Fluggesellschaft Turkish Airlines

Turkish Airlines ist die nationale Fluggesellschaft der Türkei. Sie wurde 1933 gegründet und gehört zu den ältesten Fluggesellschaften der Welt.

Obwohl die Türkei nicht Teil der Europäischen Union ist, ist sie ein Nachbarstaat. Daher gibt es regelmäßige Verbindungen zwischen beiden. Turkish Airlines bietet viele Flüge zwischen Europa und der Türkei an und auch zahlreiche Flüge mit Zwischenstopp zu anderen Zielen.

Es ist daher fast sicher, dass Ihr Flug mit Turkish Airlines der europäischen Verordnung unterliegt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles.

Flugzeug am Flughafen der Fluggesellschaft Turkish Airlines

Welche Erstattungsoptionen gibt es bei Turkish Airlines?

Immer mehr Fluggesellschaften bieten Optionen an, damit Sie Ihr Ticket erstattet bekommen können. Turkish Airlines bildet da keine Ausnahme.

Wie bei den Mitbewerbern ist der Nutzen solcher Optionen angesichts der damit verbundenen Mehrkosten fraglich. In der Economy Class haben Sie drei Tarifoptionen:

  • EcoFly
  • ExtraFly
  • PrimeFly

Nur die letzte Option berechtigt zu einer teilweisen Erstattung (mit Gebühren). Für eine vollständige Erstattung müssen Sie einen Flug in der Business Class buchen.

Die Fluggesellschaft bietet Ihnen jedoch eine Reiserücktrittsversicherung an, die unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung ermöglicht.

Wenn Sie Ihr Ticket mit einer Visa Premier-Karte bezahlt haben, bietet diese wahrscheinlich ähnliche Garantien.

Wenn Sie sich entscheiden, ihren Flug zu stornieren, betrachtet die Fluggesellschaft dies in der Regel als Ihre Verantwortung.

Aber in einigen Fällen ist die Erstattung ein gesetzlich vorgesehenes Recht. Es gilt unabhängig von den Optionen, die Sie für Ihr Ticket gewählt haben.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sich um mehr als 5 Stunden verspätet oder überbucht ist, ist auch hier eine Erstattung möglich.


Turkish Airlines und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Welche Flüge sind betroffen?

Laut der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Rechte von Flugreisenden gilt diese für folgende Flüge:

  • Jeder Flug, der von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Schweiz, Norwegen und Island) abfliegt
  • Jeder Flug zu einem Flughafen im europäischen EU-Raum, der von einer Fluggesellschaft mit Sitz in diesem Raum durchgeführt wird.

Turkish Airlines ist keine europäische Fluggesellschaft, daher gilt diese Verordnung nur für Flüge, die von einem europäischen Flughafen abfliegen. Bei einem Flug mit Zwischenstopp zählt jedoch der Abflughafen.


Ihr Flug mit Turkish Airlines ist gestört: Welche Rechte haben Sie?

Wenn Ihr Flug mit Turkish Airlines unter die europäische Verordnung fällt, haben Sie folgende Rechte:

  • Betreuung bis zu Ihrer Ankunft
  • Umbuchung unter ähnlichen Bedingungen
  • Finanzielle Unterstützung für entstandene Kosten (Mahlzeiten, Getränke, Hotel und zwei Telefonanrufe).

Ihre verspätete Ankunft stellt einen Schaden dar. Wenn die Verantwortung von Turkish Airlines nachgewiesen wird, muss sie Sie entschädigen entsprechend.


Die Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine Pauschalentschädigung nach bestimmten Kriterien vor. Diese basiert auf der bei Ihrer Ankunft festgestellten Verspätung.

Im Falle einer Verspätung

Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach folgenden Beträgen und Kriterien:

  • 250 € für einen Flug von weniger als 1500 km ab 2 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
  • 600 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von mehr als 3500 km ab 4 Stunden Verspätung.

Keine Entschädigung wird für Verspätungen unterhalb der genannten Zeiten gezahlt.

Im Falle einer Annullierung

Ihr Flug ist annulliert, wenn er gestrichen und durch einen anderen ersetzt wird.

Wenn dies passiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, unabhängig von der Verspätung. Wenn die Fluggesellschaft Sie jedoch zeitnah umleitet , kann die Entschädigung gekürzt werden.

Dann reduziert sich die Entschädigung auf:

  • 250 auf 125 € für einen Flug von weniger als 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  • 400 auf 200 € für einen außergemeinschaftlichen Flug von 1500 bis 3500 km oder einen gemeinschaftlichen Flug von mehr als 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
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Im Falle von Überbuchung

Es kommt vor, dass ein Flug überbucht ist, auch bekannt als Überreservierung: Die Fluggesellschaft verkauft mehr Tickets, als es Plätze im Flugzeug gibt. Wenn alle Passagiere zum Boarding erscheinen, wird einigen der Einstieg verweigert.

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf eine Entschädigung. Diese wird nach derselben Tabelle wie bei einer Flugannullierung berechnet.

Start eines Turkish Airlines Flugzeugs

Fälle, in denen die Entschädigung ausgeschlossen ist

Im Falle eines Vorfalls auf Ihrem Flug ist die Fluggesellschaft verpflichtet, sich um Sie zu kümmern. Und wenn dieser Vorfall Ihnen eine Entschädigung zusteht, muss sie diese auch zahlen.

Dies setzt jedoch voraus, dass die Fluggesellschaft verantwortlich ist und der Schaden real ist. Bei Flugbeeinträchtigungen ist dies nicht immer der Fall. In folgenden Fällen ist keine Entschädigung geschuldet:

  • Die Fluggesellschaft hat Sie mindestens 15 Tage vor dem Flugdatum informiert
  • Sie werden zu den ursprünglich geplanten Abflug- und Ankunftszeiten umgebucht
  • Außergewöhnliche Umstände (Streik, schlechtes Wetter, Gefahr für das Bordpersonal oder die Passagiere).

Wie sieht es bei einem Streik des Turkish Airlines-Personals aus?

Ein Streik ist ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht entbindet. Dies gilt jedoch nicht für einen Streik des eigenen Personals.

Hier sprechen wir von einem Streik von Drittpersonal: Fluglotsen, Gepäckabfertiger usw.

Wenn das Personal von Turkish Airlines selbst streikt, ist die Fluggesellschaft verantwortlich und muss Sie entschädigen.


Ihr Flug mit Turkish Airlines ist gestört: Was tun?

Ihr Flug kann aus verschiedenen Gründen gestört werden, sei es mit Turkish Airlines oder einer anderen Fluggesellschaft. Diese Störungen können von der Fluggesellschaft verursacht sein oder nicht.

In jedem Fall bleibt die Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner. Sie ist am besten in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten und auf Ihre Anliegen einzugehen.

Im Allgemeinen, wenn Ihr Flug mit Turkish Airlines gestört ist, empfehlen wir Ihnen Folgendes:

  • Informieren Sie sich über die Art des Vorfalls (Verspätung, Annullierung, Überbuchung...) und dessen Grund*
  • Fordern Sie eine Umbuchung so schnell wie möglich
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie auf Ihre Rechte verzichten lassen (Rückerstattungsvorschlag, in bar oder als Gutschein)
  • Bewahren Sie alle Ihre Flugdokumente auf (Boardkarte und Vorfallbenachrichtigungen)
  • Notieren Sie Ihre tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten.

Sobald Sie am Ziel angekommen sind, können Sie abschätzen, ob Ihre Verspätung Ihnen Anspruch auf eine Entschädigung gibt.


Möchten Sie von Turkish Airlines entschädigt werden? Delayed unterstützt Sie dabei

Ihr Flug mit Turkish Airlines hatte eine Verspätung, wurde annulliert oder überbucht? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Aber zwischen dem Wissen um seine Rechte und deren Durchsetzung liegt oft ein großer Unterschied. Die Verfahren können langwierig und kompliziert sein.

Warum überlassen Sie es nicht den Spezialisten, dies für Sie zu erledigen? Delayed, ein Unternehmen, das auf die Rechte von Flugreisenden spezialisiert ist, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.