Fluggesellschaft Austrian Airlines
Austrian Airlines, oder einfach nur Austrian, ist die nationale Fluggesellschaft Österreichs. Sie wurde 1957 unter dem Namen Österreichische Luftverkehrs AG gegründet. Die Gesellschaft entstand aus der Fusion von Air Austria und Austrian Airways.
Als Tochtergesellschaft der deutschen Deutsche Lufthansa AG verfügt sie über eine Flotte von 85 Flugzeugen und bedient 130 Ziele weltweit. Obwohl die Fluggesellschaft weltweit operiert, bleibt ein Großteil des Verkehrs auf die Europäische Union beschränkt.
Ihr Hauptsitz befindet sich am internationalen Flughafen Wien-Schwechat. Österreich ist Mitglied der Europäischen Union, daher ist Austrian eine vollwertige europäische Fluggesellschaft. Mit wenigen Ausnahmen unterliegt sie somit dem Gemeinschaftsrecht.
Was bedeutet das für Sie?

Austrian Airlines: eine Fluggesellschaft, die der europäischen Regulierung unterliegt
Da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, unterliegt ihre Tätigkeit vollständig dem Gemeinschaftsrecht.
Dazu gehört die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die die internationale Regulierung ergänzt.
Diese definiert die Rechte der Flugreisenden präzise. Diese Verordnung ist für Fluggesellschaften, die im europäischen EU-Raum operieren, verbindlich.
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft:
- alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (sowie der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
- Flüge in denselben EU-Raum, die von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Die von Austrian durchgeführten Flüge starten oder landen alle in Österreich, also in der Europäischen Union. Es kann vorkommen, dass die Gesellschaft Ihnen Flüge anbietet, die von Lufthansa, der Muttergesellschaft, durchgeführt werden. In diesem Fall handelt es sich um eine deutsche, also europäische Fluggesellschaft. Die Regulierung gilt weiterhin.
Eine Ausnahme besteht: wenn Sie einen Austrian-Flug mit Zwischenstopp von und zu Drittländern haben.
Unter welchen Bedingungen können Sie sich von Austrian Airlines erstatten lassen?
Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Flug zu stornieren, hängen die Bedingungen für die Erstattung von den von Ihnen gewählten Optionen ab.
In den meisten Fällen ist ein Flugticket nicht erstattungsfähig. Allerdings bieten immer mehr Fluggesellschaften Optionen an, um Ihnen im Falle unvorhergesehener Ereignisse eine Erstattung zu ermöglichen.
So bietet Austrian vier Tarifoptionen in der Economy Class und drei in der Business Class an. Zwei davon bieten Erstattungsoptionen:
- Economy Flex: Erstattung möglich, bis zu 70 € pro Passagier;
- Business Flex: Erstattung möglich, ohne genannte Begrenzung.
Diese Art von Angebot kann jedoch zu erheblichen Mehrkosten führen.
Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften bietet Austrian keine Reiserücktrittsversicherung an. Wenn Sie jedoch eine Visa Premier oder eine Gold Mastercard besitzen, ist eine Erstattung über diese möglich.
Wenn eine Erstattung des Tickets nicht möglich ist, können Sie im Falle einer Flugannullierung dennoch Ihre Flugsteuern von Austrian zurückfordern.
In einem Fall ist die Erstattung Ihres Tickets unabhängig von der gebuchten Option möglich: wenn Austrian Ihren Flug annulliert oder verschoben hat oder Ihnen die Beförderung verweigert hat aufgrund von Überbuchung.
Dieser Fall fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Bei Flugbeeinträchtigungen ist dies jedoch nicht die erste Option, die wir Ihnen empfehlen würden.
Pauschalentschädigung, eine Alternative zur Erstattung
Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist, haben Sie nach europäischem Recht einen Schaden erlitten. Dieser berechtigt Sie zu einer Entschädigung.
Diese unterliegt bestimmten Bedingungen und wird Ihnen nicht automatisch gewährt. Die Höhe variiert je nach der zurückgelegten Kilometerzahl Ihres Fluges und dem Flugstatus.
Im Falle einer Verspätung
Die Verspätung ist die häufigste Störung bei Flugreisen. Meistens überschreitet eine Verspätung bestimmte Grenzen nicht (etwa 1 Stunde).
Manchmal kann eine Verspätung jedoch erheblich sein. Bei größeren Problemen kann ein Flug um zwei, drei Stunden oder mehr verspätet sein.
Wenn Austrian Airlines verantwortlich ist, muss sie Ihnen eine Pauschalentschädigung zahlen. Die Höhe hängt von der zurückgelegten Distanz Ihres Fluges ab. Sie beträgt:
- 250 € für einen Flug unter 1500 km, fällig ab 3 Stunden Verspätung;
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km, fällig ab 3 Stunden Verspätung;
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km, fällig ab 4 Stunden Verspätung.
Im Falle einer Annullierung
Wenn Ihr Flug annulliert wird, gilt dieselbe Entschädigungsregelung . Es gibt jedoch einen Unterschied: Sie sind entschädigungsberechtigt ohne Mindestverspätungszeit.
Allerdings kann die Entschädigungshöhe halbiert werden, wenn eine bestimmte Dauer nicht überschritten wird. Sie beträgt dann:
- 125 € für einen Flug unter 1500 km bei weniger als zwei Stunden Verspätung;
- 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km bei weniger als 3 Stunden Verspätung;
- 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km bei weniger als 4 Stunden Verspätung.
Im Falle von Überbuchung
Wenn Austrian Airlines mehr Tickets für einen Flug verkauft, als Plätze vorhanden sind, spricht man von einer Überbuchung. Die Folge ist, dass nicht alle Passagiere bei der Einschiffung an Bord gehen können, wenn alle erscheinen.
Wenn Ihnen aus diesem Grund die Beförderung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, basierend auf derselben Berechnungsgrundlage wie bei einer Flugannullierung.

Ihre weiteren Rechte bei Flugbeeinträchtigungen
Die Entschädigung ist eines der wichtigsten Rechte, aber nicht das einzige. Zudem ist sie nicht immer fällig. Bei außergewöhnlichen Umständen oder wenn Austrian Sie mindestens 15 Tage im Voraus über die Störung informiert hat, ist sie nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen.
Dennoch hat sie eine Reihe von Verpflichtungen.
Betreuung bis zu Ihrer Ankunft
Sie haben ein Ticket bezahlt, um irgendwohin transportiert zu werden. Wenn Ihre Reisedokumente vollständig sind und Sie rechtzeitig zum Boarding erscheinen, muss Austrian Sie dorthin bringen.
Im Falle einer Störung übernimmt die Fluggesellschaft die Betreuung, bis diese Verpflichtung erfüllt ist. Bei erheblicher Verspätung muss sie Ihnen in angemessenem Rahmen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Gegebenenfalls kann sie Ihnen diese auch bei den Flughafenhändlern finanzieren.
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder Austrian Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert hat, muss sie Ihnen einen Ersatzflug unter denselben Bedingungen und so schnell wie möglich anbieten.
Eine Erstattung im Falle von Annullierung, Überbuchung oder erheblicher Verspätung
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht zahlreiche Rechte bei Flugbeeinträchtigungen vor. Die Erstattung ist daher nicht unbedingt die vorteilhafteste Option.
In bestimmten Situationen bleibt sie jedoch möglich. Wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht ist, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres Tickets. Dies ist auch eine Option bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden.
Dies ist ein durch europäische Gesetzgebung vorgesehenes Recht. Es ist daher unabhängig von der gebuchten Tarifoption garantiert.
Wenn Sie jedoch eine Erstattung beantragen, bedeutet dies, dass Sie auf Ihre Reise sowie auf jegliche Betreuung verzichten. Zudem verzichten Sie auch auf eine Entschädigungsforderung.
Ihr Austrian Airlines Flug ist gestört? Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung
Austrian Airlines ist eine europäische Fluggesellschaft. Daher unterliegen Sie, wenn Sie mit dieser Fluggesellschaft fliegen, in der Regel der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Diese ist nicht automatisch, Sie müssen sie beantragen. Die Vorgehensweise erscheint Ihnen kompliziert? Wir übernehmen das für Sie.
Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.