Flughafen Budapest
Der Flughafen Budapest, gelegen in Ferihegy, 16 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, ist der größte Flughafen Ungarns. Im Jahr 2016 wurden hier über 11 Millionen Passagiere abgefertigt.
Er wird auch Flughafen Ferenc Liszt genannt, in Anlehnung an den Komponisten, ein echtes nationales Symbol.
Im Herzen des europäischen EU-Raums gelegen, bedient dieser Flughafen viele europäische Ziele. Einige Fluggesellschaften fliegen jedoch auch andere Ziele an: Südkorea mit Korean Air, Israel mit Arkia, China mit Air China usw.
Budapest liegt im Herzen Europas. Doch wenn es darum geht, Reisende zu schützen, gilt nicht immer das europäische Recht. Wir erklären Ihnen die Details.

Flugreisen: Was sieht das europäische Recht vor?
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt den Betrieb von Fluggesellschaften. Sie legt ihnen eine Reihe von Verpflichtungen auf und garantiert gleichzeitig Rechte für die Passagiere.
Das Recht, zum Zielort gebracht zu werden
Dieses Recht wird auf europäischer Ebene gewährleistet, aber auch andere Länder garantieren es. Wenn Sie pünktlich am Gate sind und alle erforderlichen Dokumente haben, muss die Fluggesellschaft Sie zum Zielort bringen.
Wenn sie ihren Flug annulliert oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert, muss sie Ihnen eine Lösung anbieten. Sie sollten in der Lage sein, so schnell wie möglich anzukommen.
Das Recht auf Betreuung bei längeren Verzögerungen
Sollten Sie trotz der Bemühungen der Fluggesellschaft verspätet abfliegen, haben Sie Anspruch auf Getränke und Mahlzeiten. Wenn Sie über Nacht bleiben müssen, muss die Fluggesellschaft Ihre Übernachtungskosten übernehmen. Sie haben auch Anspruch auf zwei Telefonate.
Das Recht auf Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung
Wenn Ihr Flug mindestens 2 Stunden verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung.
Diese variiert zwischen 125 und 600 €, je nach Art des Vorfalls und der zurückgelegten Flugstrecke. Die Entschädigung steht Ihnen zu, sofern die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Wie wird das Recht am Flughafen Budapest angewendet?
Der Flughafen Budapest ist ein europäischer Flughafen.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt daher für:
- alle Flüge, die von Budapest oder einem anderen Flughafen im europäischen EU-Raum starten
- alle Flüge nach Budapest, die von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Diese Verordnung gilt daher nicht für Flüge aus Drittländern, die von Fluggesellschaften aus Drittländern durchgeführt werden.
Da jedoch die Mehrheit der Flüge nach Budapest von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Flug betroffen ist.

Hat Ihr Flug am Flughafen Budapest Schwierigkeiten? Delayed unterstützt Sie bei Ihrem Entschädigungsantrag.
Wenn Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Doch an einem ungarischen Flughafen ist es nicht immer einfach, die benötigten Informationen zu erhalten.
Keine Sorge, Ihr Entschädigungsantrag beginnt wirklich erst nach Ihrer Reise. Sie haben bis zu zwei Jahre Zeit, ihn zu stellen. Delayed, Spezialist für die Rechte von Flugreisenden, unterstützt Sie bei diesem Prozess.
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