Fluggesellschaft Sunexpress

Sunexpress ist eine türkische Billigfluggesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Antalya und wurde 1989 gegründet.

Sie hat drei Basen in Türkei, an den Flughäfen Antalya, Istanbul-Sabiha Gökçen und Izmir. Im Jahr 2001 war sie die erste private türkische Fluggesellschaft, die internationale Flüge durchführte. Der erste internationale Flug ging von Antalya nach Frankfurt am Main, Deutschland.

Mit einer Flotte von 62 Flugzeugen bedient diese türkische Fluggesellschaft über 90 Ziele in 35 verschiedenen Ländern. 21 davon gehören zum europäischen EU-Raum.

Wenn Sie mit SunExpress fliegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Abflug- oder Ankunftsflughafen in Europa liegt.

Hier erfahren Sie, was das für Ihre Rechte bedeutet.

Flugzeug der Fluggesellschaft Sunexpress am Boden

Erinnerung an die europäische Verordnung

Im europäischen EU-Raum wird die zivile Luftfahrt durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt.

Diese definiert, ergänzend zu internationalen Regelungen, wie Ihre Rechte in Kraft treten. Gleichzeitig legt sie die konkreten Maßnahmen fest, die Fluggesellschaften ergreifen müssen.


SunExpress: Welche Flüge sind von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen?

Obwohl SunExpress eine türkische Fluggesellschaft ist, fällt sie teilweise unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Diese legt Ihre Rechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen für die Fluggesellschaften fest. Sie hat auch einen Anwendungsbereich. Sie betrifft:

  • alle Flüge, die vom europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen;
  • alle Flüge, die in den gleichen EU-Raum fliegen und von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Dieser letzte Punkt betrifft SunExpress nicht. Dennoch bietet die Fluggesellschaft zahlreiche Verbindungen mit der Europäischen Union an. Sie ist daher von Flügen betroffen, die von dort abfliegen.

Diese Flüge unterliegen somit dem europäischen Recht.


Ihre Rechte auf Sunexpress-Flügen, die dem europäischen Recht unterliegen

Wenn Ihr SunExpress-Flug von einem europäischen Flughafen gestartet ist, betrifft Sie Folgendes. Auch das türkische Recht sieht Regelungen für die Betreuung von Passagieren in Schwierigkeiten vor, diese unterscheiden sich jedoch von denen im europäischen Recht.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 garantiert hauptsächlich drei Rechte.

Das Recht auf Betreuung bis zu Ihrer Ankunft

Sie haben Ihre Bordkarte bezahlt, Ihre Reisedokumente sind in Ordnung und Sie sind pünktlich zum Boarding. SunExpress muss Sie an Ihr Ziel bringen.

Aber Flugreisen sind oft unvorhersehbar. Manchmal gibt es eine leichte Verspätung. In anderen Fällen kann es zu einer vollständigen Annullierung  Ihres Fluges kommen. Es kann auch vorkommen, dass Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wird.

Die Fluggesellschaft ist weiterhin verpflichtet, Sie an Ihr Ziel zu bringen. Sie muss Ihnen daher einen Ersatzflug anbieten.

Bis zu Ihrer Ankunft muss sie Sie betreuen. Wenn Ihnen Kosten entstehen, muss sie diese übernehmen. Bei einer erheblichen Verspätung haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke. Wenn Sie eine Nacht vor Ort verbringen müssen, muss die Fluggesellschaft Ihre Übernachtungskosten übernehmen. Schließlich muss SunExpress Ihnen zwei Anrufe erstatten, wenn Sie welche tätigen müssen.

Das Recht auf Erstattung, wenn keine geeignete Lösung gefunden wird

Wenn kein Ersatzflug für Sie in Frage kommt oder Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung.

Dieses Recht ist garantiert, unabhängig von anderen gebuchten Angeboten. Auch wenn Ihr Ticket nicht erstattungsfähig ist, handelt es sich hierbei um eine Ausnahme.

Die Erstattung bedeutet den Verzicht auf Ihre Reise. Sie verzichten auch auf jegliche Betreuung und Entschädigung.

Wenn eine Erstattung möglich ist, ist dies also nicht immer die beste Option.

Das Recht, unter bestimmten Bedingungen, auf eine Entschädigung bei Flugbeeinträchtigungen

Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung sieht die europäische Verordnung eine Tabelle für Pauschalentschädigungen vor.

Der Betrag hängt von den Umständen ab, bewegt sich jedoch in einem Bereich zwischen 125 und 600 €.

Diese ist nicht immer fällig und Sie müssen sie beantragen.

Website der Fluggesellschaft Sunexpress auf einem in der Hand gehaltenen Telefon

Die Entschädigung, wie funktioniert das?

Um eine Entschädigung zu beantragen, können Sie eine Reklamation über die Website der Fluggesellschaft einreichen.

Achtung, bei SunExpress ist dieses Formular auf Englisch. Sie finden es im Bereich „Hilfe und Kontakt“.

Ihr Flug hatte Verspätung

 Verspätungen sind im Flugverkehr nicht selten. Meistens sind sie jedoch begrenzt (30 bis 60 Minuten).

In einigen Fällen können sie jedoch erheblich sein und die Reisenden komplett aus dem Konzept bringen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht die folgende Entschädigungstabelle vor:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km, fällig ab 3 Stunden Verspätung;
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km, fällig ab 3 Stunden Verspätung;
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km, fällig ab 4 Stunden Verspätung.

Ihr Flug wurde annulliert

Im Falle einer Flugannullierung gilt die gleiche Entschädigungstabelle. Aber auch bei geringerer Verspätung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese wird um die Hälfte reduziert. Sie haben also Anspruch auf:

  • 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung;
  • 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung;
  • 300 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

SunExpress hat Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert

Wenn SunExpress (oder eine andere Fluggesellschaft) mehr Tickets verkauft, als es Plätze an Bord eines Flugzeugs gibt. Dies wird als Überbuchung bezeichnet.

Diese Strategie setzt auf Reisende, die nicht zum Boarding erscheinen. Wenn jedoch alle erscheinen, können einige nicht mitfliegen. In diesem Fall wird ihnen das Boarding verweigert.

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, haben Sie Anspruch auf eine Pauschalentschädigung, die auf der gleichen Grundlage wie bei einer Flugannullierung berechnet wird.

In welchen Fällen muss SunExpress Sie nicht entschädigen?

Damit eine Fluggesellschaft Sie entschädigt, muss sie für das Problem verantwortlich sein. In einigen Fällen liegt keine Verantwortung vor, und sie muss daher nicht entschädigen.

SunExpress muss Sie nicht entschädigen:

  • wenn sie es schafft, Sie mindestens 15 Tage im Voraus über die Störung zu informieren;
  • wenn sie Ihnen einen Ersatzflug unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Zeiten anbietet;
  • bei außergewöhnlichen Ereignissen (schlechtes Wetter, geopolitische Probleme, Streiks…).

Der Streik betrifft nur Drittangestellte. Wenn das Personal von SunExpress streikt, ist die Fluggesellschaft verantwortlich und muss Sie entschädigen.


Ihr Sunexpress-Flug war gestört? Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben

Auch wenn SunExpress eine türkische Fluggesellschaft ist, sind Sie, wenn Ihr Flug vom europäischen EU-Raum aus gestartet ist, von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffen.

Aber zwischen dem Wissen um seine Rechte und deren Durchsetzung liegt ein Schritt, der nicht immer einfach zu gehen ist. Sind Sie von dieser Situation betroffen? Delayed kann Ihnen helfen.

Als Spezialisten für die Rechte von Flugreisenden helfen wir Ihnen, eine Entschädigung von den Fluggesellschaften zu verlangen.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.