Fluggesellschaft LOT Polish Airlines

Polskie Linie Lotnicze LOT, oder LOT Polish Airlines international, ist die nationale Fluggesellschaft Polens. Ihr Hauptsitz befindet sich am Flughafen Warschau-Frédéric Chopin. Sie hat jedoch auch einen zweiten Standort am Flughafen Krakau-Johannes Paul II.

Sie wurde 1928 gegründet und ist damit eine der ältesten noch aktiven Fluggesellschaften der Welt. Seit 2003 ist LOT Mitglied der Star Alliance. Mit einer Flotte von 78 Flugzeugen bedient sie 131 Ziele in 51 verschiedenen Ländern.

Im Jahr 2004 trat Polen zusammen mit neun anderen Ländern der Europäischen Union bei. Im selben Jahr wurde die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verabschiedet. LOT Polish Airlines ist daher direkt betroffen.

Im Jahr 2012 wurde sie zur pünktlichsten Fluggesellschaft Europas gewählt. Doch wie jede Fluggesellschaft ist auch sie nicht vor einer Flugbeeinträchtigung gefeit. Hier sind ihre Verpflichtungen in solchen Situationen.

Flugzeug der LOT Polish Airlines

LOT Polish Airlines und die europäische Regelung

Als polnische Fluggesellschaft unterliegt LOT Polish Airlines vollständig der europäischen Regelung.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt einen gemeinsamen Rahmen für die Zivilluftfahrt im europäischen EU-Raum fest. Sie etabliert vor allem Rechte für Reisende. Diese Rechte gehen mit Verpflichtungen für die Fluggesellschaften einher, zu denen auch LOT Polish Airlines gehört.


Welche Flüge sind von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen?

LOT Polish Airlines ist eine europäische Fluggesellschaft. Außer bei Flügen mit Zwischenstopp in der Europäischen Union von und zu Drittländern, unterliegt sie daher immer der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Diese Verordnung gilt:

  • für alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (einschließlich Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen
  • für Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Außer in besonderen Fällen gilt bei einem Flug mit LOT Polish Airlines die europäische Regelung. Wenn Ihr Flug jedoch aus einem Drittland kommt, können zwei Regelungen gleichzeitig gelten.

Im Fall eines Fluges von London nach Warschau gelten sowohl die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als auch die britische Regelung UK261.


Welche Rechte haben Sie bei einem Flug mit LOT Polish Airlines?

Gemäß der europäischen Regelung haben Sie bestimmte Rechte, wenn Sie mit LOT Polish Airlines fliegen, unabhängig von der gebuchten Tarifklasse.

Diese Rechte sind gleichzeitig Verpflichtungen für die Fluggesellschaft.

Ankunft am Zielort

Wenn Sie ein Flugticket kaufen, verpflichten Sie sich zu zwei Dingen: gültige Reisedokumente zu haben und rechtzeitig zum Boarding zu erscheinen.

Wenn Sie diese beiden Bedingungen erfüllen, muss LOT Polish Airlines Sie befördern.

Bei einer Flugbeeinträchtigung bleibt diese Verpflichtung bestehen. Wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht ist, muss LOT Polish Airlines Ihnen einen Ersatzflug anbieten oder, falls nicht möglich, Ihr Ticket erstatten. Eine Erstattung ist auch bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden möglich. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine Erstattung gewährt, entbindet sie sich von ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber.

Betreuung im Falle von Schwierigkeiten

Wenn Ihr Flug gestört ist, beschränken sich die Verpflichtungen von LOT Polish Airlines nicht nur darauf, Sie zu befördern. Sie muss auch die zusätzlichen Kosten (Mahlzeiten, Unterkunft, Telefonate) übernehmen.

Dies bleibt im Rahmen des Zumutbaren. Die Regelungen sehen eine Übernahme für zwei Anrufe vor, und Getränke und Mahlzeiten sind ab einer bestimmten Verspätungsdauer geschuldet.

Eine pauschale Entschädigung (unter Bedingungen)

Bei Verspätung, Flugannullierung oder Verweigerung der Beförderung aufgrund von Überbuchung können Sie eine Entschädigung verlangen.

Diese unterliegt Bedingungen und ist nicht automatisch, Sie müssen sie beantragen. Wenn Sie Anspruch darauf haben, muss LOT Polish Airlines Ihnen die Entschädigung zahlen. Ihre Verantwortung muss nachgewiesen und der Schaden real sein.


Wie hoch ist eine Entschädigung bei einer Störung?

Die Entschädigung betrifft spezifische Situationen. Ihre Höhe hängt von der zurückgelegten Flugstrecke und der Art der Störung ab.

Im Falle einer Verspätung

Wenn Ihr Flug mit LOT Polish Airlines verspätet ist, richtet sich die Höhe der Entschädigung nach folgender Tabelle:

  • 250 € für einen Flug unter 1500 km mit mindestens 2 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km mit mindestens 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km mit mindestens 4 Stunden Verspätung

Wenn die Verspätung Ihres Fluges unter den angegebenen Zeiten liegt, ist keine Entschädigung fällig.

Im Falle einer Flugannullierung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, ist die Situation anders: Sie werden auf einen anderen Flug umgebucht, mit allen organisatorischen Änderungen, die dies mit sich bringt. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, auch bei einer geringen Verspätung.

Diese Entschädigung wird jedoch ebenfalls reduziert. Sie beträgt dann:

  • 250 bis 125 € für einen Flug unter 1500 km bei weniger als 2 Stunden Verspätung
  • 400 bis 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km bei weniger als 3 Stunden Verspätung
  • 600 bis 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km bei weniger als 4 Stunden Verspätung.

Im Falle von Überbuchung

Von Überbuchung spricht man, wenn Ihre Fluggesellschaft mehr Tickets für einen Flug verkauft hat, als es Plätze im Flugzeug gibt. Wenn Ihnen das passiert, kann es sein, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird.

Diese Praxis ist erlaubt, aber die Fluggesellschaft muss Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Außerdem muss sie Ihnen eine Entschädigung nach derselben Tabelle wie bei einer Flugannullierung zahlen.

Website von LOT Polish Airlines 

Welche Ausnahmen gibt es?

LOT Polish Airlines ist zwar für ihre Pünktlichkeit bekannt, aber nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen gefeit.

Die Fluggesellschaft kann jedoch nicht immer dafür verantwortlich gemacht werden. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht daher Situationen vor, in denen sie von der Entschädigungspflicht befreit ist:

  • wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus über die Störung informiert hat
  • wenn sie Ihnen eine Umbuchung zu den gleichen Abflug- und Ankunftszeiten anbietet
  • bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, schlechtes Wetter, Gefährdung der Besatzung oder Passagiere)

Die Liste der außergewöhnlichen Umstände ist nicht abschließend und bleibt diskussionswürdig. Zum Beispiel kann ein Streik ein gültiger Grund sein oder nicht, je nachdem, wer streikt.

Wenn es sich um Fluglotsen oder Gepäckabfertiger handelt, ist LOT Polish Airlines nicht verantwortlich und muss keine Entschädigung zahlen. Wenn der Streik jedoch das eigene Personal betrifft, muss sie Sie entschädigen.


Ihr Flug mit LOT Polish Airlines ist gestört? Prüfen Sie, ob Sie mit Delayed Anspruch auf Entschädigung haben.

Trotz ihrer Zuverlässigkeit ist LOT Polish Airlines nicht vor Fehlern oder unvorhergesehenen Ereignissen gefeit. Diese haben Konsequenzen für Sie.

Sie glauben, Anspruch auf Entschädigung zu haben, wissen aber nicht, wie Sie diese beantragen können? Delayed kümmert sich um die Erstellung Ihres Antrags.

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