Fluggesellschaft Eurowings

Eurowings GmbH, einfach als Eurowings bekannt, ist eine deutsche Billigfluggesellschaft und Tochtergesellschaft der Lufthansa. Sie wurde 1993 durch die Fusion zweier deutscher Inlandsfluggesellschaften gegründet.

Lufthansa begann 2001, das Kapital der Gesellschaft zu übernehmen, bis sie 2011 Alleinaktionär wurde. 2015 fasste Lufthansa Germanwings und Eurowings unter dem einheitlichen Namen Eurowings zusammen.

Heute ist Eurowings eine große Fluggesellschaft. Ihre Flotte von 104 Flugzeugen bedient 153 Ziele in 40 verschiedenen Ländern. Im Gegensatz zu anderen Billigfluggesellschaften bietet sie auch Mittel- und Langstreckenflüge an, hauptsächlich nach Nordafrika und in den Nahen Osten.

Unter den bedienten Ländern befinden sich 24 im europäischen EU-Raum. Wenn Sie mit Eurowings fliegen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie unter die europäische Gesetzgebung fallen.

Flugzeug der Fluggesellschaft Eurowings im Flug

Eurowings und die europäische Regelung

Im europäischen EU-Raum ist die Zivilluftfahrt durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Obwohl die meisten Länder der Welt den Flugreisenden dieselben Rechte zugestehen, kann die Anwendung dieser Rechte variieren.

Diese Verordnung harmonisiert daher die Anwendung auf europäischer Ebene.

Auch wenn das Recht eines anderen Landes berücksichtigt werden kann, unterliegt Eurowings weiterhin dem europäischen Recht. Dieses betrifft:

  • alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • alle Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Eurowings ist eine deutsche Fluggesellschaft. Daher ist sie von diesem zweiten Punkt voll betroffen.

Eine Ausnahme ist zu beachten: Flüge mit Zwischenstopp, die aus Drittstaaten stammen und dorthin führen.


Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Die europäische Regelung sieht eine Reihe von Rechten für Flugreisende vor. Die Grundsätze sind in den meisten Ländern der Welt gleich, aber ihre Anwendung kann unterschiedlich sein. Innerhalb der Europäischen Union ist der Rahmen wie folgt.

Das Recht auf Betreuung bis zu Ihrer Ankunft

Um mit Eurowings reisen zu können, müssen Sie drei Bedingungen erfüllen: eine Bordkarte haben, gültige Reisedokumente besitzen und pünktlich am Gate erscheinen.

Wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen, ist Eurowings verpflichtet, Sie bis zu Ihrer Ankunft zu betreuen. Das bedeutet, dass sie Ihnen im Falle eines Verspätung oder wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wird, eine Umbuchung anbieten muss.

Darüber hinaus können bei erheblicher Verspätung Kosten für Mahlzeiten, Getränke usw. anfallen. Wenn Sie dadurch gezwungen sind, bis zum nächsten Tag zu warten, müssen Sie möglicherweise sogar eine Nacht im Hotel verbringen. Eurowings muss Ihre Kosten übernehmen. Sie haben auch das Recht auf zwei Telefonanrufe.

Das Recht auf Erstattung bei Nichtbeförderung

Wenn Eurowings ihren Flug annulliert oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert, haben Sie das Recht, eine Erstattung zu verlangen. Diese steht Ihnen auch bei einem als nicht erstattungsfähig verkauftem Ticket zu.

Eine Erstattung ist auch bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden möglich.

Da dies einem Verzicht auf Ihre Reise gleichkommt, empfehlen wir Ihnen, dies sorgfältig zu überlegen. Wenn Sie die Erstattung akzeptieren, verzichten Sie auch auf jegliche Betreuung durch die Fluggesellschaft.

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, verzichten Sie gleichzeitig auch darauf.

Das Recht, unter bestimmten Bedingungen, auf eine Entschädigung bei Störungen

Sie können Ihr Recht erst bei Ihrer Ankunft geltend machen, haben jedoch mindestens zwei Jahre Zeit, um einen Antrag zu stellen.

Die europäische Regelung sieht eine Pauschalentschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung vor. Die Höhe sowie die Bedingungen für die Entschädigung sind ebenfalls in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt.

Flugzeug der Fluggesellschaft Eurowings auf der Landebahn

Entschädigung mit Eurowings, wie funktioniert das?

Auch wenn Entschädigung ein Recht ist, erfolgt sie nicht automatisch. Sie müssen dennoch einen Antrag stellen.

Bei Eurowings ist das Verfahren recht einfach. Auf ihrer Website finden Sie ein Formular. Allerdings werden Sie nicht automatisch entschädigt. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Im Falle einer Verspätung

Verspätungen sind bei Flugreisen nicht selten. Eine Entschädigung ist erst ab einer bestimmten Verspätungsdauer möglich. Diese variiert je nach Länge Ihres Fluges. Auch die Höhe der Entschädigung variiert nach denselben Kriterien. Sie haben Anspruch auf:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung;
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung;
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Flugannullierung oder Überbuchung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, gilt dieselbe Entschädigungsregelung. Sie haben jedoch ab der ersten Minute der Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Sie jedoch eine bestimmte Verspätungsdauer nicht überschreiten, wird die Entschädigung um die Hälfte reduziert.

Sie haben Anspruch auf:

  • 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung;
  • 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung;
  • 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

Wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, gilt derselbe Entschädigungsanspruch.

Fälle, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben

Im Falle einer Störung Ihres Fluges ist es Eurowings, die Sie entschädigt. Dies setzt voraus, dass Sie einen Schaden erlitten haben und dass sie dafür verantwortlich ist.

In einigen Fällen ist sie jedoch nicht verpflichtet, Ihnen diese Entschädigung zu zahlen:

  • wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat: der Schaden ist begrenzt, Sie haben Zeit, sich zu organisieren;
  • wenn Sie zu denselben Zeiten und unter denselben Bedingungen umgebucht werden: hier liegt kein Schaden vor;
  • bei außergewöhnlichen Umständen (schlechtes Wetter, geopolitische Risiken, Streik): wenn der Schaden real ist, kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden.

Bei außergewöhnlichen Umständen ist ein Streik bei Eurowings eine Ausnahme: Die Fluggesellschaft wird verantwortlich gemacht und muss Sie entschädigen.


Ihr Flug mit Eurowings wurde gestört? Überprüfen Sie Ihre Rechte mit Delayed

Wenn Ihr Flug mit Eurowings verspätet, annulliert oder überbucht wurde, sind Sie wahrscheinlich von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen.

Aber das Verfahren kann etwas einschüchternd wirken, und Sie sind sich nicht immer sicher, wie die Fluggesellschaft reagieren wird. Sie möchten sich nicht selbst darum kümmern? Warum überlassen Sie es nicht uns?

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