Flughafen Glasgow

Der internationale Flughafen Glasgow ist seit 1966 in Betrieb. Er ist der zweitgrößte Flughafen Schottlands, nach dem in Edinburgh. Im Jahr 2014 zählte er fast 8 Millionen Reisende.

Trotz des Brexits bleibt der Flugverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sehr hoch. Schottland ist nach wie vor ein beliebtes Reiseziel.

Reisen Sie nach Glasgow oder sind Sie bereits dort? Wir erklären Ihnen Ihre Rechte bei Störungen.

Flugzeug am Flughafen Glasgow

Die europäische Verordnung

Innerhalb der Europäischen Union regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 den Betrieb der zivilen Luftfahrt. Sie sichert eine Reihe von Rechten für Reisende und Pflichten für Fluggesellschaften.

Trotz des Brexits sind viele Flüge nach Edinburgh weiterhin betroffen. Zudem gibt es eine Umsetzung dieser Verordnung im britischen Recht . Dies ist die Verordnung UK 261.


Die von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betroffenen Flüge

Die europäische Verordnung gilt nicht für alle Flüge. Sie betrifft:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich Schweiz, Norwegen und Island) starten
  • alle Flüge zu einem Flughafen im selben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Da der Flughafen Glasgow nicht im europäischen EU-Raum liegt, hängt alles von der Herkunft des ankommenden Fluges ab.

Für Flüge ab Glasgow hängt alles vom Zielort und der operierenden Fluggesellschaft ab.


Die Verordnung UK 261, das britische Äquivalent

Seit dem Brexit hat die Verordnung UK 261 die europäische Verordnung ersetzt.

Sie garantiert den Reisenden die gleichen Rechte, sofern ihr Flug dem britischen Recht unterliegt. Insbesondere gibt es das gleiche Entschädigungsregime, mit einigen Unterschieden in der Berechnungsmethode.


Ihre Rechte am Flughafen Glasgow

Wenn Sie in Glasgow sind, sind Sie meist durch das europäische, britische Recht oder beide geschützt.

Ausgenommen sind Flüge aus Drittländern, die von Drittfluggesellschaften durchgeführt werden. Drei Fluggesellschaften sind betroffen: Air Transat mit Sitz in Kanada, Corendon Airlines in der Türkei und Emirates in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Alle anderen Flüge sichern Ihnen die folgenden Rechte zu.

Das Recht, an Ihr Ziel gebracht zu werden

Wenn Sie ein gültiges Ticket und die erforderlichen Dokumente haben, muss die Fluggesellschaft Sie beim Boarding betreuen.

Ihr Flug kann verspätet oder annulliert sein. Es kann auch vorkommen, dass die Fluggesellschaft Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert. Dennoch ist sie verpflichtet, Sie an Ihr Ziel zu bringen.

Sie muss Ihnen daher eine Umbuchung so schnell wie möglich anbieten. Wenn keine Lösung für Sie zufriedenstellend ist, muss sie Ihnen eine Rückerstattung anbieten.

Beachten Sie jedoch, dass Sie bei Annahme der Rückerstattung auf jegliche weitere Betreuung verzichten. Ebenso verzichten Sie auf jegliche Entschädigung.

Das Recht, unter bestimmten Bedingungen, auf Erstattung Ihrer Ausgaben

Eine erhebliche Verspätung kann Kosten verursachen (Mahlzeiten, Getränke…). Die Fluggesellschaft muss diese übernehmen.

Wenn Sie über Nacht bleiben müssen, kann sie sogar die Hotelkosten übernehmen. Ebenso muss sie, wenn Sie Anrufe tätigen müssen, bis zu zwei Anrufe übernehmen.

Das Recht, unter bestimmten Bedingungen, auf eine Entschädigung

Die europäische Gesetzgebung sieht eine Pauschalentschädigung vor, deren Betrag zwischen 125 und 600 € variiert. Diese Entschädigung gibt es auch in der Verordnung UK 261.

Sie ist an Bedingungen geknüpft. Sie müssen einen Antrag stellen. Die Verspätung muss ein bestimmtes Niveau erreichen, in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen und der Betrag variiert je nach Länge des Fluges.

Vater und Tochter warten am Flughafen Glasgow

Haben Sie eine Störung am Flughafen Glasgow erlebt? Delayed unterstützt Sie

Ob durch britisches oder europäisches Recht, Sie sind bei Ihrem Flug am Flughafen Glasgow abgesichert.

Doch es ist nicht immer einfach, seine Rechte durchzusetzen.

Delayed, der Spezialist für Fluggastrechte, unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.

Ihr Flug hatte eine Verspätung, wurde annulliert oder überbucht? Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Ticket zurück.