Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

Die skandinavische Fluggesellschaft SAS Scandinavian bedient Ziele weltweit, sei es in den skandinavischen Ländern, in Europa, Afrika, Asien oder Nordamerika. Die Fluggesellschaft verfügt über eine Flotte von mehr als 107 Flugzeugen, die es ihr ermöglichen, alle ihre Passagiere zu befördern. Um das Kundenerlebnis zu verbessern, bietet die Fluggesellschaft Dienstleistungen wie ein Treueprogramm an, das Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Services bietet.

Flugzeuge der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines am Flughafen

Wie kann man sich einen Flug von SAS Scandinavian Airlines erstatten lassen

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Regeln für Stornierungen oder Änderungen von Flugtickets durch Passagiere. Wenn Sie aus persönlichen Gründen Ihren Flug nicht antreten können, sollten Sie die Tarifbedingungen der Fluggesellschaften konsultieren, um deren Erstattungs- oder Stornierungsrichtlinien zu erfahren. SAS Scandinavian gibt auf ihrer Website an, dass Sie je nach gewähltem Tickettyp Änderungen an Ihrem Flugticket vornehmen können. Es können Umbuchungsgebühren anfallen. Auf der Website der Fluggesellschaft wird ebenfalls angegeben, dass reguläre SAS-Tickets bis zu einer Stunde vor Abflug geändert werden können. Einige Tickets, wie SAS Go Light, SAS Go Smart und SAS Youth Ticket, erlauben keine Erstattung. Achtung, wenn Sie Ihre Buchung über ein Reisebüro oder eine Reise-Website vorgenommen haben, müssen Sie diese kontaktieren, um die verfügbaren Optionen zu erfahren.


Ihre Rechte bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

Eine Flugreise kann  Störungen aufweisen, die Ihre Reise beeinträchtigen. Dies kann ein  Verspätung, eine  Stornierung oder eine  Überbuchung sein. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, können Sie gemäß der  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung erheben.


Höhe der Entschädigungen 

Wenn Sie während Ihrer Reise eine  Verspätung, eine  Stornierung oder eine  Überbuchung  Ihres Fluges erlitten haben, können Sie von der Fluggesellschaft eine  Entschädigung  verlangen. Die  Höhe  der Entschädigung hängt von der  Streckenlänge  und der  geschätzten Verspätung ab.

Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben können.

  • Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € für 2 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
  • Für einen innereuropäischen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
  • Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
  • Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € für mehr als 4 Stunden Verspätung beanspruchen.

Was deckt die europäische Verordnung ab?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zielt darauf ab, Passagiere zu entschädigen, die von einer Störung (Verspätung,  Stornierung  oder  Überbuchung) ihres Fluges betroffen sind. Derzeit gibt es zwei Situationen, in denen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 automatisch gilt und die eine  Entschädigung ermöglichen. 

  • Passagiere, deren Ankunftsflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Stornierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
  • Passagiere aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft in der Europäischen Union liegen.

Streiks bei der Fluggesellschaft 

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt nur  Streiks des Fluggesellschaftspersonals  ab. Nur in diesem Fall können Sie eine  Entschädigung  von der Fluggesellschaft verlangen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nicht für Streiks des Flughafenpersonals. 


Entschädigung bei Flugverspätung mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

Ihr Flug hatte Verspätung? Die  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, bei der  Fluggesellschaft eine  Entschädigung zu beantragen. Beachten Sie, dass die Verordnung vorschreibt, dass eine Verspätung von  mehr als 2 Stunden  an einem Flughafen in der Europäischen Union vorliegen muss, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Die  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt  nur für Flüge , deren Verspätung auf  besondere Umstände  zurückzuführen ist, wie ein technischer Defekt oder ein betriebliches Problem, für das die  Fluggesellschaft verantwortlich ist.


Entschädigung bei Flugstornierung mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

Wenn Ihr Flug  storniert wird, können Sie vom Luftfahrtunternehmen eine  finanzielle Entschädigung  verlangen. Die Stornierung muss jedoch  weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgen. Das Gesetz geht davon aus, dass die Passagiere nicht genügend Zeit hatten, um eine alternative Lösung zu finden.

Wenn Ihr Flug storniert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den vollen Preis Ihres Flugtickets erstatten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten, wird Ihre  Pauschalentschädigung  basierend auf der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu  600 € pro Reisendem betragen.

Stornierter Flug der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

Überbuchung bei der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

 Überbuchung, auch bekannt als  Überreservierung, bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Flugtickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Diese Situation ermöglicht es Ihnen, von der Fluggesellschaft eine  finanzielle Entschädigung  zu erhalten.

Achtung, um Anspruch auf Entschädigung zu haben, dürfen Sie nicht zu den Freiwilligen gehören, die sich bereit erklären, nicht einzusteigen.

  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge ab. Für einen Flug bis zu 1500 km können Sie maximal 250 € beanspruchen.
  • Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € beanspruchen.
  • Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 € und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.

Was tun bei Problemen während eines Fluges mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines?

Wenn Ihr Flug Störungen hatte, die Ihre Ankunfts- oder Abflugzeit beeinträchtigt haben, können Sie eine Entschädigung beanspruchen. Um eine vollständige Reklamationsakte zu haben, bewahren Sie bitte die folgenden Dokumente auf:

  • Buchungsdokumente: Buchungsbestätigung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets.
  • Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
  • Quittungen und Belege für Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
  • Fordern Sie eine Verspätungs- oder Stornierungsbescheinigung von der Fluggesellschaft an

Delayed unterstützt Sie bei Störungen mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines

Ihr Flug hatte eine  Verspätung, eine  Stornierung  oder eine  Überbuchung ? Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu erhalten. 

Keine Sorge, bei Delayed übernehmen wir alle administrativen Schritte für Sie, um Ihre Entschädigung zu erhalten. Sie müssen nur Ihre nächste Reise planen, während Sie auf Ihre Entschädigung warten.