Fluggesellschaft Air Arabia

Air Arabia ist eine Billigfluggesellschaft aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Sie ist der größte Low-Cost-Carrier im Nahen Osten und in Nordafrika. Die Fluggesellschaft hat auch drei Tochtergesellschaften: Air Arabia Abu Dhabi, Air Arabia Egypt und Air Arabia Maroc.

Mit diesen Tochtergesellschaften zusammen bedient Air Arabia über 190 Destinationen in 40 verschiedenen Ländern, darunter 10 europäische Länder. Sie ist an acht französischen Flughäfen vertreten.

Obwohl sie sich auf den Nahen Osten konzentriert, bedient Air Arabia auch Südostasien (Indien, Thailand, Malaysia…) sowie den afrikanischen Kontinent (Uganda, Sudan, Somaliland).

Flugzeug der Fluggesellschaft Air Arabia

Air Arabia und die europäische Verordnung

Unter den 10 von Air Arabia angeflogenen europäischen Ländern befinden sich 6 in der Europäischen Union: Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Italien und die Niederlande. Die Fluggesellschaft fliegt auch die Schweiz an, die der europäischen Verordnung unterliegt.

Air Arabia wendet das Recht der Länder an, in denen sie tätig ist. Da die meisten Flüge zwischen zwei verschiedenen Ländern durchgeführt werden, ist es nicht immer einfach zu wissen, welches Recht an Bord gilt.

Es kann das Recht des Abfluglandes, des Ziellandes oder des Herkunftslandes der Fluggesellschaft sein. Im Allgemeinen gelten alle drei gleichzeitig. So können mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig anwendbar sein.

Die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hat eine Reihe von Rechten für Flugreisende festgelegt.

Sie betrifft:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Air Arabia ist daher nur für Flüge ab der Europäischen Union (oder der Schweiz) betroffen. Wenn Ihr Flug jedoch mit einem Zwischenstopp in der Europäischen Union, aber von einem Drittland abfliegt und in ein Drittland geht, ist er nicht betroffen. Ein Flug, auch mit Zwischenstopp, wird immer in seiner Gesamtheit betrachtet. Es zählen nur der Abflugort und das Endziel.


Welche Verpflichtungen hat Air Arabia gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004?

Die europäische Verordnung betrifft Air Arabia nur für Flüge aus dem europäischen EU-Raum. Für diese Flüge hat die Fluggesellschaft eine Reihe von Verpflichtungen.

Sie an Ihr Ziel bringen

Dieses Recht wird bereits durch das Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen garantiert. Die europäische Verordnung gibt ihm jedoch eine präzise Anwendung.

Wenn Sie ein Flugticket auf Ihren Namen haben, verpflichten Sie sich, pünktlich zum Boarding zu erscheinen und gültige Dokumente mitzubringen. Wenn Sie diese beiden Bedingungen erfüllen, muss die Fluggesellschaft Sie befördern.

Es kann vorkommen, dass dies nicht möglich ist. Manchmal wird der Flug verspätet, manchmal wird er einfach annulliert. Es kann auch vorkommen, dass Ihnen das Boarding wegen Überbuchung verweigert wird. Es wurden mehr Tickets verkauft, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind. Aus offensichtlichen Gründen kann nicht jeder an Bord gelassen werden.

Die Fluggesellschaft bleibt verpflichtet, Sie an Ihr Ziel zu bringen. Air Arabia muss Ihnen daher eine alternative Beförderung anbieten.

Wenn keine Lösung passt, können Sie eine Stornierung mit Erstattung verlangen. Diese ist auch bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden möglich.

Im Falle einer Flugannullierung verzichten Sie auf jegliche weitere Betreuung. Sie müssen auf eigene Faust abreisen und können keine Entschädigung verlangen.

Sie im Falle einer erheblichen Verspätung betreuen

Air Arabia bietet viele Langstreckenflüge an. Wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung hat, kann dies zu Kosten führen.

Bei erheblicher Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen mindestens Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Andernfalls übernimmt sie die Kosten in einem der Geschäfte am Flughafen.

Außerdem, wenn Sie über Nacht bleiben müssen, übernimmt sie die Kosten für Ihre Unterkunft.

Sie haben auch Anspruch auf zwei Telefonate, die von der Fluggesellschaft übernommen werden.

Sie unter bestimmten Bedingungen im Falle eines gestörten Fluges entschädigen

Schließlich sieht die europäische Verordnung im Falle eines gestörten Fluges eine pauschale Entschädigung vor. Diese ist an Bedingungen geknüpft und Sie müssen sie beantragen. Je nach Grund der Störung behält sich Air Arabia das Recht vor, die Entschädigung abzulehnen.


Wie hoch ist der Betrag der Entschädigungen?

Die Höhe der Entschädigungen hängt von der Art der Störung sowie von der Länge Ihres Fluges ab.

Im Falle einer Verspätung

Wenn Ihr Flugzeug verspätet ist, ist keine Entschädigung fällig, wenn die Verspätung unter einer bestimmten Zeit liegt. Der Betrag beträgt:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung;
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung;
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Angesichts der von Air Arabia bedienten Destinationen wird Ihr Flug immer außergemeinschaftlich sein.

Im Falle einer Annullierung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, ist die Situation etwas anders. Sie werden auf einen anderen Flug umgebucht. Es gilt dieselbe Tabelle, aber die Entschädigung ist ab der ersten Minute der Verspätung fällig. Sie wird jedoch um 50 % reduziert, wenn die Verspätung begrenzt ist. Es ergibt sich:

  • 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km bei weniger als 2 Stunden Verspätung;
  • 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km bei weniger als 3 Stunden Verspätung;
  • 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km bei weniger als 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Überbuchung

Im Falle einer Überbuchung ist das Entschädigungsniveau dasselbe wie bei einer Annullierung. Die Fluggesellschaft wird als systematisch verantwortlich angesehen und muss Sie entsprechend entschädigen.

Beladung eines Flugzeugs der Fluggesellschaft Air Arabia am Flughafen

Die ausgeschlossenen Gründe

In bestimmten Fällen ist Air Arabia von der Entschädigungspflicht befreit. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schließt bestimmte Fälle von der Entschädigung aus:

  • wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens zwei Wochen im Voraus informiert hat;
  • wenn sie Sie zu denselben Abflug- und Ankunftszeiten ohne Herabstufung umleitet;
  • bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, geopolitisches Ereignis, schlechtes Wetter…).

Ein Streik ist kein gültiger Grund, wenn das Personal von Air Arabia streikt. Dies gilt nur für Drittpersonal (Gepäckabfertiger, Fluglotsen…).


Möchten Sie wissen, ob Ihr Air Arabia-Flug Ihnen Anspruch auf eine Entschädigung gibt? Delayed hilft Ihnen, Klarheit zu schaffen

Wenn Ihr Air Arabia-Flug von einem europäischen Flughafen abfliegt, unterliegt er der europäischen Verordnung.

Haben Sie eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung erlebt? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Delayed, Spezialist für die Rechte von Flugreisenden, hilft Ihnen bei der Beantragung.

Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.