Flughafen Ibiza

Der Flughafen Ibiza bedient sowohl die Inseln Ibiza und Formentera auf den Balearen. 95 % der Menschen, die auf diese beiden Inseln reisen oder sie verlassen, nutzen diesen Flughafen.

Ibiza ist ein sehr beliebtes Reiseziel . Der Verkehr am Flughafen variiert stark je nach Saison. Er bietet jedoch auch Verbindungen zwischen den Inseln und zum Festland.

43 Fluggesellschaften sind hier vertreten und bedienen 80 Ziele in 15 verschiedenen Ländern. Diese Länder befinden sich alle im europäischen EU-Raum, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs.

Wenn Sie nach Ibiza reisen, bleiben Ihre Rechte als Reisender jedoch weitgehend gleich.

Außenansicht des Flughafens Ibiza

Der Flughafen Ibiza und die europäische Regelung

Die Balearen sind, wie die Kanaren, eine autonome Gemeinschaft. Sie gehören zu Spanien und das europäische Recht gilt dort uneingeschränkt.

Auf europäischer Ebene wird die zivile Luftfahrt durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese betrifft:

  • alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum abfliegen (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island);
  • Flüge zu diesem EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wenn Ihr Flug von Ibiza startet, sind Sie betroffen, unabhängig von Ihrem Reiseziel. Fünf britische Fluggesellschaften bedienen Ibiza. Die von EasyJet aus der Europäischen Union gestarteten Flüge unterliegen vollständig der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Die anderen unterliegen dem britischen Recht.

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen. Dennoch hat es die wesentlichen Bestimmungen in sein Recht mit der Verordnung UK261 übernommen.

Das bedeutet, unabhängig von der Fluggesellschaft, die Sie nach Ibiza bringt, und ihrem Herkunftsland, haben Sie ungefähr die gleichen Rechte.


Ihre Rechte am Flughafen Ibiza

Die europäischen und britischen Regelungen sehen Rechte vor. Diese sind Ihnen am Flughafen Ibiza garantiert.

Wenn Sie eine Bordkarte und gültige Dokumente haben, muss Sie die Fluggesellschaft, unabhängig von welcher, zu Ihrem Ziel bringen. Bei Verspätung ihrerseits, Annullierung oder Verweigerung der Beförderung muss sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten.

Darüber hinaus haben Sie bei erheblicher Verspätung Anspruch auf materielle Unterstützung. Wenn Sie vor Ort eine Mahlzeit einnehmen oder eine Nacht im Hotel verbringen müssen, trägt die Fluggesellschaft diese Kosten.

Im Falle einer Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von mehr als 5 Stunden können Sie eine kostenlose Rückerstattung Ihres Tickets verlangen. Diese Rückerstattung bedeutet jedoch den Verzicht auf Ihre Reise. Ebenso verzichten Sie auf jegliche Unterstützung und Ansprüche.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, annulliert wurde oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung. Diese beträgt je nach Situation zwischen 125 und 600 €.

Wartebereich des Flughafens Ibiza

Ihr Flug war gestört? Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Wenn Sie in Ibiza eine Flugbeeinträchtigung erlebt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen.

Sie möchten sich nicht selbst darum kümmern? Wir können es für Sie übernehmen.

Delayed, der Spezialist für Entschädigungen, übernimmt dies und ermöglicht es Ihnen, bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurückzuerhalten.