Flughafen Paris Orly

Mit seinen 4 Terminals und über 176 nationalen und internationalen Zielen ist der Flughafen Paris-Orly ein unverzichtbarer Knotenpunkt für viele abenteuerlustige Reisende. 

Außenansicht des Flughafens Paris Orly

Der Flughafen Paris-Orly: Eine unverzichtbare Flughafenstruktur in Frankreich 

Im Süden der Île-de-France gelegen, beschäftigt der Flughafen über 150.000 Personen , um den Passagieren ein magisches und unvergessliches Flugerlebnis zu bieten. Für den Zugang zu Ihrem Abflug stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung. Sie können entweder die privaten und sicheren Parkplätze nutzen, um mit dem Auto zum Flughafen zu gelangen, oder die öffentlichen Verkehrsmittel für eine entspanntere Anreise wählen. Der Flughafen bietet eine große Auswahl an Geschäften und Restaurants, die Ihnen die Wartezeit bis zum Abflug verkürzen. Dank des kostenlosen und unbegrenzten WLANs und der Ladestationen für Mobilgeräte können Sie Ihre Lieblingsserie oder Ihren Lieblingsfilm ansehen oder Ihren Urlaubsplan vorbereiten. 


 Ihre Rechte am Flughafen Paris-Orly

Ein Flug kann durch verschiedene Störungen beeinträchtigt werden, die sich direkt auf Ihren Flug auswirken. Dazu gehören Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde von der Europäischen Union eingeführt, um Reisende zu schützen. Sie ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Ihr Flug gestört wurde. Achtung, bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein, um diese finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Passagier wartet am Flughafen Paris Orly

Die Höhe der Entschädigungen

Im Falle einer Störung Ihres Fluges, sei es eine Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, können Sie eine Entschädigung bei Ihrer Fluggesellschaft beantragen. Die Höhe dieser Entschädigung variiert je nach Dauer und Länge des Fluges. 

Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben.

  • Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € bei 2 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
  •  Für einen innereuropäischen Flug über 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 200 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
  •  Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können eine Entschädigung von 200 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
  •  Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union über 3.500 km: Sie können eine Entschädigung von 300 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € bei mehr als 4 Stunden Verspätung beanspruchen.

Welche Flüge sind durch die Verordnung 261/2004 abgedeckt? 

Die von der Europäischen Union eingeführte Verordnung (EG) Nr. 261 hat zum Ziel, Fluggäste bei Störungen zu schützen und zu entschädigen. 

Diese Störung kann eine Annullierung, Verspätung oder Überbuchung sein. Es gibt zwei Arten von Situationen, in denen die Verordnung automatisch Anwendung findet.

  • Reisende, deren Zielflughafen innerhalb der Europäischen Union liegt, können bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges eine Entschädigung beantragen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder dem Zielland.
  •  Reisende aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft sich in der Europäischen Union befinden.

Streik am Flughafen Paris-Orly

Die Verordnung (EG) Nr. 261 sieht vor, dass Passagiere bei Störungen während eines Fluges eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft beantragen können. Streiks des Personals der Fluggesellschaft ermöglichen es Ihnen, eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Achtung, Streiks des Flughafenpersonals berechtigen nicht zu finanziellen Entschädigungen.

 Entschädigung für eine Flugverspätung am Flughafen Paris-Orly

Eine Flugverspätung wirkt sich direkt auf Ihren Aufenthalt aus. Daher besagt die Verordnung (EG) Nr. 261, dass Sie im Falle einer Flugverspätung eine Entschädigung beantragen können. 

In der Verordnung ist festgelegt, dass bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen der Europäischen Union die Passagiere des verspäteten Fluges eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen können. 

Achtung, die Verordnung (EG) Nr. 261 gilt nur in Fällen, in denen die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Dies kann ein technischer Defekt oder ein operatives Problem sein. Außergewöhnliche Umstände führen in der Regel nicht zu einer Entschädigungszahlung.


 Entschädigung bei einem annullierten Flug am Flughafen Paris-Orly

Wenn Ihr Flug annulliert wird, ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, um die entstandenen Unannehmlichkeiten auszugleichen. Um diese Entschädigung zu erhalten, muss die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgen. Die Verordnung geht davon aus, dass Reisende in diesem Fall nicht genügend Zeit haben, eine alternative Lösung für den annullierten Flug zu finden. 

Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen. Achtung, die Höhe der Entschädigung variiert je nach Dauer der Verspätung und Länge des Fluges.


Überbuchung von Flügen am Flughafen Paris-Orly

Bei Ihrer Ankunft am Flughafen können Sie von einer Überbuchung betroffen sein. Diese Praxis, auch als Überreservierung bekannt, bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze verfügbar sind. Wenn Ihr Flug überbucht wurde, können Sie eine Entschädigung bei Ihrem Luftfahrtunternehmen beantragen.

Um Ihre Entschädigung zu erhalten, dürfen Sie nicht zu den Freiwilligen gehören, die auf das Boarding ihres Fluges verzichten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Strecke ab. 

  • Für einen Flug bis zu 1.500 km können Sie maximal 250 € beanspruchen.
  •  Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € beanspruchen.
  •  Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 €, und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.

Was tun bei Problemen während eines Fluges am Flughafen Paris-Orly?

Im Falle einer Störung Ihres Fluges können Sie eine Entschädigung bei Ihrer Fluggesellschaft beantragen. Die folgenden Dokumente können in Ihrem Beschwerdedossier verwendet werden:

  • Buchungsunterlagen: Ticketreservierung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
  •  Boardingkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
  •  Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
  •  Fordern Sie eine Verspätungs- oder Annullierungsbescheinigung von der Fluggesellschaft an

 Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Paris-Orly

Viele Störungen können Ihren Flug beeinträchtigen und Ihre Reise sowie Ihren Aufenthalt beeinflussen. Die Verordnung (EG) Nr. 261 ermöglicht es Ihnen, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, um die Unannehmlichkeiten auszugleichen. 

Wenn Sie von einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen sind, kontaktieren Sie schnell Delayed. Wir übernehmen die Beantragung der Entschädigung für Sie. Sobald der Antrag genehmigt ist, können Sie Ihren neuen Flug ab dem Flughafen Paris-Orly buchen.