Fluggesellschaft Kuwait Airways

Wie der Name schon sagt, ist Kuwait Airways die nationale Fluggesellschaft von Kuwait. Sie hat ihren Sitz am internationalen Flughafen von Kuwait und wurde 1954 gegründet.

Im Gegensatz zu den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Kuwait eine wenig touristische Region. Die Wirtschaft konzentriert sich hauptsächlich auf die Erdölförderung. Dennoch ist der Flughafen von Kuwait ein Drehkreuz, ein Transitflughafen zu anderen Zielen.

Mit einer Flotte von 32 Flugzeugen bedient Kuwait Airways 54 Destinationen in 31 Ländern. Diese verteilen sich auf Afrika, Asien, Europa und Nordamerika. 8 der angeflogenen Länder befinden sich im europäischen EU-Raum.

In Frankreich ist Kuwait Airways an zwei Flughäfen vertreten: Paris-Charles de Gaulle und saisonal in Nizza-Côte d’Azur.

Sie könnten also mit Kuwait Airways fliegen. Die Fluggesellschaft bietet insbesondere Langstreckenflüge nach Afrika oder Asien an.

Flugzeug der Fluggesellschaft Kuwait Airways am Boden

Kuwait Airways und die europäische Verordnung

Kuwait Airways ist keine europäische Fluggesellschaft. Man könnte daher annehmen, dass sie nicht dem Gemeinschaftsrecht unterliegt.

Aber an Bord eines Flugzeugs gelten mehrere Rechte: das Recht des Abfluglandes, das Recht des Ziellandes und das Recht des Herkunftslandes der Fluggesellschaft.

Alle Fluggesellschaften halten sich an internationale Abkommen, das Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen. Diese garantieren im Prinzip die gleichen Rechte für Reisende.

Die Art und Weise, wie diese Rechte angewendet werden, bleibt jedoch den Unterzeichnerstaaten überlassen.

In Europa hat das Gemeinschaftsrecht eine Harmonisierung bei der Anwendung dieser Rechte ermöglicht.

Dies findet sich in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese betrifft:

  • alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Kuwait Airways ist eine Drittfluggesellschaft. Sie fällt daher nicht unter den zweiten Punkt. Für alle Flüge, die von der Europäischen Union abfliegen, bleibt sie jedoch gebunden.


Ihre Rechte bei Flügen, die der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unterliegen

Wenn Sie mit Kuwait Airways aus dem europäischen EU-Raum abfliegen, haben Sie Anspruch auf bestimmte Rechte.

Diese basieren auf den Prinzipien, die bereits in den internationalen Abkommen enthalten sind. Die europäische Verordnung legt jedoch fest, wie diese anzuwenden sind.


Eine Betreuung bis zu Ihrer Ankunft

Beim Boarding müssen Sie eine Bordkarte und gültige Dokumente haben und pünktlich erscheinen.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, muss Kuwait Airways Sie an Ihr Ziel bringen. Sie werden betreut, bis dies geschehen ist. Im Falle einer Annullierung oder einer Verweigerung des Boardings aufgrund von Überbuchung muss Ihnen eine Ersatzlösung angeboten werden.

Vor dem Einsteigen, bei erheblicher Verspätung, können zusätzliche Kosten anfallen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet die Fluggesellschaft, Ihnen in angemessenem Umfang Speisen und Getränke zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann sie Ihnen diese bei den Flughafenhändlern finanzieren.

Wenn Sie über Nacht bleiben müssen, muss Kuwait Airways auch Ihre Übernachtungskosten übernehmen.


Die mögliche Erstattung bei Annullierung oder Überbuchung

Wenn Ihr Flug annulliert wird oder Ihnen das Boarding verweigert wird aufgrund von Überbuchung, haben Sie zwei Optionen:

  • einen Ersatzflug unter ähnlichen Bedingungen (gleiche Flugdauer, ohne Herabstufung);
  • eine Annullierung mit vollständiger Rückerstattung Ihres Tickets.

Die Rückerstattung Ihres Tickets ist möglich, aber nicht verpflichtend. Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, haben Sie das Recht dazu.

Die Rückerstattung ist auch möglich, wenn Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist.

Wenn Sie die Rückerstattung akzeptieren, verzichten Sie zudem auf Ihre Reise.


Eine Entschädigung, unter Bedingungen, bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht auch eine Pauschalentschädigung vor, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist.

Diese ist an Bedingungen geknüpft: Sie wird nicht automatisch gewährt. Alles hängt vom Grund der Störung ab.

Im Gegensatz zu einer Rückerstattung verpflichtet die Entschädigung Sie nicht, auf Ihren Flug zu verzichten. Im Gegenteil, es muss bekannt sein, wie lange Sie verspätet waren, um zu beurteilen, ob Sie Anspruch darauf haben.

Schild der Fluggesellschaft Kuwait Airways

Die Entschädigung, wie funktioniert das?

Die Entschädigung folgt einem pauschalen Schema , das auf europäischer Ebene festgelegt ist. Sie ist nicht automatisch fällig: Alles hängt von der Art der Störung, dem Ausmaß der Verspätung und dem Grad der Verantwortung der Fluggesellschaft ab.

Im Falle einer Verspätung

Eine Verspätung ist wahrscheinlich die häufigste Art von Störung, insbesondere bei Langstreckenflügen. Wenn alles gut läuft, überschreitet die Verspätung nicht 30 bis 60 Minuten. Aber manchmal kann es viel mehr sein.

Solange die Verspätung im Rahmen bleibt, ist keine Entschädigung fällig. Ab einem bestimmten Schwellenwert können Sie jedoch einen Anspruch geltend machen. Die vorgesehenen Beträge sind:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung;
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung;
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit mindestens 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Annullierung oder Überbuchung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, gilt dasselbe Entschädigungsschema. Im Gegensatz zu einer einfachen Verspätung gibt es jedoch keine Mindestdauer. Unterhalb einer bestimmten Verspätungszeit wird die Entschädigung jedoch reduziert.

Es gilt:

  • 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung;
  • 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung;
  • 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

Wenn Kuwait Airways Ihnen das Boarding verweigert aufgrund von Überbuchung, haben Sie Anspruch auf dasselbe Entschädigungsschema.

Fälle, die keinen Anspruch auf Entschädigung geben

Die Entschädigung dient dazu, Ihnen einen Schaden zu ersetzen. Dies setzt voraus, dass ein tatsächlicher Schaden vorliegt. Und da die Fluggesellschaft Sie entschädigt, setzt dies voraus, dass sie verantwortlich ist.

Bei bestimmten Flugbeeinträchtigungen ist sie das nicht. So ist Kuwait Airways nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen:

  • wenn sie Sie mindestens 15 Tage vor Ihrem Abflug informiert hat;
  • wenn sie Sie unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Zeiten umgebucht hat;
  • bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, geopolitische Probleme, schlechtes Wetter…).

Ein Streik ist ein besonderer Fall. Er ist nur dann ein gültiger Grund, wenn es sich um externe Mitarbeiter der Fluggesellschaft handelt, die streiken. Andernfalls muss Kuwait Airways Sie entschädigen.


Haben Sie eine Flugbeeinträchtigung mit Kuwait Airways erlebt? Delayed hilft Ihnen bei der Beantragung einer Entschädigung

Sind Sie mit Kuwait Airways aus der Europäischen Union abgeflogen? Dann unterliegen Sie der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Wenn Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder überbucht war, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

Zögern Sie, den Prozess zu starten? Sorgen Sie sich um die Fristen oder Kosten? Lassen Sie uns das für Sie übernehmen.

Delayed, der Spezialist für die Entschädigung von Flugreisenden, kümmert sich um alle Ihre Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.