Flughafen Palma de Mallorca

Der Flughafen Palma de Mallorca, gelegen auf der gleichnamigen Insel, ist der drittgrößte Flughafen Spaniens mit jährlich 26 Millionen Reisenden .

Er wurde 1958 in Son Sant Joan für die Öffentlichkeit geöffnet. Ursprünglich war es ein Militärflughafen, aber die spanische Armee reduzierte dort nach und nach ihre Aktivitäten, bis der zivile Luftverkehr vollständig übernommen wurde.

Heute ist Mallorca nicht nur die größte Insel der Balearen, sondern auch eine der wichtigsten Inseln im Mittelmeer. Kein Wunder also, dass sie Touristen aus ganz Europa und Nordafrika anzieht.

Welche Reisenden sind von der europäischen Verordnung betroffen? Das erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Außenansicht Flughafen Palma de Mallorca

Ihre Rechte am Flughafen Palma de Mallorca

Obwohl die Balearen Inseln sind, gehören sie zu Spanien. Sie sind daher Teil des europäischen EU-Raums. Somit gilt die europäische Verordnung für dieses Gebiet.

Und natürlich gilt auch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 . Diese Verordnung garantiert eine Reihe von Rechten für Flugpassagiere im europäischen EU-Raum.

Sie sieht unter anderem eine pauschale Entschädigungstabelle im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung vor.

Höhe der Entschädigungen

Diese Entschädigungen hängen von der zurückgelegten Flugstrecke und der Verspätung bei der Ankunft ab.

Im Falle einer Umbuchung kann eine Kürzung auf diese Entschädigungen angewendet werden, aber die pauschale Basis ist wie folgt:

  • 250 € für einen Flug unter 1500 km mit mehr als 2 Stunden Verspätung
  • 400 € für einen innereuropäischen Flug über 1500 km oder einen außereuropäischen Flug von 1500 bis 3500 km mit mehr als 3 Stunden Verspätung 
  •  600 € für einen außereuropäischen Flug über 3500 km mit mehr als 4 Stunden Verspätung.
Tarmac Luftaufnahme vom Flughafen Palma de Mallorca

Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?

Diese Verordnung betrifft:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island) abfliegen
  •  alle Flüge zu einem Flughafen im europäischen EU-Raum (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island), die von einer in einem dieser Länder ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden. 

Wenn Ihr Flugzeug vom Flughafen Palma de Mallorca abfliegt, gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , es sei denn, Sie sind im Transit. Wenn Ihr Flug nach Palma de Mallorca geht, hängt es davon ab, von welchem Flughafen Sie abgeflogen sind und welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Diese muss im EU-Raum ansässig sein.


Streik am Flughafen Palma de Mallorca

Die Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass die Verantwortung der Fluggesellschaft nachgewiesen ist.

Ob ein Flug stattfindet, hängt nicht nur von den Fluggesellschaften ab. Andere Personen arbeiten dort und haben andere Arbeitgeber. Die Gepäckabfertiger arbeiten für Drittunternehmen. Die Fluglotsen arbeiten für die Flughäfen usw. Wenn sie streiken, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich und muss Sie daher nicht entschädigen. Wenn jedoch das fliegende Personal der Fluggesellschaft streikt, ist diese verantwortlich und muss Sie entschädigen.


Entschädigung bei Flugverspätung am Flughafen Palma de Mallorca

Wenn Ihr Flug verspätet ist, gilt die pauschale Entschädigungstabelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Allerdings, wenn die Verspätung unter den in der Verordnung vorgesehenen Schwellen bleibt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.


Entschädigung bei Annullierung eines Flugs in Palma de Mallorca beantragen

Im Falle einer Annullierung ist die Situation anders. Sie bedeutet die vollständige Streichung Ihres Flugs und möglicherweise die Bereitstellung eines neuen Flugs mit einer neuen Nummer.

Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Liegt die verursachte Verspätung jedoch unter den Schwellen, wird diese gekürzt. Sie beträgt dann:

  • von 250 auf 125 € für einen Flug unter 1500 km mit weniger als 2 Stunden Verspätung
  • von 400 auf 200 € für einen innereuropäischen Flug über 1500 km oder einen außereuropäischen Flug von 1500 bis 3500 km mit weniger als 3 Stunden Verspätung
  •  von 600 auf 300 € für einen außereuropäischen Flug über 3500 km mit weniger als 4 Stunden Verspätung.

Überbuchung am Flughafen Palma de Mallorca

Wenn Ihr Flug von einer Überbuchung betroffen ist, kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihnen das Boarding verweigert. In diesem Fall muss sie Sie gemäß der pauschalen Entschädigungstabelle der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 entschädigen. Wenn sie es schafft, Sie in einem angemessenen Zeitraum umzubuchen, kann diese Entschädigung genauso gekürzt werden wie bei einer Annullierung.


Was tun bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Palma de Mallorca?

Wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist, erfahren Sie dies wahrscheinlich über die Anzeigetafeln im Flughafen. Im Falle einer Nichtbeförderung erfahren Sie es eher durch das Bodenpersonal der Fluggesellschaft.

In jedem Fall bleibt diese Ihr vorrangiger Ansprechpartner. Achten Sie darauf:

  • den Grund für das Ereignis zu erfragen
  • sich über die voraussichtlichen Bearbeitungszeiten zu informieren 
  • wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, fordern Sie die Ihnen zustehende pauschale Entschädigung an
  •  wenn Ihre Verspätung bedeutet, dass Sie am Flughafen essen oder schlafen müssen, fordern Sie die Übernahme durch die Fluggesellschaft. Dies ist ihre Pflicht.
  •  Sie haben Anspruch auf zwei Telefonate. Wenn jemand auf Sie bei der Ankunft wartet, nutzen Sie die Gelegenheit, um ihn zu informieren.

Im Falle einer Annullierung oder Überbuchung können Sie eine Rückerstattung verlangen. Beachten Sie jedoch, dass dies bedeutet, dass Sie auf diesen Flug verzichten. Sie verzichten damit auch auf Ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft.


Delayed hilft Ihnen bei Störungen am Flughafen Palma de Mallorca

Haben Sie die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, nicht beantragt und befürchten, dass es zu spät ist? Die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union geben Ihnen zwei Jahre Zeit, um eine Beschwerde einzureichen.

Wenn die Entschädigungsfristen lang sind und das Ergebnis nicht immer sicher ist, haben Sie eine Lösung: Lassen Sie ein spezialisiertes Unternehmen dies für Sie übernehmen.

Delayed, Spezialist für die Rechte von Flugpassagieren, übernimmt Ihre Beschwerde. Wenn Sie eine Verspätung, eine Flugannullierung oder eine Überbuchung erlebt haben, kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € zurück.