Flughafen Hannover

Der Flughafen Hannover wird auch als Flughafen Hannover-Langenhagen bezeichnet. Er liegt in der Stadt Langenhagen, 11 Kilometer nördlich von Hannover, im Norden von Deutschland.

Mit einem Passagieraufkommen von fast 4 Millionen Passagieren im Jahr 2022 ist er der 8. größte Flughafen Deutschlands nach Passagierzahlen und der 9. größte nach Fläche. Vor der Pandemie stieg das Passagieraufkommen auf über 6 Millionen, bevor es einbrach. Seitdem hat sich der Verkehr allmählich erholt. Neue Strecken sind ab 2024 geplant.

25 Fluggesellschaften sind hier vertreten. Sie werden bis zu 63 Ziele in 24 verschiedenen Ländern anfliegen.

15 von ihnen unterliegen der europäischen Regelung. Das bedeutet für Ihre Rechte Folgendes.

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Der Flughafen Hannover und die europäische Regelung

Als deutscher Flughafen unterliegt Hannover-Langenhagen vollständig dem europäischen Recht. Dieses sieht einen ergänzenden Text zu den internationalen Abkommen vor.

Es handelt sich um die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Verordnung gilt für:

  • alle Flüge aus der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz und Island;
  • alle Flüge in den gleichen EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Am Flughafen Hannover sind 12 Fluggesellschaften außerhalb des europäischen EU-Raums ansässig. Wenn diese Fluggesellschaften Flüge aus Drittländern durchführen, unterliegen diese nicht dem europäischen Recht.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  • Air Serbia: Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union, aber Beitrittskandidat. Es hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in sein nationales Recht übernommen. Diese wird daher auf Flüge aus Belgrad angewendet.
  • British Airways: Flüge aus London-Heathrow unterliegen nicht der genannten Verordnung, sondern der Verordnung UK261. Diese ist im britischen Recht verankert und gewährt ähnliche Rechte.

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Hannover?

Wenn Sie am Flughafen Hannover auf eine Störung stoßen, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Diese werden durch internationale Abkommen zur Zivilluftfahrt garantiert. Die europäische Regelung bietet Ihnen zusätzliche Garantien.

Wenn Sie sich mit einem gültigen Flugticket und den erforderlichen Unterlagenn zum Boarding einfinden, muss die Fluggesellschaft Sie bis zu Ihrer Ankunft betreuen.

Es kann vorkommen, dass sie dies nicht tun kann. Ihr Flug kann annulliert oder überbucht sein. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Dieser muss unter den gleichen Bedingungen (ohne Herabstufung und mit ähnlicher Dauer) erfolgen.

Bei einer erheblichen Verspätung haben Sie auch Anspruch auf eine materielle Betreuung: Wenn Sie eine zusätzliche Mahlzeit am Flughafen einnehmen müssen, trägt die Fluggesellschaft die Kosten. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Nacht im Hotel verbringen müssen. Schließlich haben Sie Anspruch auf zwei Telefonate.

Im Falle einer Annullierung, einer Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, eine vollständige Rückerstattung zu verlangen. Achtung, dies bedeutet den Verzicht auf Ihre Reise. Sie verzichten auch auf jegliche Betreuung.

Schließlich können Sie im Falle einer erheblichen Verspätung, einer Überbuchung oder einer Annullierung eine Entschädigung verlangen.

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Fordern Sie eine Entschädigung an, Delayed unterstützt Sie

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine pauschale Entschädigung für verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge vor. Diese ist nicht automatisch: Sie müssen sie beantragen.

Je nach Situation kann der Betrag zwischen 125 und 600 € liegen.

Sie wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Delayed hilft Ihnen bei den Formalitäten.

Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.