Fluggesellschaft Norwegian Air Shuttle

Norwegian Air Shuttle, auch bekannt als Norwegian, ist eine norwegische Billigfluggesellschaft.

Gegründet 1993, war sie die drittgrößte Billigfluggesellschaft Europas nach EasyJet und Ryanair sowie die zweitgrößte Fluggesellschaft Norwegens. Nachdem sie eine Zeit lang Langstreckenflüge anbot, bedient die Gesellschaft heute nur noch europäische Flüge.

Norwegen ist nicht Teil der Europäischen Union, gehört aber wie die Schweiz und Island zum Schengen-Raum. Und wie diese Länder ist es Teil der von der europäischen Regelung betroffenen Staaten.

Wenn Sie mit Norwegian Air Shuttle reisen, ist Ihr Flug daher von dieser Regelung betroffen.

Flugzeug der Fluggesellschaft Norwegian im Flug

Norwegian Air Shuttle und die europäische Regelung

Im europäischen EU-Raum unterliegt die zivile Luftfahrt der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Als Partnerstaat ist Norwegen betroffen, und Norwegian Air Shuttle ebenfalls.

Diese Verordnung garantiert eine Reihe von Rechten für Reisende. Diese Rechte gehen mit Verpflichtungen für die Fluggesellschaften einher.

Drei Faktoren sind entscheidend, um zu wissen, welches Recht in einem Flugzeug gilt:

  • das Abflugland
  • das Zielland
  • das Land, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 berücksichtigt diese drei Kriterien, um zu definieren, auf welche Flüge sie im europäischen EU-Raum anwendbar ist.


Die von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffenen Flüge

Die europäische Regelung spezifiziert auch, auf welche Flüge sie anwendbar ist. Sie betrifft:

  • alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island) abfliegen
  • Flüge, die in denselben EU-Raum fliegen, durchgeführt von dort ansässigen Fluggesellschaften.

Norwegian Air Shuttle unterliegt daher dieser Verordnung.

Ihr Verkehr ist hauptsächlich europäisch. Norwegian bedient nur sieben Drittstaaten-Flughäfen:

  • London-Gatwick und Manchester, im Vereinigten Königreich
  • Belgrad, in Serbien
  • Marrakesch, in Marokko
  • Pristina, im Kosovo
  • Tel Aviv, in Israel
  • Tirana, in Albanien.

Wenn Sie einen Flug mit Norwegian von einem dieser Flughäfen nehmen, sind Sie dennoch von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen.

Es gibt einen Fall, in dem Sie nicht betroffen wären: ein Flug mit Zwischenstopp von einem Drittstaaten-Flughafen zu einem anderen. Dies würde voraussetzen, dass Sie in Norwegen zwischenlanden. Angesichts der Lage der Drittstaaten-Flughäfen ist dieses Szenario sehr unwahrscheinlich.


Welche Rechte haben Sie auf einem Flug mit Norwegian Air Shuttle?

Wenn Sie mit Norwegian Air Shuttle oder einer anderen europäischen Fluggesellschaft fliegen, haben Sie Anspruch auf Rechte.

Das offensichtlichste ist das Recht, an Ihr Ziel gebracht zu werden. Wenn Ihre Reisedokumente vollständig sind und Sie pünktlich zum Boarding erscheinen, erfüllen Sie die Bedingungen, um reisen zu können. In diesem Fall ist Norwegian verpflichtet, Sie an Ihr Ziel zu bringen.

Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, beispielsweise bei Flugannullierung oder Überbuchung, muss sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten.

Bei einem großen Verspätung müssen Sie möglicherweise eine Mahlzeit am Flughafen einnehmen oder sogar dort übernachten.

Wenn kein Ersatzflug für Sie in Frage kommt, können Sie eine Erstattung beantragen. Diese gilt als Verzicht auf Ihren Flug. Sie verzichten auch auf jegliche Betreuung und Entschädigung.

Welche Flüge der Fluggesellschaft Norwegian sind von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 betroffen

Das Entschädigungssystem

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine Entschädigung nach einem Pauschalsystem vor. Diese soll Sie im Falle einer Flugbeeinträchtigung entschädigen. Sofern kein besonderer Fall vorliegt, sind Sie betroffen, wenn Sie mit Norwegian Air Shuttle fliegen.

Diese Entschädigung erfolgt jedoch nicht automatisch: Sie müssen sie beantragen. Außerdem behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, die Entschädigung abzulehnen, wenn Sie nicht alle Bedingungen erfüllen.

Im Falle einer Verspätung

Verspätungen sind beim Fliegen nicht selten. Große Verspätungen sind jedoch weniger häufig. Wenn Sie eine solche erleben, haben Sie Anspruch auf eine Pauschalentschädigung. Deren Höhe und die Kriterien für die Gewährung hängen von der zurückgelegten Strecke Ihres Fluges ab. Sie beträgt:

  • 250 € für einen Flug unter 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Annullierung

Die Annullierung ist etwas anders. Ihr Flug ist nicht verspätet: Er wurde einfach gestrichen. Norwegian Air Shuttle muss Sie daher auf einen Ersatzflug umleiten.

In der Regel führt dies zu einer mehr oder weniger großen Verspätung. Sie sind entschädigungsberechtigt, unabhängig von der Verspätungsdauer. Wenn diese jedoch eine bestimmte Zeit nicht überschreitet, wird Ihre Entschädigung gekürzt.

So reduziert sie sich von:

  • 250 auf 125 € für einen Flug unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  • 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
  • 600 auf 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Überbuchung

Überbuchung bedeutet, dass mehr Tickets verkauft werden, als es Plätze im Flugzeug gibt. Diese Praxis ist streng geregelt. Ziel ist es, ein Flugzeug vollständig zu füllen, indem man auf Passagiere zählt, die nicht zum Boarding erscheinen.

Aber wenn alle erscheinen, können nicht alle einsteigen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, muss Norwegian Air Shuttle Ihnen einen Ersatzflug anbieten und Sie nach derselben Tabelle wie bei einer Flugannullierung entschädigen.


Die Ausnahmen

In bestimmten Fällen muss Norwegian Air Shuttle Sie nicht entschädigen:

  • wenn sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus über die Störung informiert hat
  • wenn sie Ihnen einen Ersatzflug zu den gleichen Zeiten anbietet
  • bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, Risikosituation, schlechtes Wetter…).

Der Streik betrifft nur Drittpersonal (Gepäckabfertiger, Fluglotsen). Wenn es sich um einen Streik innerhalb von Norwegian Air Shuttle handelt, bleibt die Gesellschaft voll verantwortlich und muss Sie entschädigen.


Möchten Sie von Norwegian Air Shuttle entschädigt werden? Delayed hilft Ihnen bei Ihrem Antrag

Wenn Sie mit Norwegian Air Shuttle eine Verspätung, eine Flugannullierung oder eine Überbuchung erlebt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

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