Flughafen Stuttgart
Der Flughafen Stuttgart wurde 1939 als Ersatz für den alten Flughafen Böblingen gebaut.
Nach dem Krieg wurde er zu einer französischen Militärbasis und 1948 an die Stadt Stuttgart zurückgegeben. Als Teil der Region Stuttgart, einer Metropole mit fast drei Millionen Einwohnern, ist er der 6. größte Flughafen Deutschlands mit über 10 Millionen Passagieren pro Jahr.
Im Herzen der Europäischen Union gelegen, unterliegt dieser Flughafen natürlich dem europäischen Recht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wir erklären Ihnen, was das bedeutet.

Welche Flüge fallen unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004?
Obwohl Stuttgart ein deutscher Flughafen ist, stammt die Mehrheit der Fluggesellschaften , die hier operieren, aus anderen Ländern.
Natürlich gibt es einige deutsche Fluggesellschaften (Lufthansa, TUI Fly Deutschland, Eurowings). Aber der Flughafen bedient auch mehrere Fluggesellschaften aus Nordafrika und dem Nahen Osten.
Zur Erinnerung: Die Flüge , die unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fallen, sind:
- alle Flüge, die vom Flughafen Stuttgart oder einem anderen europäischen Flughafen abfliegen
- alle Flüge nach Stuttgart, die von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz im europäischen EU-Raum hat (einschließlich Norwegen, Schweiz und Island).
Flüge aus der Europäischen Union sind abgedeckt. Aber Flüge aus Drittländern, durchgeführt von Fluggesellschaften wie Turkish Airlines oder Nouvelair (eine tunesische Fluggesellschaft), sind nicht betroffen.
Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Flug unter die europäische Regelung fällt.
Welche Rechte gewährt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004?
Wenn Sie am Flughafen Stuttgart in Schwierigkeiten geraten, hat die Fluggesellschaft, die Sie betreut, bestimmte Verpflichtungen. Für Sie sind das Rechte.

Schnellstmögliche Beförderung zum Zielort
Sie haben ein Flugticket bei einer Fluggesellschaft gekauft. Wenn Sie pünktlich erscheinen und Ihre Unterlagen in Ordnung sind, muss die Fluggesellschaft Sie zum Ziel bringen.
Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert wird oder Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Lösung anbieten.
Materielle Unterstützung
Wenn Ihre Verspätung länger dauert, können zusätzliche Kosten entstehen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet die Fluggesellschaft, diese für Sie zu übernehmen. Sie muss Ihnen insbesondere Mahlzeiten und Getränke bereitstellen oder diese finanzieren.
Sie muss auch Ihre Übernachtungskosten übernehmen, wenn Sie über Nacht bleiben müssen. Sie haben auch Anspruch auf zwei kostenlose Telefonate.
Rückerstattung unter bestimmten Bedingungen
Im Falle einer Flugannullierung, einer Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können Sie eine Rückerstattung von Ihrer Fluggesellschaft verlangen.
Die Rückerstattung bedeutet den Verzicht auf Ihre Reise und jegliche Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Sie schließt auch jede spätere Entschädigung aus.
Pauschale Entschädigung
Die europäische Regelung sieht auch eine pauschale Entschädigung vor, deren Höhe je nach Art der Störung, der Flugstrecke und der festgestellten Verspätung zwischen 125 und 600 € variiert.
Hatten Sie Schwierigkeiten am Flughafen Stuttgart? Delayed unterstützt Sie bei Ihren Ansprüchen.
Bei Flugreisen gibt es oft unvorhergesehene Ereignisse.
Ihr Flug war verspätet, annulliert oder überbucht? Wenn Sie in Stuttgart oder einem anderen Flughafen im europäischen EU-Raum waren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Sie möchten diese beantragen, aber der Prozess erscheint Ihnen schwierig? Delayed unterstützt Sie.
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie bis zu 600 € für Ihr Flugticket zurück.