei Telefonate.

Wenn Ihr Flug annulliert, überbucht ist oder mehr als fünf Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Rückerstattung. Diese Rückerstattung bedeutet jedoch den Verzicht auf Ihre Reise. Sie verzichten auch auf jegliche Betreuung und Ansprüche.

Schließlich können Sie im Falle einer Störung unter bestimmten Bedingungen eine Pauschalentschädigung zwischen 125 und 600 € erhalten.

Dieser Höchstbetrag betrifft vor allem Langstreckenflüge außerhalb der Europäischen Union. Am Flughafen Girona können Sie eher mit Entschädigungen von bis zu 400 € rechnen.


Möchten Sie eine Entschädigung beantragen? Delayed unterstützt Sie dabei

Wenn Sie am Flughafen Girona eine Flugbeeinträchtigung erlebt haben, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung.

Sie wissen nicht, wie Sie den Antrag stellen sollen, oder möchten sich nicht darum kümmern? Wir übernehmen das für Sie.

Prüfen Sie Ihre Berechtigung und holen Sie sich die Entschädigungen, die Ihnen zustehen.