Flughafen Santander

Der Flughafen Santander wird auch Flughafen Seve Ballesteros-Santander oder Flughafen Parayas genannt. Es ist der einzige Flughafen in Kantabrien, im Norden Spaniens. Im Jahr 2012 war er der zwanzigste Flughafen Spaniens mit etwas mehr als einer Million Passagieren.

Er wird von sechs Fluggesellschaften angeflogen, darunter vier spanische. Mit Ausnahme einiger Flüge nach Großbritannien, die von Ryanair durchgeführt werden, sind alle anderen Flüge innerhalb der Europäischen Union.

Hier sind Ihre Rechte am Flughafen Santander.

Menschen, die am Flughafen Santander gehen

Ein Regionalflughafen, der dennoch dem europäischen Recht unterliegt

Santander ist ein kleiner Flughafen, der ausschließlich regionale Flüge anbietet. Er wird von vier spanischen Fluggesellschaften angeflogen:

  • Binter Canarias (spezialisiert auf Flüge zu den Kanarischen Inseln);
  • Iberia;
  • Volotea;
  • Vueling.

Zwei ausländische Fluggesellschaften sind ebenfalls vertreten, beide sind Billigfluggesellschaften:

  • Ryanair, irische Fluggesellschaft;
  • Wizz Air, ungarische Fluggesellschaft.

Alle am Flughafen vertretenen Fluggesellschaften sind somit im europäischen Wirtschaftsraum ansässig.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt den Betrieb der zivilen Luftfahrt im europäischen Wirtschaftsraum. Sie betrifft:

alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen Wirtschaftsraum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen; Flüge zu einem Flughafen im selben Wirtschaftsraum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen Wirtschaftsraum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • Flüge zu einem Flughafen im selben Wirtschaftsraum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Die Schlussfolgerung ist einfach: Alle Flüge von und nach Santander sind betroffen.


Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Der Hauptvorteil der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht darin, dass sie die Rechte der Reisenden innerhalb der Europäischen Union harmonisiert.

Grundsätzlich sind diese Rechte in den internationalen Abkommen zur Regelung der zivilen Luftfahrt enthalten. In der Praxis können sie jedoch unterschiedlich angewendet werden.

Sie haben Anspruch auf eine Betreuung bis zu Ihrer Ankunft. Wenn Sie pünktlich zum Boarding erscheinen, mit gültigen Tickets und Unterlagenn, muss die Fluggesellschaft Sie an Ihr Ziel bringen.

Sie muss Sie auch bei Flugbeeinträchtigungen betreuen. Das bedeutet mehrere Dinge.

Zunächst, wenn Ihr Flug annulliert wird oder Ihnen das Boarding verweigert wird aufgrund von Überbuchung, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten.

Außerdem haben Sie Anspruch auf materielle Betreuung, wenn Ihnen durch die Verspätung Kosten entstehen. Sie muss Ihnen beispielsweise Getränke und Mahlzeiten bereitstellen oder diese zumindest finanzieren. Zudem haben Sie auch Anspruch auf zwei Telefonate.

Bei einem Verzug von mehr als 5 Stunden, Annullierung oder Überbuchung können Sie auch eine Rückerstattung verlangen, unabhängig von der gebuchten Leistung. Dabei verzichten Sie jedoch auf Ihre Reise sowie auf jegliche Betreuung und Ansprüche.

Schließlich haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung von 125 bis 600 € bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Am Flughafen Santander, aufgrund der zurückgelegten Distanz, eher bis zu 400 €. Diese ist nicht automatisch und nicht immer fällig.

Frau sitzt im Abflugbereich am Flughafen Santander

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