Fluggesellschaft Royal Air Maroc

Marokko ist ein touristisches Ziel, dessen Ruf unbestritten ist. Die nationale Fluggesellschaft sollte das Aushängeschild des Landes sein.

Mit Sitz am Flughafen Mohamed V in Casablanca ist Royal Air Maroc die Flaggschiff-Fluggesellschaft dieses nordafrikanischen Königreichs. Obwohl sie in einem Drittland ansässig ist, ist sie stark im europäischen, insbesondere im französischen Luftraum vertreten.

Die marokkanische Fluggesellschaft wurde lange Zeit für die Qualität ihres Services gelobt. Sie wurde mehrfach als beste regionale Fluggesellschaft Afrikas ausgezeichnet. Doch keine Fluggesellschaft ist vor Fehlern oder Ausfällen gefeit.

Im Falle von Schwierigkeiten haben Sie eine Reihe von Rechten. Wir erinnern Sie hier daran.

Flugzeug der Fluggesellschaft Royal Air Maroc auf der Startbahn

Royal Air Maroc und die europäische Verordnung

Royal Air Maroc bedient 82 Ziele in 41 verschiedenen Ländern. Darunter befinden sich 8 Länder in Europa, einschließlich des Vereinigten Königreichs. Allein in Frankreich bedient sie 9 Flughäfen.

Sie unterliegt daher teilweise der europäischen Verordnung.

Wenn Sie von einem französischen (oder europäischen) Flughafen abfliegen, fragen Sie sich vielleicht, welches Recht gilt. Ein Flugzeug ist niemals ein rechtsfreier Raum.

Im Allgemeinen gilt auf einem Flug von Paris nach Casablanca sowohl das französische als auch das marokkanische Recht. Auch das Recht des Herkunftslandes der Fluggesellschaft ist relevant. Für Royal Air Maroc ist dies wiederum das marokkanische Recht.

Was die Entschädigung von Flugreisenden betrifft, ist es etwas komplexer. Eine Verordnung wurde auf europäischer Ebene verabschiedet: die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese regelt die Zivilluftfahrt und sichert insbesondere Rechte für Flugreisende. Diese Rechte gehen mit Verpflichtungen für die Fluggesellschaften einher.

Diese Verordnung gilt für:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • Flüge zu diesem EU-Raum, die von dort ansässigen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Royal Air Maroc ist daher nur für Flüge ab dem europäischen EU-Raum betroffen.


Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Die durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 garantierten Rechte ergänzen die in den Warschauer und Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Rechte. Sie legen auch einen Anwendungsbereich und spezifische Verpflichtungen für die Fluggesellschaften fest.

Die Reisenden ans Ziel bringen

Wenn Sie ein Flugticket bei Royal Air Maroc oder einer anderen Fluggesellschaft buchen, verpflichten Sie sich, gültige Reisedokumente zu besitzen und pünktlich zum Boarding zu erscheinen.

Wenn Sie diese beiden Bedingungen erfüllen, muss die Fluggesellschaft Sie zum vorgesehenen Ziel bringen.

In der Praxis sind Flugbeeinträchtigungen nicht selten. Im Falle einer Flugannullierung muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Ebenso, wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wurde, muss sie Ihnen ebenfalls eine Umbuchung anbieten.

Wenn keine Lösung für Sie akzeptabel ist, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Diese gilt als Stornierung Ihres Fluges. Laut der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine Rückerstattung auch bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden möglich.

Wenn Sie die Rückerstattung akzeptieren, hat Royal Air Maroc keine weiteren Verpflichtungen. Das bedeutet, dass Sie selbst einen anderen Flug finden müssen und alle anfallenden Kosten zu Ihren Lasten gehen. Ebenso können Sie keine Entschädigung beanspruchen.

Es wird daher empfohlen, keine Rückerstattung zu verlangen, es sei denn, es gibt wirklich keine akzeptable Lösung.

Betreuung bei erheblicher Verspätung

Bei erheblicher Verspätung können Ihnen Kosten entstehen. Möglicherweise müssen Sie vor Ort eine Mahlzeit einnehmen oder sogar übernachten.

Bei Flügen, die unter die europäische Verordnung fallen, muss Royal Air Maroc diese Kosten in einem angemessenen Rahmen übernehmen. Sie haben auch Anspruch auf zwei Telefonate.

Eine Entschädigung, unter bestimmten Bedingungen, bei Flugbeeinträchtigungen

Wenn Ihr Flug gestört wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Diese ist in bestimmten Situationen durch die europäische Verordnung vorgesehen.

Sie sind betroffen, wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung (mindestens 2 oder 3 Stunden) hatte, annulliert wurde oder Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wurde.

Diese Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt, Sie müssen sie beantragen. Der Antrag muss begründet sein.


Entschädigung: Wie viel steht Ihnen zu?

Der Anspruch auf Entschädigung und deren Höhe hängen von vielen Faktoren ab. Je nachdem, ob Sie eine Verspätung, eine Stornierung oder eine Überbuchung erleben, wird sie Ihnen mehr oder weniger leicht gewährt. Die Höhe hängt hauptsächlich von der Art des Fluges ab, den Sie nehmen.

Im Falle einer Verspätung

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Flug verspätet ist. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, haben Sie nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung. Diese ist nicht fällig, wenn die Verspätung im Rahmen bleibt. Sie wird erst ab einer bestimmten Dauer fällig.

Die Entschädigung bei Verspätung beträgt:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung;
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung;
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Im Falle einer Flugannullierung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, ist die Entschädigung fast die gleiche, aber sie ist unabhängig von der Verspätung möglich. Wenn diese jedoch bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die Entschädigung reduziert. Sie beträgt dann:

  • 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km bei weniger als 2 Stunden Verspätung;
  • 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km bei weniger als 3 Stunden Verspätung;
  • 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km bei weniger als 4 Stunden Verspätung.

Im Falle von Überbuchung

Wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach derselben Tabelle wie bei einer Flugannullierung.

Website der Fluggesellschaft Royal Air Maroc auf einem in der Hand gehaltenen Telefon

Die Ausnahmen

Wenn eine Entschädigung fällig ist, wird sie von Royal Air Maroc gezahlt. Diese Maßnahme ist für die Fluggesellschaft belastend. Sie muss sie daher nicht zahlen, wenn sie nicht für die Flugbeeinträchtigung verantwortlich ist.

Sie ist davon befreit, wenn:

  • sie Sie mindestens 15 Tage im Voraus informiert hat;
  • sie Sie zu den gleichen Zeiten und unter den gleichen Bedingungen umgebucht hat;
  • es sich um außergewöhnliche Umstände handelt (Streik, Wetter, geopolitische Probleme…).

Dieser letzte Punkt wird von Fall zu Fall entschieden. Alles hängt von der Verantwortung der Fluggesellschaft ab. Wenn der Streik beispielsweise das eigene Personal betrifft, kann sie ihre Verantwortung nicht bestreiten.


Wie erhält man eine Entschädigung bei Royal Air Maroc? Delayed unterstützt Sie

Wenn Ihr Flug mit Royal Air Maroc von einem europäischen Flughafen gestartet ist, unterliegen Sie der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Im Falle einer Störung sind Sie daher anspruchsberechtigt für eine Entschädigung.

Erscheint Ihnen das Verfahren kompliziert? Delayed, Spezialist für die Rechte von Flugreisenden, unterstützt Sie.

Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.