Fluggesellschaft Air Europa
Air Europa Lineas Aéreas, oder Air Europa, ist eine spanische Fluggesellschaft , die 1986 gegründet wurde. Sie ist die drittgrößte Fluggesellschaft des Landes nach Iberia und Vueling.
Sie ist auch die erste private spanische Fluggesellschaft, die Linienflüge anbietet. Sie ist der Hauptkonkurrent von Iberia, die mehrheitlich im Besitz des spanischen Staates ist.
Air Europa bedient über 130 Ziele. Ein großer Teil davon befindet sich in Europa, aber Air Europa bietet auch zahlreiche Linienflüge in die USA, nach Lateinamerika (Mexiko, Brasilien, Argentinien usw.) und in den Nahen und Mittleren Osten (Türkei, Israel, Vereinigte Arabische Emirate) an.
Wie der Name schon sagt, wickelt sie einen Großteil ihres Verkehrs in Europa ab, ist jedoch hauptsächlich in Spanien ansässig.

Air Europa und die europäische Verordnung
Als spanische Fluggesellschaft unterliegt Air Europa der europäischen Verordnung. Diese wird durch ein Gesetz geregelt: die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Diese auf europäischer Ebene verabschiedete Verordnung regelt den Betrieb der Zivilluftfahrt im EU-Raum. Sie definiert insbesondere Ihre Rechte als Reisender und die Verpflichtungen, die dies für die Fluggesellschaften mit sich bringt.
Welche Flüge sind betroffen?
Es ist nicht immer einfach zu wissen, welches Recht für eine Flugreise gilt, da diese oft zwischen zwei Ländern erfolgt. Dies hängt vom Abflug- und Ankunftsflughafen sowie von der Fluggesellschaft ab, die Sie befördert.
Im Fall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist der Anwendungsbereich sehr klar. Sie gilt für:
- jeden Flug, der vom europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegt
- Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wenn Sie einen Direktflug mit Air Europa nehmen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Abflug- oder Ankunftsflughafen in Spanien liegt. In diesem Fall sind Sie betroffen.
Bei einem Flug mit Zwischenstopp gibt es eine Ausnahme. Wenn nur Ihr Transitflughafen in Europa liegt, unterliegen Sie nicht dem europäischen Recht.
Dennoch gibt es Entschädigungssysteme in anderen Ländern. Dies ist insbesondere im Vereinigten Königreich der Fall, das die europäische Verordnung nach dem Brexit in sein Recht übernommen hat. Dies ist die Verordnung UK261.
Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, haben Sie eine Reihe von Rechten, die durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 garantiert werden.
Wenn Sie pünktlich zum Boarding erscheinen und Ihre Reisedokumente vollständig sind, haben Sie das Recht, an Ihr Ziel gebracht zu werden. Dies ist eine Verpflichtung für Air Europa, die auch bei Störungen gilt.
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder die Fluggesellschaft Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert, muss sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten.
Wenn Ihr Flug gestört ist, ist Air Europa daran interessiert, Ihnen so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer möglich.
Bei erheblichen Verspätungen können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie am Flughafen essen oder übernachten müssen, muss die Fluggesellschaft, die Sie befördert, Ihre Kosten übernehmen. Wenn Sie Personen benachrichtigen müssen, muss Air Europa auch zwei Telefonanrufe übernehmen.
Schließlich, wenn Ihr Flug gestört ist, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung.
Entschädigung bei Air Europa, wie funktioniert das?
Niemand ist vor einem Flugvorfall gefeit. Es gibt viele Szenarien. Ihr Flug kann verspätet, annulliert oder überbucht sein. Im letzteren Fall kann es vorkommen, dass Ihnen das Boarding verweigert wird. Außerdem kann es bei Verspätungen zu einer Kettenreaktion kommen, die dazu führt, dass Sie einen Anschlussflug verpassen.
Wenn die Fluggesellschaft verantwortlich ist, muss sie Ihnen eine Entschädigung zahlen. Die Bedingungen für die Gewährung variieren je nach Situation.
Wenn Ihr Flug verspätet ist
Eine Verspätung ist wahrscheinlich die häufigste Störung, die Sie erleben werden. Und das liegt nicht immer an der Fluggesellschaft. Wenn diese verantwortlich ist, können Sie bei erheblicher Verspätung eine Entschädigung verlangen.
Die Höhe wird gemäß der Pauschaltabelle der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt.
Sie beträgt:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.
Wenn Ihr Flug annulliert wird
Im Falle einer Annullierung gilt die gleiche Berechnungstabelle. Aber selbst wenn Ihre Verspätung reduziert ist, können Sie eine Entschädigung verlangen. Diese wird jedoch halbiert, wenn die Verspätung bestimmte Schwellen nicht überschreitet.
Es geht somit von:
Wenn Ihr Flug überbucht ist
Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als es Plätze im Flugzeug gibt. Das ist ein Überbuchung oder eine Überreservierung. Diese Methode zielt hauptsächlich darauf ab, das Flugzeug im Falle von Nichterscheinen einiger Reisender vollständig zu füllen.
Aber wenn alle erscheinen, können einige nicht einsteigen. Wenn Ihnen aus diesem Grund das Boarding verweigert wurde, muss die Fluggesellschaft Ihnen unbedingt einen Ersatzflug anbieten oder, falls nicht möglich, Ihr Ticket erstatten.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Betrag entspricht dem einer Flugannullierung.

Die Ausnahmen
In bestimmten Fällen muss Air Europa Sie nicht entschädigen. Dies betrifft hauptsächlich Störungen, für die sie nicht verantwortlich ist oder die sie nicht vorhersehen konnte.
Sie ist daher von der Entschädigungspflicht befreit:
- wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat
- wenn sie Ihnen einen Ersatzflug unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Zeiten angeboten hat
- bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, Sicherheitsrisiko für Besatzung und Reisende, schlechtes Wetter).
Gültige außergewöhnliche Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft.
Wenn es sich um einen technischen Defekt des Flugzeugs handelt, ist sie verantwortlich. Ebenso ist ein Streik nur dann ein gültiger Grund, wenn er externes Personal betrifft. Wenn das eigene Personal streikt, muss Air Europa Sie entschädigen.
Delayed hilft Ihnen, eine Entschädigung bei Air Europa zu beantragen
Hatten Sie eine Verspätung, eine Flugannullierung oder eine Überbuchung mit Air Europa? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Pauschalentschädigung, wie in der europäischen Verordnung vorgesehen.
Sie wissen nicht, wie Sie den Antrag stellen sollen, oder haben keine Zeit, sich darum zu kümmern?
Delayed hilft Ihnen, Ihren Entschädigungsantrag zu stellen.
Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend, bei Air Europa oder einer anderen Fluggesellschaft.