Flughafen München
Der internationale Flughafen München, 28 km nordöstlich von München gelegen, empfängt jährlich über 148 Millionen Passagiere, die auf der Suche nach Abenteuern und Entdeckungen sind.

Die für Reisende zugänglichen Dienste am Flughafen München
Der Flughafen verfügt über zwei Terminals, die Reisen zu über 200 Zielen weltweit ermöglichen. Als echtes Drehkreuz für Reisebegeisterte bietet der Flughafen eine breite Palette an Dienstleistungen, um die Wartezeit vor dem Boarding angenehm zu gestalten. Ob Geschäfte, Restaurants oder einfach nur kostenloses WLAN – hier finden Sie alles, was Sie brauchen, während Sie auf Ihren Abflug warten. Der Flughafen ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto leicht erreichbar. Die sicheren Parkplätze, die den Passagieren zur Verfügung stehen, bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug während Ihres gesamten Aufenthalts abzustellen. Darüber hinaus verfügt der Flughafen über zahlreiche Einrichtungen, die es Ihnen ermöglichen, sich zu entspannen und zu erholen, bevor Sie zu Ihrem Ziel aufbrechen.
Ihre Rechte bei Abflug vom Flughafen München
Bei einer Flugreise können Störungen auftreten, die die Qualität Ihres Fluges beeinträchtigen können. Dazu gehören Verspätungen, Stornierungen oder Überbuchungen. Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt, um Passagiere, die von einer Störung betroffen sind, zu schützen und zu entschädigen. Bei Verspätungen, Stornierungen oder Überbuchungen können Sie daher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung erheben.
Auf welche Entschädigungssumme haben Sie Anspruch?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Ihr Flug eine Verspätung, eine Stornierung oder eine Überbuchung erfahren hat. Die Höhe der von der Fluggesellschaft gezahlten Entschädigung hängt von der Streckenlänge und der Dauer des Fluges ab.
Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben:
- Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € für 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen innereuropäischen Flug über 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 200 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können eine Entschädigung von 200 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union über 3.500 km: Sie können eine Entschädigung von 300 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € für mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.
Welche Flugtypen sind von der europäischen Regelung abgedeckt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde von der Europäischen Union eingeführt, um Passagiere zu entschädigen, die von einer Störung ihres Fluges betroffen sind (Verspätung, Stornierung oder Überbuchung). Es gibt derzeit zwei Situationen, in denen die Verordnung automatisch gilt.
- Passagiere, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Stornierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Ziels.
- Passagiere aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft sich jedoch in der Europäischen Union befinden.
Was tun im Falle eines Streiks?
Wenn ein Streik des Fluggesellschaftspersonals Ihren Flug beeinträchtigt und zu einer Verspätung oder Stornierung führt, können Sie einen Entschädigungsantrag stellen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, im Falle eines Streiks der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu erhalten.
Streiks des Flughafenpersonals sind nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt und berechtigen nicht zu einer Entschädigung.
Was tun, wenn der Flug verspätet ist?
Wenn Ihr Flug verspätet war, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, eine Entschädigung zu erhalten, um die Unannehmlichkeiten auszugleichen. Die Verordnung regelt die Bedingungen für den Anspruch auf Entschädigung rechtlich. Um die Entschädigung zu erhalten, muss es eine Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen in der Europäischen Union geben.
Achtung, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft nur Flüge, deren Verspätung auf besondere Umstände (ein technischer Defekt oder ein operatives Problem) zurückzuführen ist, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Außergewöhnliche Umstände berechtigen nicht zu Entschädigungszahlungen.
Was tun, wenn Ihr Flug ab München annulliert wird?
Eine Flugannullierung , die Sie daran hindert, an Bord zu gehen, gehört zu den Situationen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu einer Entschädigung berechtigen. Um Ihre Entschädigung zu erhalten, muss die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgt sein.
Im Falle einer Annullierung muss die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den vollen Preis Ihres Flugtickets erstatten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten, wird Ihre Pauschalentschädigung auf Grundlage der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen.
Überbuchter Flug ab Flughafen München
Überbuchung oder Überreservierung bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Wenn Sie von einer Überbuchung betroffen sind, können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen.
Achtung, um Anspruch auf Entschädigung zu haben, dürfen Sie nicht zu den Freiwilligen gehören, die sich bereit erklären, nicht an Bord zu gehen.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge ab. Für einen Flug bis zu 1.500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
- Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
- Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 €, und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.

Wie reagieren bei einem Problem beim Abflug vom Flughafen München?
Wenn Ihr Flug durch eine Verspätung, eine Stornierung oder eine Überbuchung beeinträchtigt wurde, können Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung erheben. Achten Sie darauf, die unten aufgeführten Dokumente aufzubewahren, um Ihr Dossier korrekt zusammenzustellen.
- Buchungsunterlagen: Buchungsbestätigung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
- Boardingkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
- Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Stornierung von der Fluggesellschaft an
Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen München
Störungen können auf Ihrem Flug auftreten und die Qualität Ihrer Reise beeinträchtigen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt und entschädigt Passagiere, die von einer Verspätung, einer Stornierung oder einer Überbuchung betroffen sind. Delayed begleitet das ganze Jahr über Reisende, die einen Entschädigungsantrag bei einer Fluggesellschaft stellen möchten. Wir übernehmen alle administrativen Schritte für Sie, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie Ihren nächsten Flug planen, während Sie auf Ihre Entschädigung warten.