Fluggesellschaft Air Corsica
Air Corsica ist eine französische Regionalfluggesellschaft mit Sitz in Ajaccio auf Korsika. Sie bietet hauptsächlich Verbindungen zum französischen Festland an (Paris, Lyon, Toulouse…). Darüber hinaus fliegt sie auch europäische Ziele an (Rom, Wien, Porto…) sowie eine Stadt in Nordafrika: Marrakesch.
Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften wird die europäische Verordnung nahezu systematisch angewendet.

Wie kann man sich von der Fluggesellschaft Air Corsica einen Flug erstatten lassen?
Bei Air Corsica ist Ihr Flugticket standardmäßig nicht erstattungsfähig. Aber innerhalb derselben Klasse bietet die Fluggesellschaft drei Tarifoptionen an:
- Die Option Light, änderbar mit Strafgebühr und nicht erstattungsfähig
- Die Option Standard, kostenlos änderbar und erstattungsfähig mit Strafgebühr
- Die Option Top, kostenlos änderbar und erstattungsfähig
Wenn Sie ein Angebot mit Erstattungsoption gewählt haben, ist eine Erstattung teilweise oder vollständig möglich. Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften ist die vorteilhafteste Option nicht viel teurer als der Basistarif.
Dies ist die Erstattungspolitik von Air Corsica. Sie gilt, wenn Sie selbst entscheiden, Ihren Flug zu stornieren.
In bestimmten Fällen können Sie jedoch eine Erstattung aufgrund eines Vorfalls seitens der Fluggesellschaft verlangen. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Verspätung, eine Stornierung oder eine Verweigerung der Beförderung aufgrund von Überbuchung erlitten haben.
Bei einer Verspätung können Sie eine Erstattung verlangen, wenn diese mehr als 5 Stunden beträgt. Wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht wurde, können Sie ebenfalls eine vollständige Erstattung erhalten, vorausgesetzt, Sie verzichten vollständig auf Ihre Reise. Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft keine weiteren Verpflichtungen Ihnen gegenüber.
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Air Corsica?
Wenn Ihr Flug mit Air Corsica gestört wird, sieht die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Reihe von Maßnahmen vor, um Reisende zu schützen.
Abgesehen von einer Erstattung muss die Fluggesellschaft Sie bis zu Ihrer Ankunft am Zielort betreuen. Diese Betreuung umfasst:
- Eine Umbuchung im Falle einer Annullierung oder Überbuchung
- Die Bereitstellung von Getränken und Speisen, wenn Sie eine zusätzliche Mahlzeit am Flughafen einnehmen müssen
- Die Übernahme Ihrer Unterkunftskosten, wenn Sie über Nacht bleiben müssen
- Die Übernahme Ihrer Telefonkosten (Sie haben Anspruch auf zwei Anrufe)
Die Höhe der erlaubten Entschädigungen
Im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Verweigerung der Beförderung aufgrund von Überbuchung sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch eine Entschädigung auf folgender Pauschalbasis vor:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen innereuropäischen Flug über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung
Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?
Diese Verordnung gilt für bestimmte Flüge. Sie betrifft:
- Jeden Flug von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
- Jeden Flug in den europäischen EU-Raum, der von einer Fluggesellschaft mit Sitz in diesem EU-Raum durchgeführt wird (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
Im Fall von Air Corsica handelt es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union. Da Korsika eine Region des französischen Festlands ist, gelten dieselben Rechte wie auf dem Festland.
Air Corsica ist somit eine europäische Fluggesellschaft. Da Marrakesch das einzige Drittlandziel ist, das sie anfliegt, unterliegen alle ihre Flüge der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Es gibt einige Einschränkungen bei der Entschädigung:
- Wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 15 Tage vor Ihrem Abflug über die Störungen informiert hat
- Wenn die Fluggesellschaft es schafft, Sie zu den gleichen Zeiten abfliegen und ankommen zu lassen
- Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Fluggesellschaft nicht vorhersehen konnte (Streik, nachgewiesenes Risiko, schlechtes Wetter)

Was tun bei einem Streik der Fluggesellschaft Air Corsica?
Ein Streik wird als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen, etwas, das die Fluggesellschaft nicht vorhersehen kann.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Streik innerhalb der Fluggesellschaft.
In der Tat ist Air Corsica bei einem Streik der Gepäckabfertiger oder Fluglotsen nicht verantwortlich.
Aber wenn das eigene Personal streikt, ist sie wohl verantwortlich und muss Sie entschädigen.
Air Corsica: Entschädigung bei einer Flugverspätung
Im Falle einer Flugverspätung, wenn Air Corsica verantwortlich ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung auf einer Pauschalbasis zwischen 250 und 600 €.
Sie haben Anspruch auf diese Entschädigung, sofern Ihre Verspätung bestimmte Schwellenwerte erreicht. Es muss mindestens zwei Stunden betragen (mehr bei Flügen über 1500 km).
Air Corsica: Haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugannullierung?
Eine Flugannullierung bedeutet, dass Air Corsica Ihren Flug einfach gestrichen hat.
Mit Ausnahme von Ausnahmen sind Sie entschädigungsberechtigt. Wenn die erlittene Verspätung jedoch unter einem bestimmten Schwellenwert bleibt, wird die Entschädigung reduziert:
- Von 250 auf 125 € für einen Flug unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
- Von 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen innereuropäischen Flug über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
- Von 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung
Air Corsica: Ist eine Entschädigung bei Überbuchung möglich?
Wenn Air Corsica Ihnen die Beförderung verweigert aufgrund von Überbuchung, gilt derselbe Entschädigungsrahmen mit derselben Reduzierung wie bei Flugannullierungen.
Die Fluggesellschaft ist verantwortlich, daher ist die Entschädigung in jedem Fall fällig.
Was tun bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft Air Corsica?
Es gibt viele mögliche Probleme. Es kann sich um eine Verspätung oder eine Annullierung handeln. In der Regel wird Air Corsica Sie im Laufe des Tages per E-Mail informieren. Im schlimmsten Fall sehen Sie es auf den Anzeigetafeln im Terminal.
Im Falle einer Überbuchung erfahren Sie dies leider erst beim Einsteigen, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird.
Unabhängig von der Situation bleibt Air Corsica Ihr Hauptansprechpartner. Sie ist verpflichtet, Sie bis zu Ihrer Ankunft zu betreuen.
Sie können sie um Folgendes bitten:
- Den Grund für die Verspätung erfahren
- Eine Umbuchung verlangen
- Die Übernahme Ihrer Kosten verlangen (Verpflegungs- und Übernachtungskosten)
- Eine Reklamation einreichen (Stornierung und Erstattung oder einfache Geste des guten Willens)
- Die Modalitäten der Übernahme Ihrer Telefonkosten erfahren.
Es ist wahrscheinlich, dass Sie nicht sofort alle Antworten erhalten. Bewahren Sie alle Belege für entstandene Kosten auf, um eine Erstattung zu beantragen. Notieren Sie sich schließlich die geplante und die tatsächliche Ankunftszeit, um eine Entschädigung zu beantragen.
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