Fluggesellschaft Air Serbia
Air Serbia oder Er Srbia auf Serbisch, ist die nationale Fluggesellschaft Serbiens. Ihre Ursprünge gehen auf Aeroput zurück, die erste nationale jugoslawische Fluggesellschaft, die 1927 gegründet wurde. Diese wurde dann 1947 von JAT Yugoslav Airlines abgelöst.
Wie ihr Herkunftsland hat auch Air Serbia eine bewegte Geschichte. Das Ende von Titos Jugoslawien war von mehreren Kriegen geprägt, an denen Serbien beteiligt war.
Ende der 1990er Jahre in großen Schwierigkeiten, erlebte JAT Airways in den 2000er Jahren einen Neuanfang. 2013 wurde sie zu Air Serbia. Sie gehört zu 51 % dem serbischen Staat und zu 49 % Etihad Airways, der Fluggesellschaft der Vereinigten Arabischen Emirate.
Bis heute ist Serbien ein Drittstaat, aber auch ein Beitrittskandidat zur Europäischen Union. Es gibt daher Bestrebungen, sich an die europäische Gesetzgebung anzupassen.

Air Serbia und die europäische Gesetzgebung
Obwohl Serbien 2009 den Beitritt zur Europäischen Union beantragt hat, ist es noch kein Mitglied.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für die Schweiz, Norwegen und Island. Obwohl Serbien Beitrittskandidat ist, ist es derzeit nicht unmittelbar betroffen.
Dennoch erwähnt die offizielle Website von Air Serbia dieses Gesetz und berücksichtigt es in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso wird das serbische nationale Gesetz erwähnt, das die gleichen Rechte garantiert.
Welche Flüge sind von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen?
Die genannte Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich. Sie gilt für:
- alle Flüge, die von der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island abfliegen
- alle Flüge, die von der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island abfliegen; alle Flüge zu denselben Ländern, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Serbien ist daher im strengen Sinne nicht betroffen.
Jedoch wurde im Interesse der Harmonisierung der wesentliche Teil des europäischen Rechts in das serbische nationale Recht integriert. Dies gilt insbesondere für das Entschädigungssystem.
So kündigt Air Serbia an, sich an die europäische Gesetzgebung anzupassen. Sie betrachtet daher Flüge, die von Serbien abfliegen, als gemeinschaftliche Flüge. Und sie selbst erkennt sich in diesem Sinne als eine europäische Fluggesellschaft an.
Ihre Rechte bei Flügen mit Air Serbia
Air Serbia bietet zahlreiche Verbindungen mit der Europäischen Union an. Sie haben eine Reihe von garantierten Rechten, zumindest bei Abflügen aus der Europäischen Union. Diese stellen Verpflichtungen dar, die Air Serbia einhalten muss.
Ankunft am Zielort
Die europäische und sogar internationale Gesetzgebung garantiert Ihnen ein Recht: die Ankunft am Zielort. Wenn Sie rechtzeitig zum Boarding erscheinen und gültige Dokumente vorlegen, muss Air Serbia Sie an Ihr gewünschtes Ziel bringen.
Im Falle einer Flugannullierung oder eines Überbuchung muss Ihnen ein Ersatzflug angeboten werden. Wenn trotz aller Bemühungen kein Flug für Sie geeignet ist, können Sie eine Erstattung verlangen.
Wenn Sie dies akzeptieren, gilt dies als Stornierung Ihres Fluges. Sie verzichten gleichzeitig auf jegliche Betreuung und Entschädigung.
Betreuung im Falle einer Störung
Solange Air Serbia Sie nicht an Ihr Ziel gebracht hat, muss die Fluggesellschaft für Ihre Betreuung sorgen. Sollte sich Ihre Verspätung verlängern, könnten Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Air Serbia muss Ihnen Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang bereitstellen oder diese übernehmen, wenn Sie sie im Terminal einnehmen. Wenn Sie bis zum nächsten Tag auf Ihren Flug warten müssen, muss Air Serbia auch Ihre Übernachtungskosten übernehmen.
Sie haben auch Anspruch auf zwei von der Fluggesellschaft finanzierte Telefonate.
Unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung im Falle einer Störung erhalten
Wenn Ihr Flug mit Air Serbia gestört wird und von der Europäischen Union abfliegt, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Diese Entschädigung würde auch für Flüge ab Serbien gelten.
Diese ist pauschal und an Bedingungen geknüpft. Sie müssen einen Antrag stellen, und sie wird Ihnen nicht automatisch gewährt.

Höhe der Entschädigungen
Die Entschädigungen haben unterschiedliche Höhen, je nach Art der Störung, der Fluglänge und seinem Status (gemeinschaftlich oder nicht).
Im Falle einer Verspätung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe je nach Fluglänge variiert. Dies bleibt vorbehaltlich der festgestellten Verspätungszeit. Die Höhe beträgt:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit mindestens 4 Stunden Verspätung.
Unterhalb der angegebenen Verspätungszeiten ist keine Entschädigung fällig.
Im Falle einer Annullierung ist es anders. Es gibt keine Mindestverspätungszeit, um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben. Wenn Air Serbia Sie jedoch umleitet innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
Wenn Ihnen schließlich das Boarding verweigert wird aufgrund einer Überbuchung, muss sie Sie nicht nur umleiten, sondern auch entschädigen. Die Entschädigung wird nach dem gleichen Schema wie bei einer Flugannullierung berechnet.
Die Ausnahmen
Wenn die Störung nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt oder sie nicht vorhersehbar war, ist Air Serbia nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen. So schließt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bestimmte Situationen vom Entschädigungsanspruch aus:
- wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat
- wenn sie Sie zu den ursprünglich geplanten Zeiten umleitet
- im Falle außergewöhnlicher Umstände (Streik, Risikosituation, schlechtes Wetter…).
Außergewöhnliche Umstände werden von Fall zu Fall betrachtet. Eine Risikosituation kann beispielsweise der Fluggesellschaft zugeschrieben werden (technisches Problem an einem Flugzeug). Ebenso gilt der Streik nur, wenn er außerhalb der Fluggesellschaft stattfindet. Wenn das Personal von Air Serbia streikt, bleibt sie verantwortlich und muss Sie entschädigen.
Möchten Sie eine Entschädigung von Air Serbia beantragen? Delayed unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen
Trotz eines sehr klaren Bestrebens von Air Serbia und den serbischen Behörden, sich an die europäische Gesetzgebung anzupassen, sind Ihre Rechte bei dieser Fluggesellschaft nicht immer sehr klar.
Wenn Sie eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung erlebt haben, kann Delayed Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen.
Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.