Fluggesellschaft Iberia
Iberia, mit vollem Namen, Líneas Aéreas de España ist die nationale Fluggesellschaft Spaniens. Gegründet 1927, wurde sie ab 1999 teilweise privatisiert. Bis heute bleibt der spanische Staat ihr Hauptaktionär.
Ihr Hauptdrehkreuz befindet sich am internationalen Flughafen von Madrid. Von dort aus bietet sie nationale und internationale Flüge an. Die Fluggesellschaft besitzt auch Low-Cost- und Regionaltochtergesellschaften: Air Nostrum, Iberia Express und Vueling.
Als spanische Fluggesellschaft unterliegt Iberia dem europäischen Recht, einschließlich der bekannten Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet.

Wie kann man sich einen Flug von der Fluggesellschaft Iberia erstatten lassen?
Zum Basistarif ist ein Iberia-Flug nicht erstattungsfähig. Der Online-Ticketverkauf der Fluggesellschaft bietet Ihnen verschiedene Tarifoptionen. Sie können den günstigsten Tarif oder das flexibelste Angebot wählen.
Letzteres bietet Ihnen die besten Bedingungen, um das Datum Ihres Fluges zu ändern oder, falls erforderlich, mit Erstattung zu stornieren.
Im Falle des Todes eines Elternteils ersten Grades des Ticketinhabers können Sie ebenfalls eine Erstattung für Ihr Flugticket erhalten.
Wenn Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet war, eine Stornierung erfolgte oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, sind dies gesetzlich geregelte Situationen. Sie können eine Erstattung erhalten. Dies setzt voraus, dass Sie auf Ihre Reise und jede weitere Betreuung durch die Fluggesellschaft verzichten.
Haben Sie Ansprüche im Falle einer Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Iberia?
Wenn Sie auf ein Hindernis stoßen, das Sie daran hindert, Ihren Flug anzutreten, liegt dies, außer in Ausnahmefällen, in Ihrer Verantwortung. Aber wenn Ihr Flug verspätet, storniert oder überbucht ist, liegt die Verantwortung in der Regel bei der Fluggesellschaft.
Die Stornierung mit Erstattung, unter bestimmten Bedingungen, ist daher ein durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 anerkanntes Recht.
Als spanische Fluggesellschaft unterliegt Iberia dieser Verordnung. Aber das ist nicht das einzige Recht, das sie Ihnen garantiert.
Diese Verordnung sieht auch vor:
- eine Umbuchung im Falle einer Stornierung oder Überbuchung
- die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit der Verspätung (Mahlzeiten und Getränke am Flughafen, Übernachtung, zwei Telefonanrufe)
Sie sieht auch, je nach Dauer Ihres Fluges und der Verspätung, eine Entschädigung vor.
Die Höhe der pauschalen Entschädigung
Diese Entschädigung ist pauschal. Sie beträgt:
- 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
- 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
- 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung
Welche Flüge sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft:
- jeden Flug von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
- jeden Flug in den europäischen EU-Raum, der von einer in diesem Raum ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island)
Als spanische Fluggesellschaft ist Iberia von diesem zweiten Punkt betroffen. Abgesehen von dem besonderen Fall von Flügen mit Zwischenstopp, ist jedes Flugzeug zu einem spanischen (also europäischen) Flughafen unterwegs oder kommt von dort.
Was tun, wenn Iberia zum Zeitpunkt des Fluges in Streik tritt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nennt den Streik als außergewöhnlichen Umstand , der keinen Anspruch auf Entschädigung eröffnet.
Dies betrifft jedoch nur Streiks von externem Personal der Fluggesellschaften, wie Fluglotsen, Gepäckabfertiger usw.
Wenn das Personal von Iberia streikt, ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Sie muss Sie daher im Falle einer Störung entschädigen.
Iberia: Entschädigung für eine Flugverspätung
Wenn Ihr Flug verspätet ist, ist eine Entschädigung möglich. Die Höhe hängt von der Länge Ihres Fluges und dem Ausmaß der Verspätung ab.
Erinnerung: Wenn Ihr Flug weniger als 2 Stunden verspätet ist, schuldet Ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung.
Iberia: Entschädigung für einen annullierten Flug beantragen
Ein annullierter Flug bedeutet, dass er vollständig gestrichen wurde. Im Gegensatz zu einer Verspätung ist die Entschädigung von Anfang an fällig. Wenn die Verspätung jedoch bestimmte Grenzen nicht überschreitet, gibt es einen Abschlag. Es geht:
- von 250 auf 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
- von 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
- von 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung

Iberia: Entschädigung für Überbuchung eines Fluges
Um sicherzustellen, dass ein Flugzeug voll wird, kommt es vor, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als es Sitze gibt. Das ist Überbuchung. Wenn alle Passagiere erscheinen, kann es sein, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird.
Diese Praxis ist erlaubt, aber geregelt. Sie verpflichtet eine Fluggesellschaft wie Iberia, Ihnen einen anderen Flug anzubieten und Sie zu entschädigen.
Die Entschädigung wird auf der gleichen Grundlage wie bei der Annullierung eines Fluges berechnet.
Was tun bei einem Problem mit einem Flug der Fluggesellschaft Iberia?
Auf Reisen können Sie auf verschiedene Arten von Störungen stoßen. Ihr Flug kann verspätet oder annulliert werden. In diesem Fall erfahren Sie dies durch die Anzeigen im Terminal.
Im Falle einer Überbuchung erfahren Sie leider erst im Boardingbereich, ob Ihnen die Beförderung gestattet wird oder nicht.
In allen Fällen bleibt Iberia Ihr Ansprechpartner. Sie können die Fluggesellschaft kontaktieren:
- um den Grund des Vorfalls zu erfahren
- um eine Umbuchung im Falle einer Annullierung oder Überbuchung zu beantragen
- um die Übernahme der eventuell entstandenen Kosten (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonanrufe) zu beantragen
Iberia kann Sie auch darüber informieren, wie Sie eine Entschädigung beantragen können. Beginnen Sie den Prozess jedoch nicht vor Ihrer Ankunft. Bewahren Sie alle Ihre Dokumente (Boardingkarte, Benachrichtigungen, geplante und tatsächliche Zeiten) auf und unterschreiben Sie nichts, was Sie Ihrer Rechte beraubt.
Eine Flugbeeinträchtigung mit der Fluggesellschaft Iberia? Delayed unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen
Hatten Sie eine Verspätung oder Annullierung Ihres Iberia-Fluges? Oder wurde Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert?
Wenn Ihr Flug von oder zu einem europäischen Flughafen ging, sind Sie von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen. Diese gewährt Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine pauschale Entschädigung.
In Deutschland haben Sie bis zu zwei Jahre Zeit, um einen Antrag zu stellen. Delayed, Spezialist für Fluggastrechte, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.
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