Flugverspätung oder -annullierung am Flughafen Marseille

Der Flughafen Marseille bietet seinen Reisenden die Möglichkeit, das ganze Jahr über zu mehr als 107 Zielen zu fliegen. Um allen Reisenden ein unvergessliches Erlebnis zu garantieren, stehen zahlreiche Dienstleistungen zur Verfügung: Geschäfte, Restaurants, WLAN und Toiletten ermöglichen es den Passagieren, sich vor dem Boarding zu entspannen. Zu den Unannehmlichkeiten, die während Ihrer Reise auftreten können, gehören Flugverspätungen oder -annullierungen. Die EU-Verordnung ermöglicht es Ihnen, Entschädigungen für solche Störungen zu erhalten.

Flugzeug von Air Corsica vor dem Flughafen Marseille

 Ihre Rechte am Flughafen Marseille

Während Ihres Aufenthalts am Flughafen Marseille können Situationen auftreten, die die Bedingungen und Zeiten Ihres Boardings und Fluges ändern. Bei Verspätung, Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen. Um jedoch Anspruch auf diese Entschädigung zu haben, ist es wichtig, rechtzeitig am Flughafen zu erscheinen.

 Höhe der Entschädigungen

Die Höhe Ihrer Entschädigung variiert je nach Dauer der Verspätung und Länge der Strecke. Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Beträge, auf die Sie je nach Situation Anspruch haben. 

  • Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € bei 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  • Für einen innereuropäischen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  • Für einen Flug außerhalb der EU von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  • Für einen Flug außerhalb der EU über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € bei mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.

Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 ab?

Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, haben Sie das Recht, eine Entschädigung zu beantragen. Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 eingeführt, um die Rechte der Passagiere zu gewährleisten. Diese Verordnung regelt rechtlich die Bedingungen, unter denen ein Passagier eine Entschädigung erhalten kann. Es gibt zwei Situationen, in denen die Verordnung automatisch Anwendung findet.

  • Passagiere, deren Abflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung des Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
  • Passagiere aus einem Nicht-EU-Staat, deren Ziel und Fluggesellschaft jedoch in der Europäischen Union liegen.

Streik am Flughafen Marseille

Es gibt mehrere Gründe, die zu einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges führen können. Streiks des Personals können zu Störungen führen, die die Bedingungen Ihres Boardings ändern. Beachten Sie, dass Sie im Falle eines Streiks nicht automatisch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Nur Streiks des Personals der Fluggesellschaft ermöglichen es Ihnen, eine Entschädigung zu beantragen. Bei einem Streik des Flughafenpersonals ist keine Entschädigung möglich.


 Entschädigung bei Verspätung am Flughafen Marseille

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zu erhalten. Verspätungen, die auf Störungen zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, wie z.B. ein Streik des Flughafenpersonals, berechtigen Sie nicht zu einer Entschädigung. Bei Verspätungen sollten Sie sich an das Personal der Fluggesellschaft wenden, um den Grund für die Störung zu erfahren.

Beantragen Sie eine Entschädigung für einen annullierten Flug am Flughafen Marseille

Ein annullierter Flug am Flughafen Marseille ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 zu beantragen. Die Beantragung ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Verordnung gilt nur, wenn die Fluggesellschaft die Passagiere weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat.

In diesem Fall wird Ihre pauschale Entschädigung basierend auf der geflogenen Strecke und Ihrer geschätzten Verspätung am Ankunftsflughafen berechnet.


Überbuchung am Flughafen Marseille

Überbuchung oder Überreservierung durch eine Fluggesellschaft bedeutet, dass mehr Tickets verkauft wurden, als Plätze verfügbar sind. In dieser Situation können Sie eine Entschädigung beantragen. Beachten Sie, dass Sie, wenn Sie zu den Freiwilligen gehören, die sich entscheiden, nicht zu fliegen, keinen Anspruch mehr auf diese Entschädigungen haben.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Strecke ab.

  • Für einen Flug bis zu 1.500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
  • Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km können Sie maximal 400 € Entschädigung erhalten.
  • Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 €, und 600 € für eine Strecke zwischen der EU und einem Nicht-EU-Staat.
Mann schaut auf die Abflugtafel am Flughafen Marseille

Was tun bei Problemen mit einem Flug am Flughafen Marseille?

Bei Störungen Ihres Fluges ist es wichtig, alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Flug aufzubewahren:

  • Buchungsunterlagen: Ticketreservierung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
  • Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
  • Quittungen und Belege für Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
  • Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an
  • Fordern Sie Erfrischungen und die Basisdienstleistungen an, auf die Sie bei Verspätung Anspruch haben

Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Marseille

Delayed unterstützt Sie das ganze Jahr über dabei, die Entschädigungen zu erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Ob es sich um eine Flugannullierung, eine Verspätung oder eine Überbuchung handelt, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004/2004 ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung zu erhalten. Kontaktieren Sie unser Team und wir informieren Sie in wenigen Minuten, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wir übernehmen alle Formalitäten, um Ihnen das Leben zu erleichtern. Sie müssen nur noch Ihren nächsten Flug vorbereiten, während Sie auf Ihre Entschädigung warten.