Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines
Die skandinavische Fluggesellschaft SAS Scandinavian bedient Ziele weltweit, sei es in den skandinavischen Ländern, in Europa, Afrika, Asien oder Nordamerika. Die Fluggesellschaft verfügt über eine Flotte von mehr als 107 Flugzeugen, die es ihr ermöglichen, alle ihre Passagiere zu befördern. Um das Kundenerlebnis zu verbessern, bietet die Fluggesellschaft Dienstleistungen wie ein Treueprogramm an, das Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Services bietet.

Wie kann man sich einen Flug von SAS Scandinavian Airlines erstatten lassen?
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Regeln für Stornierungen oder Änderungen von Flugtickets durch Passagiere. Wenn Sie aus persönlichen Gründen Ihren Flug nicht antreten können, sollten Sie die Tarifbedingungen der Fluggesellschaften konsultieren, um deren Erstattungs- oder Stornierungsrichtlinien zu erfahren. SAS Scandinavian gibt auf ihrer Website an, dass Sie je nach gewähltem Tickettyp Änderungen an Ihrem Flugticket vornehmen können. Es können Umbuchungsgebühren anfallen. Auf der Website der Fluggesellschaft wird ebenfalls angegeben, dass reguläre SAS-Tickets bis zu einer Stunde vor Abflug geändert werden können. Einige Tickets, wie SAS Go Light, SAS Go Smart und SAS Youth Ticket, erlauben keine Erstattung. Achtung, wenn Sie Ihre Buchung über ein Reisebüro oder eine Reise-Website vorgenommen haben, müssen Sie diese kontaktieren, um die verfügbaren Optionen zu erfahren.
Ihre Rechte bei Flugbeeinträchtigungen mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines
Eine Flugreise kann Störungen aufweisen, die Ihre Reise beeinträchtigen. Dies kann ein Verspätung, eine Stornierung oder eine Überbuchung sein. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, können Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung erheben.
Höhe der Entschädigungen
Wenn Sie während Ihrer Reise eine Verspätung, eine Stornierung oder eine Überbuchung Ihres Fluges erlitten haben, können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge und der geschätzten Verspätung ab.
Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben können.
- Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € für 2 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
- Für einen innereuropäischen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr beanspruchen.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € für mehr als 4 Stunden Verspätung beanspruchen.
Was deckt die europäische Verordnung ab?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zielt darauf ab, Passagiere zu entschädigen, die von einer Störung (Verspätung, Stornierung oder Überbuchung) ihres Fluges betroffen sind. Derzeit gibt es zwei Situationen, in denen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 automatisch gilt und die eine Entschädigung ermöglichen.
- Passagiere, deren Ankunftsflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Stornierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
- Passagiere aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft in der Europäischen Union liegen.
Streiks bei der Fluggesellschaft
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt nur Streiks des Fluggesellschaftspersonals ab. Nur in diesem Fall können Sie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nicht für Streiks des Flughafenpersonals.
Entschädigung bei Flugverspätung mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines
Ihr Flug hatte Verspätung? Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu beantragen. Beachten Sie, dass die Verordnung vorschreibt, dass eine Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen in der Europäischen Union vorliegen muss, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nur für Flüge , deren Verspätung auf besondere Umstände zurückzuführen ist, wie ein technischer Defekt oder ein betriebliches Problem, für das die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Entschädigung bei Flugstornierung mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines
Wenn Ihr Flug storniert wird, können Sie vom Luftfahrtunternehmen eine finanzielle Entschädigung verlangen. Die Stornierung muss jedoch weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgen. Das Gesetz geht davon aus, dass die Passagiere nicht genügend Zeit hatten, um eine alternative Lösung zu finden.
Wenn Ihr Flug storniert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den vollen Preis Ihres Flugtickets erstatten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten, wird Ihre Pauschalentschädigung basierend auf der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen.

Überbuchung bei der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines
Überbuchung, auch bekannt als Überreservierung, bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Flugtickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Diese Situation ermöglicht es Ihnen, von der Fluggesellschaft eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Achtung, um Anspruch auf Entschädigung zu haben, dürfen Sie nicht zu den Freiwilligen gehören, die sich bereit erklären, nicht einzusteigen.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge ab. Für einen Flug bis zu 1500 km können Sie maximal 250 € beanspruchen.
- Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € beanspruchen.
- Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 € und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.
Was tun bei Problemen während eines Fluges mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines?
Wenn Ihr Flug Störungen hatte, die Ihre Ankunfts- oder Abflugzeit beeinträchtigt haben, können Sie eine Entschädigung beanspruchen. Um eine vollständige Reklamationsakte zu haben, bewahren Sie bitte die folgenden Dokumente auf:
- Buchungsdokumente: Buchungsbestätigung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets.
- Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
- Fordern Sie eine Verspätungs- oder Stornierungsbescheinigung von der Fluggesellschaft an
Delayed unterstützt Sie bei Störungen mit der Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines
Ihr Flug hatte eine Verspätung, eine Stornierung oder eine Überbuchung ? Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu erhalten.
Keine Sorge, bei Delayed übernehmen wir alle administrativen Schritte für Sie, um Ihre Entschädigung zu erhalten. Sie müssen nur Ihre nächste Reise planen, während Sie auf Ihre Entschädigung warten.