Flughafen Oslo-Gardermoen

Mit fast 30 Millionen Reisenden pro Jahr ist der Flughafen Oslo-Gardermoen der größte in Norwegen und der zweitgrößte in Skandinavien, nach dem Flughafen Kopenhagen in Dänemark.

Check-in-Bereich am Flughafen Oslo-Gardermoen

Der Flughafen Oslo-Gardermoen: Ein Flughafen von internationalem Rang 

Obwohl er Verbindungen zu allen skandinavischen Ländern, Finnland und den baltischen Staaten bietet, bleibt er ein internationaler Flughafen. Oslo-Gardermoen betreibt Flüge in ganz Europa sowie in benachbarte Länder (Türkei, Israel, Golfstaaten usw.). Er bietet auch eine ständige transatlantische Verbindung nach Miami mit Norse Atlantic Airways und zahlreiche saisonale Strecken, die einige asiatische, lateinamerikanische und afrikanische Länder bedienen.

Obwohl Norwegen nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hat es eine Reihe von europäischen Verordnungen übernommen, darunter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Hier erfahren Sie, wie Ihre Rechte am Flughafen Oslo-Gardermoen und generell auf norwegischem Boden gelten.


Ihre Rechte am Flughafen Oslo-Gardermoen

Obwohl Norwegen nicht Teil der Europäischen Union ist, gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch für Norwegen, ähnlich wie für die Schweiz und Island.

Rechtlich gesehen wird Oslo-Gardermoen als europäischer Flughafen betrachtet. Bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in gleicher Weise.

Diese Verordnung legt insbesondere ein Pauschalentschädigungssystem und Anspruchskriterien fest. Im Falle eines Vorfalls ist die Fluggesellschaft, die verantwortlich ist, zur Entschädigung verpflichtet.

Sie ist von der Entschädigungspflicht befreit:

  • wenn sie Sie mindestens zwei Wochen im Voraus über den Vorfall informiert hat
  •  wenn sie Sie zu ähnlichen Abflug- und Ankunftszeiten umgebucht hat
  •  bei außergewöhnlichen Umständen (Wetterbedingungen, Streik, Risikosituationen usw.)

Höhe der Entschädigungen

Die europäische Gesetzgebung sieht ein System derPauschalentschädigung vor, das die europäische Fluggesellschaft im Falle von Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zahlen muss. Diese Entschädigung beträgt:

  • 250 € für Flüge unter 1500 km bei einer Verspätung von mindestens 2 Stunden
  •  400 € für innereuropäische Flüge über 1500 km oder außereuropäische Flüge von 1500 bis 3500 km bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden
  •  600 € für außereuropäische Flüge über 3500 km bei einer Verspätung von mindestens 4 Stunden

Welche Flüge sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nach bestimmten Kriterien. Sie betrifft:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union sowie in Norwegen, der Schweiz und Island starten
  •  Flüge zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, die von einer in einem dieser Länder ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Da der Flughafen Oslo-Gardermoen in Norwegen liegt, fällt er unter diese Verordnung.


Streik am Flughafen Oslo-Gardermoen

Die europäische Regelung betrachtet Streiks als außergewöhnliche Umstände. Wenn diese zu einer Verspätung oder Annullierung führen, gilt die Fluggesellschaft nicht als verantwortlich.

Aber es hängt davon ab, wer streikt. Ein Flughafen hat viele Berufsgruppen. Ob Sicherheit, Fluglotsen oder Gepäckabfertiger. Alle sind für den reibungslosen Betrieb des Flughafens unerlässlich. Vor allem aber haben alle unterschiedliche Arbeitgeber.

Wenn Ihr Flug wegen eines Streiks der Fluglotsen verspätet oder annulliert wird, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Sie muss Sie daher nicht entschädigen.

Wenn jedoch das eigene Personal der Fluggesellschaft streikt (Flug- oder Bodenpersonal), ist sie verantwortlich. In diesem Fall muss sie Sie entschädigen.


Entschädigung bei Flugverspätung am Flughafen Oslo-Gardermoen

Hier betrachten wir Flüge, die von Oslo-Gardermoen abfliegen oder nach Oslo-Gardermoen fliegen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen, der Schweiz oder Island durchgeführt werden.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, muss die Verantwortung der Fluggesellschaft nachgewiesen werden. Dies setzt auch voraus, dass die Verspätung ein gewisses Ausmaß erreicht, wie in der Höhe der Entschädigungen angegeben.

Unterhalb dieser Schwellenwerte wird die Verspätung als im Rahmen des Zumutbaren betrachtet. Sie sind daher nicht entschädigungsberechtigt.

Flugzeuge warten auf Passagiere am Flughafen Oslo-Gardermoen

Entschädigung bei einem annullierten Flug am Flughafen Oslo-Gardermoen beantragen

Wenn Ihr Flug annulliert wird, ist die Situation etwas anders. Die Entschädigung ist auch bei einer geringen Verspätung fällig.

Diese Entschädigung kann jedoch halbiert werden, wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine Umbuchung mit einer angemessenen Verspätung anbietet. Sie beträgt dann:

  • 250 auf 125 € für Flüge unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  •  400 auf 200 € für außereuropäische Flüge von 1500 bis 3500 km oder innereuropäische Flüge über 1500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
  •  600 auf 300 € für außereuropäische Flüge über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

Überbuchung von Flügen am Flughafen Oslo-Gardermoen

Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Dies gilt auch im Falle eines Streiks oder anderer außergewöhnlicher Umstände.

Sie ist daher verpflichtet, Sie nach dem gleichen Schema wie bei Annullierungen zu entschädigen.


Was tun bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Oslo-Gardermoen?

Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, erfahren Sie dies in der Regel über die Flughafenanzeigen. Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, erfahren Sie dies zu dem Zeitpunkt, zu dem sie stattfinden sollte.

In beiden Fällen ist die Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner . Auch wenn die Fluggesellschaft nicht für den Vorfall verantwortlich ist, hat sie eine Reihe von Verpflichtungen:

  • Sie über den Grund des Vorfalls zu informieren
  •  bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Umbuchung anzubieten
  • Ihnen Mahlzeiten und Getränke anzubieten, wenn Sie diese am Flughafen einnehmen müssen
  • Ihre Unterkunft zu finanzieren, wenn Ihr Flug bis zum nächsten Tag warten muss
  • Ihre Telefonate zu erstatten, falls erforderlich (Sie haben Anspruch auf zwei Anrufe)

Delayed unterstützt Sie bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Oslo-Gardermoen

Ihr Flug wurde ab Oslo-Gardermoen gestört? Oder Sie flogen nach Oslo-Gardermoen mit einer europäischen Fluggesellschaft? Sie könnten Anspruch auf eine Pauschalentschädigung haben, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehen ist.

Aber der Prozess kann langwierig sein und die Fluggesellschaft ist nicht immer kooperativ. Möchten Sie Ihre Rechte geltend machen, ohne sich zu erschöpfen? Delayed kann Ihnen helfen.

Delayed ist ein Unternehmen, das auf die Rechte von Flugreisenden spezialisiert ist. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € Entschädigung für Ihr Flugticket.