Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Der Flughafen Charles de Gaulle , 26 Kilometer nordöstlich von Paris gelegen, gilt als einer der größten Flughäfen Europas mit über 57 Millionen Passagieren jährlich. Um allen Reisenden das bestmögliche Kundenerlebnis zu bieten, beschäftigt der Flughafen über 570.000 Personen auf mehr als 3 Hektar Fläche. Mit über 40.000 Flügen monatlich und 8 Terminals bedient der Flughafen mehr als 111 Ziele mit über 175 Fluggesellschaften.

Die Dienstleistungen des Flughafens Paris-Charles de Gaulle
Am Flughafen stehen zahlreiche Dienstleistungen zur Verfügung, wie kostenloses und unbegrenztes WLAN oder die Möglichkeit, Ihr Mobiltelefon sicher aufzuladen. Das Pathé Aeroville Kino mit seinen 13 Sälen sowie die 170 Geschäfte und Restaurants im Terminalbereich ermöglichen es Ihnen, Ihre Zeit am Flughafen zu nutzen, um sich zu entspannen und die französische Gastronomie zu genießen. Um Reisenden aus aller Welt die volle Nutzung der Infrastruktur zu ermöglichen, wurden Erweiterungsarbeiten durchgeführt, um die Kapazität der Plattform auf über 120 Millionen Passagiere zu erhöhen. Der Flughafen Paris Charles de Gaulle ist mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln und einem kostenlosen Shuttle-Service erreichbar und bietet Ihnen ein unvergessliches Erlebnis, um Ihren Urlaub in Frankreich oder im Ausland gut zu beginnen.
Ihre Rechte am Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Haben Sie eine Flugbeeinträchtigung bei Abflug oder Ankunft in Paris-Charles De Gaulle? Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres Fluges können Sie Ihre Rechte geltend machen. Unter bestimmten Bedingungen können Reisende eines gestörten Fluges einen Entschädigungsantrag bei der Fluggesellschaft stellen. Die Höhe der Entschädigung kann je nach Situation variieren.
Höhe der Entschädigungen
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht vor, dass Passagiere, deren Flug gestört wurde, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die folgenden Störungen berechtigen zu einer Entschädigung:
- eine Verspätung
- eine Annullierung
- eine Überbuchung
Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Flugdauer und der zurückgelegten Entfernung ab.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Beträge, auf die Sie je nach Ihrer Situation Anspruch haben.
- Für einen Flug bis zu 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € bei 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen innergemeinschaftlichen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € bei 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung bei weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € bei mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.

Welche Flüge deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab?
Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt, um Reisende, die eine Störung (Verspätung oder Annullierung) erfahren haben, zu schützen und zu entschädigen. Es gibt zwei Fälle, in denen die Verordnung automatisch gilt.
- Reisende, deren Abflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
- Reisende aus einem Nicht-EU-Staat, deren Ziel und Fluggesellschaft jedoch in der Europäischen Union liegen.
Streik am Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Im Falle eines Streiks des Fluggesellschaftspersonals können Sie einen Entschädigungsantrag stellen, wie es die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorsieht. Achtung, nur Streiks des Fluggesellschaftspersonals berechtigen zu einer Entschädigung. Wenn der Streik das Flughafenpersonal betrifft, gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht.
Entschädigung bei Flugverspätung am Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie einen Rückerstattungsantragstellen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besagt, dass Reisende bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen der Europäischen Union eine Entschädigung verlangen können.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt Flüge ab, deren Verspätung auf besondere Umstände wie einen technischen Defekt oder ein operatives Problem, für das die Fluggesellschaft verantwortlich ist, zurückzuführen ist. „Außergewöhnliche“ Umstände berechtigen nicht zu Entschädigungen.
Entschädigung bei Flugannullierung am Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Wenn Sie eine Entschädigung wegen der Annullierung Ihres Fluges erhalten möchten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nur, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflugmitteilt. Sie geht davon aus, dass die Passagiere nicht genügend Zeit haben, um eine geeignete Lösung zu finden.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihnen die Fluggesellschaft einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen die volle Rückerstattung Ihres Ticketsanbieten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten möchten, wird Ihre pauschale Entschädigung basierend auf der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung am Ankunftsflughafen berechnet. Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Reisendem erwarten. Ihre Entschädigung hängt von der zurückgelegten Strecke und der Dauer der Verspätung ab.
Überbuchung am Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaft eine Überbuchung oder Überreservierung vornimmt. Das bedeutet, dasssie mehr Tickets verkauft hat, als Plätze verfügbar sind. Wenn Sie von dieser Praxis betroffen sind, können Sie eine Entschädigung verlangen.
Achtung, Sie dürfen nicht zu den Freiwilligen gehören, die sich bereit erklären, nicht zu fliegen, um Anspruch auf die Entschädigung zu haben.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Strecke ab. Für einen Flug bis zu 1500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
- Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
- Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 € und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Nicht-EU-Staat.
Was tun bei Problemen während eines Fluges am Flughafen Paris-Charles de Gaulle?
Während einer Flugreise können viele Störungen auftreten. Um Ihren Rückerstattungsantrag vollständig zu machen, bewahren Sie bitte die folgenden Dokumente auf:
- Buchungsdokumente: Ticketbuchung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg für das Flugticket
- Boardingkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafenbereich
- Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an
Delayed unterstützt Sie bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Paris-Charles de Gaulle
Ihr Flug hatte eine Verspätung, wurde annulliert oder überbucht? Keine Sorge, Delayed und sein Team von Fachleuten unterstützen Sie das ganze Jahr über bei Ihren Entschädigungsanträgen. Wir übernehmen alle administrativen Formalitäten, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Sobald der Antrag gestellt und akzeptiert wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten Ihre Entschädigung. Dann bleibt Ihnen nur noch, Ihre nächste Flugreise ab oder nach Paris-Charles de Gaulle zu planen.